Archive for Oktober, 2008

Horst Seehofer stellt neues Kabinett vor

Freitag, Oktober 31st, 2008

Ministerpräsident Horst Seehofer hat gestern mit Zustimmung des Bayerischen Landtags folgende Mitglieder seines neuen Kabinetts berufen:

• Leiter der Bayerischen Staatskanzlei: Siegfried Schneider
• Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei: Emilia Müller
• Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und stellvertretender Ministerpräsident: Martin Zeil
Staatssekretärin: Katja Hessel
• Staatsminister des Innern: Joachim Herrmann
Staatssekretär: Dr. Bernd Weiß
• Staatsminister der Finanzen: Georg Fahrenschon
Staatssekretär: Franz Josef Pschierer
• Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Dr. Beate Merk
Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Dr. Wolfgang Heubisch
• Staatsminister für Unterricht und Kultus: Dr. Ludwig Spaenle
Staatssekretär: Dr. Marcel Huber
• Staatsminister für Umwelt und Gesundheit: Dr. Markus Söder
Staatssekretärin: Melanie Huml
• Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Christine Haderthauer
Staatssekretär: Markus Sackmann
• Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Helmut Brunner

Die Änderungen der Geschäftsbereiche im neuen bayerischen Kabinett:

1. Künftig soll das Staatsministerium der Justiz als Sachwalter der Verbraucherinteressen innerhalb der Staatsregierung auftreten und die Verbraucherschutzpolitik der Staatsregierung koordinieren und fördern. Dazu wird es zum Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausgebaut. Der Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe von herausgehobener politischer Bedeutung. Deshalb soll im Interesse und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eine neue zentrale Instanz bestimmt werden, die über die Ressortgrenzen hinweg die Belange des Verbraucherschutzes vertritt. Zu diesem Zweck wird das Staatsministerium der Justiz zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben im Bereich des rechtlichen Verbraucherschutzes mit den Aufgaben der Verbraucherschutzpolitik und der Förderung der Verbraucherberatung betraut. Um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer gesamten Bandbreite wirksam fördern zu können, wird dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Geschäftsordnung der Staatsregierung ein besonderes Initiativrecht eingeräumt. Dieses soll es ihm ermöglichen, im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten zu verlangen, dass Angelegenheiten von verbraucherschutzpolitischer Bedeutung der Staatsregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, auch wenn sie zum Geschäftsbereich eines anderen Staatsministeriums gehören. Das Staatsministerium der Justiz erhält aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Aufgaben Verbraucherschutzpolitik einschließlich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes und Förderung der Verbraucherberatung.

2. Die Gesundheitspolitik gehört angesichts der demographischen Entwicklung zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft. Deswegen wird die Zuständigkeit für die Gesundheit vollständig beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit konzentriert, das damit umfassende Kompetenzen für die Gesundheit, den Umweltschutz und die Lebensmittelsicherheit erhält. Zu diesem Zweck werden das Krankenhauswesen, die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich des Vertragsarztrechts und die Aufsicht im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen auf das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übertragen. Damit werden Schnittstellen zwischen dem bisher für das Krankenhauswesen und die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und dem Gesundheitsministerium beseitigt. Bayern wird in Fragen des Gesundheitswesens einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Fragen künftig einheitlich durch den Staatsminister für Umwelt und Gesundheit vertreten sein. Das bisherige Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erhält entsprechend den Aufgabenänderungen die Bezeichnung „Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit”.

3. Die Zuständigkeit für die Ernährung wird vom bisherigen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf das neue Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Die Angelegenheiten der Ernährung sind eng verflochten mit den Belangen der Land- und Ernährungswirtschaft. Deswegen werden beide Aufgaben wieder in einem Ministerium zusammengeführt und dort gebündelt. Die Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln ist nicht zu trennen von der Festsetzung von Ernährungsstandards. Die bayerische Ernährungswirtschaft ist einer der innovativsten und produktivsten Wirtschaftszweige unseres Landes. „Made in Bayern” steht gerade im Lebensmittelbereich für international anerkannte Qualität und große Produktvielfalt. Die große Bedeutung der Ernährung und Ernährungswirtschaft für Bayern wird deswegen auch im Titel des Ministeriums hervorgehoben.

4. Beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen werden alle Belange der Arbeit zusammengeführt. Dazu wird die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsicht in Zukunft vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wahrgenommen. Dazu erhält das Arbeitsministerium aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Aufgaben Arbeitsschutz einschließlich des technischen und des stofflichen Verbraucherschutzes, Betriebsschutz, Arbeitszeitschutz, Sonderarbeitsschutz für Jugendliche und Frauen, Arbeitsmedizin, Gewerbeaufsicht und Gewerbehygiene sowie Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Staatsministeriums gegeben ist.

Quelle: Bayerische Staatskanzlei - PM vom 30.10.2008

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Brandstiftung - Diskothek in Goldbach ausgebrannt

Freitag, Oktober 31st, 2008

GOLDBACH, LKR. ASCHAFFENBURG - Bei einem Brand in einer Diskothek ist am frühen Freitagmorgen Sachschaden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro entstanden. Das Tanzlokal war glücklicherweise in dieser Nacht geschlossen. Verletzt wurde niemand. Ein benachbarter Feinkostladen wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Die Brandursache ist noch unklar.

Gegen 03:00 Uhr hatte ein Zeitungsausträger Rauchschwaden aus dem zweistöckigen Flachdachbau in der Aschaffstraße bemerkt. Die schnell eingetroffenen Feuerwehren aus den Gemeinden Goldbach, Hösbach und Haibach (einschließlich der Ortsteilwehren) mit rund 90 Einsatzkräften, mussten zunächst mehrere Türen aufbrechen, um für den Innenangriff ins Gebäude zu gelangen. Nach ersten Erkenntnissen war der Brand im Obergeschoss im Bereich der Theke bzw. der Bühnentechnik ausgebrochen. Durch das Feuer kam es in dem Gebäude zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung. Ein benachbartes Lebensmittelgeschäft wurde durch die Dämpfe erheblich beschädigt.

Nach dem schadensträchtigen Brand geht die Kripo Aschaffenburg mittlerweile davon aus, dass das Feuer auf Brandstiftung zurückzuführen ist. Nach der ersten näheren Begutachtung des Brandorts steht jetzt fest, dass die Täter die Vergitterung vor einem Fenster an der schlecht beleuchteten Rückseite des Gebäudes aufsägten und so in den Innenraum gelangten. In der Diskothek legten die Brandstifter dann im Obergeschoss im Bereich einer Theke bzw. eines DJ-Pultes Feuer.

Bereits Anfang März war es in diesem Tanzlokal zu einer Verpuffung gekommen, bei der mehrere zehntausend Euro Sachschaden entstanden sind. Auch damals waren unbekannte Brandstifter am Werk. Inwieweit die beiden Fälle im Zusammenhang stehen, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Die Kriminalpolizei Aschaffenburg hofft, dass Zeugen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, speziell zischen Mitternacht und 03:00 Uhr, verdächtige Wahrnehmungen im Bereich der Diskothek bzw. der Aschaffstraße gemacht haben. Hinweise werden unter Tel.-Nr. 06021/857-1731 erbeten.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 31.10.2008

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Termine im Dezember 2008

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

01.12.2008 - Montag
• Bioabfall: Braune Tonnen und Bioabfallsäcke.
• Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. » mehr…

02.12.2008, Dienstag
FFW Eisingen - Versammlung der Jugendwarte.

05.12.2008, Freitag
• SPD-Ortsverein Eisingen - Nikolausfeier am Place de Bernières-sur-Mer.
• FFW Eisingen Jugendfeuerwehr - Hauptversammlung im Schulungsraum der Feuerwehr.

06.12.2008, Samstag - Nikolaustag
Gesangverein Einigkeit - das im im Obergeschoss der Erbach-Halle
vorgesehene Adventskonzert entfällt.

07.12.2008, Sonntag - 2. Advent
Verein Pferdefreunde Eisingen - Weihnachtsfeier im Reiterstüble der Reithalle.

08.12.2008 - Montag - Mariä Empfängnis
Restmüll/DSD: Schwarze Tonnen, Restmüllsäcke, gelbe Säcke.

12.12.2008, Freitag
Papier: Blaue Tonnen.

13.12.2008, Samstag
FFW Eisingen Jugendfeuerwehr - Christbaumverkauf in der Ortsmitte.

14.12.2008, Sonntag - 3. Advent
• FFW Eisingen Jugendfeuerwehr - Christbaumverkauf in der Ortsmitte.
• TSV Eisingen - Turnabteilung - Turnnachmittag mit Weihnachtsfeier
im Obergeschoss der Erbach-Halle.

15.12.2008 - Montag
• Bioabfall: Braune Tonnen und Bioabfallsäcke.
• Sitzung des Gemeinderates. » mehr…

17.12.2008, Mittwoch
Gemeindeverwaltung Eisingen - Weihnachtsfeier.

18.12.2008, Donnerstag
Volksschule Eisingen/Waldbrunn - Weihnachtsfeier.

20.12.2008, Samstag
• Restmüll/DSD: Schwarze Tonnen, Restmüllsäcke, gelbe Säcke.
• Gesangverein Einigkeit - Gedenkgottesdienst mit anschließender
Weihnachtsfeier im Sängerheim.

21.12.2008, Sonntag - 4. Advent - Winteranfang
• 7 Jahre Eisingen online. » Historie…
• Blaskapelle Eisingen - Adventskonzert in der kath. Pfarrkirche.

24.12.2008, Mittwoch - Heiligabend

25.12.2008, Donnerstag - 1. Weihnachtstag

26.12.2008, Freitag - 2. Weihnachtstag

29.12.2008 - Montag
Bioabfall: Braune Tonnen und Bioabfallsäcke.

31.12.2008, Mittwoch - Silvester

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Deutschlandwetter im Oktober 2008

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

Statt „Goldenem Oktober“ meist nass und oft sonnenscheinarm

Offenbach – Der Oktober des Jahres 2008 brachte in Deutschland ausgeglichene Temperaturen. Die Niederschlagsmenge lag deutlich über, die Sonnenscheindauer etwas unter dem Schnitt. Das meldet der Deutsche Wetterdienst (DWD) nach ersten Auswertungen der Ergebnisse seiner rund 2.100 Messstationen.

Vom Mittel kaum abweichende Temperaturen

Kältere und wärmere Abschnitte hielten sich im Oktober die Waage. So wich die Temperatur in Deutschland mit durchschnittlich 9,1 Grad Celsius (°C) kaum vom langjährigen Mittel von 9,0°C ab. Kältestes Bundesland war Bayern mit 8,4°C, wärmstes Bundesland der Stadtstaat Hamburg mit 10,1°C. Die höchsten Temperaturwerte des Monats wurden am Lech gemessen: Mit 26,2°C in Altenstadt (Schongau) und 25,4°C in Landsberg wurde am 12. jeweils noch ein Sommertag verbucht.
Andererseits traten in Deutschneudorf-Brüderwiese im Erzgebirge und in Neustadt am Kulm bereits 10 Frosttage auf. Die tiefste Temperatur meldete Dippoldiswalde-Reinberg (südlich von Dresden) am 24. mit - 4,2°C.

Verbreitet deutlich zu nass

In Deutschland wechselten sich im Oktober 2008 mehrtägige Trockenperioden mit kurzen, aber intensiven Nassphasen ab. Letztere führten zu einem deutlichen Niederschlagsüberschuss. Deutschlandweit wurde der Klimawert von 56 Liter pro Quadratmeter (l/m²) mit rund 79 l/m² um 41 Prozent übertroffen. Am nassesten war es in Schleswig- Holstein mit etwa 128 l/m². Hier wurde an mehreren Stationen das Monatssoll bereits am 5. des Monats erreicht. Auf Helgoland fielen am 2. alleine 56,9 l/m². Dort wurde mit der Gesamtmenge von 181,0 l/m² auch ein neuer Rekordwert für den Monat Oktober aufgestellt.
Den wenigsten Niederschlag erhielt Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 64 l/m². Am Monatsende meldete sich in höheren und mittleren Lagen vorübergehend bereits der Winter mit Schneefällen.
In Teilen des Schwarzwaldes, Thüringer Waldes und Erzgebirges bildeten sich schon beachtliche Neuschneemengen. So lag die weiße Pracht am Morgen des 30. in Messstetten mit 29 cm höher als auf der Zugspitze mit 16 cm.

Sachsen mit dem meisten Sonnenschein

Die Sonnenscheindauer erreichte im Oktober 2008 in Deutschland mit etwa 99 Stunden bzw. 91 Prozent fast das Soll von 108 Stunden. Der Jahreszeit entsprechend führten die Hochdrucklagen in den Niederungen oft zu Nebel und Hochnebel. Dadurch war die Sonnenscheindauer lokal recht unterschiedlich. So lag diesmal Sachsen – ganz im Gegensatz zum Vormonat – mit zirka 124 Stunden an der Spitze. Hessen bildete mit rund 78 Stunden das Schlusslicht.

Temperaturen in den Bundesländern im Oktober 2008
(Monatsmittelwerte und Abweichungen vom vieljährigen Mittel)

Bundesland

 

Monatsmittel*

 

Abweichung*

Baden-Württemberg 9,0°C + 0,3 Grad
Bayern 8,4°C + 0,3 Grad
Berlin 9,8°C + 0,2 Grad
Brandenburg 9,6°C + 0,3 Grad
Bremen 9,8°C 0,0 Grad
Hamburg 10,1°C + 0,3 Grad
Hessen 8,6°C - 0,3 Grad
Mecklenburg-Vorpommern 9,5°C + 0,3 Grad
Niedersachsen 9,7°C + 0,1 Grad
Nordrhein-Westfalen 9,5°C - 0,4 Grad
Rheinland-Pfalz 9,0°C - 0,2 Grad
Saarland 8,9°C - 0,5 Grad
Sachsen 9,0°C 0,0 Grad
Sachsen-Anhalt 9,7°C + 0,3 Grad
Schleswig-Holstein 9,7°C + 0,2 Grad
Thüringen 8,5°C + 0,1 Grad

*Alle in dieser Pressemitteilung genannten Monatswerte sind vorläufige Werte. Die notwendigen Daten der letzten zwei Tage des jeweiligen Monats basieren auf Prognosen. Bis Redaktionsschluss standen nicht alle Messungen des Stationsnetzes des DWD zur Verfügung.

Quelle: DWD - PM vom 30.10.2008

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Neues GmbH-Recht tritt in Kraft

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

An diesem Samstag, dem 1. November 2008, tritt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen.

“Mit dem Abschluss der seit langem erwarteten Reform ist das GmbH-Recht im 21. Jahrhundert angekommen. Die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH - insbesondere auch im internationalen Vergleich - wird gestärkt. Sie ist eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand. Existenzgründern steht künftig mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zusätzlich eine Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung. Aber nicht nur die Gründung einer GmbH wird einfacher, schneller und kostengünstiger, sondern das neue GmbH-Recht ist insgesamt moderner und praxistauglicher geworden. Da die Attraktivität der GmbH als Rechtsform nicht zuletzt davon abhängt, dass Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz wirksam geschützt werden, haben wir zudem den Schutz vor Missbrauch verbessert”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die grundlegende Modernisierung des GmbH-Rechts orientiert sich an folgenden Maximen: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Besondere Neuerungen sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt.

Die wesentlichen Inhalte der Neuregelung im Einzelnen:

1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wurde häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, weil in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt werden.

a) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
Das neue GmbH-Recht kennt zwei Varianten der GmbH. Neben die bewährte GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro tritt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG). Sie bietet eine Einstiegsvariante der GmbH und ist für Existenzgründer interessant, die zu Beginn ihrer Tätigkeit wenig Stammkapital haben und benötigen - wie zum Beispiel im Dienstleistungsbereich. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen.
Die Gesellschafter können jetzt individuell über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen und sie dadurch besser nach ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ausrichten. Jeder Geschäftsanteil muss nun nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten. Bei Neugründungen bzw. Kapitalerhöhungen kann von vornherein eine flexible Stückelung gewählt werden, vorhandene Geschäftsanteile können leichter gestückelt werden.
Die Flexibilisierung setzt sich bei den Geschäftsanteilen fort. Geschäftsanteile können leichter aufgeteilt, zusammengelegt und einzeln oder zu mehreren an einen Dritten übertragen werden.
Rechtsunsicherheiten im Bereich der Kapitalaufbringung werden dadurch beseitigt, dass das Rechtsinstitut der “verdeckten Sacheinlage” im Gesetz klar geregelt wird. Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn zwar formell eine Bareinlage vereinbart und geleistet wird, die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtung aber einen Sachwert erhalten soll (z.B. ein Fahrzeug). Die für die Praxis schwer einzuhaltenden Vorgaben der Rechtsprechung zur verdeckten Sacheinlage sowie die einschneidenden Rechtsfolgen, die dazu führen, dass der Gesellschafter seine Einlage im Ergebnis häufig zweimal leisten muss, wurden fast einhellig kritisiert. Das Gesetz sieht daher vor, dass der Wert der geleisteten Sache auf die Bareinlageverpflichtung des Gesellschafters angerechnet wird. Die Anrechnung erfolgt erst nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Weiß der Geschäftsführer von der geplanten verdeckten Sacheinlage, liegt also eine vorsätzliche verdeckte Sacheinlage vor, so darf er in der Handelsregisteranmeldung nicht versichern, die Bareinlage sei erfüllt. Es gibt hier kein Recht zur Lüge.

b) Einführung von Musterprotokollen
Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) werden zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung gestellt. Die GmbH-Gründung wird einfacher, wenn ein Musterprotokoll verwendet wird. Die Vereinfachung wird vor allem durch die Zusammenfassung von drei Dokumenten (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem bewirkt. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit geringem Stammkapital wird die Gründung unter Verwendung eines Musterprotokolls darüber hinaus aufgrund einer kostenrechtlichen Privilegierung zu einer echten Kosteneinsparung führen.

c) Beschleunigung der Registereintragung
Die Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister wurde bereits durch das Anfang 2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) erheblich beschleunigt. Danach werden die zur Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen grundsätzlich elektronisch beim Registergericht eingereicht. Es kann dann unverzüglich über die Anmeldung entscheiden und die übermittelten Daten unmittelbar in das elektronisch geführte Register übernehmen.

Das MoMiG verkürzt die Eintragungszeiten beim Handelsregister weiter:

Bislang konnte eine Gesellschaft nur dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn bereits bei der Anmeldung zur Eintragung eine staatliche Genehmigungsurkunde vorlag (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG a.F.). Das betraf zum Beispiel Handwerks- und Restaurantbetriebe oder Bauträger, die eine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen. Das langsamste Verfahren bestimmte also das Tempo. Diese Rechtslage erschwerte und verzögerte die Unternehmensgründung erheblich. Jetzt müssen GmbHs wie Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen. Das erleichtert den Start.
Vereinfacht wird auch die Gründung von Ein-Personen-GmbHs. Besondere Sicherheitsleistungen sind nicht mehr erforderlich.
Es wird ausdrücklich klargestellt, dass das Gericht bei der Gründungsprüfung nur dann die Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstigen Nachweise verlangen kann, wenn es erhebliche Zweifel hat, ob das Kapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde. Bei Sacheinlagen wird die Werthaltigkeitskontrolle durch das Registergericht auf die Frage beschränkt, ob eine “nicht unwesentliche” Überbewertung vorliegt. Dies entspricht der Rechtslage bei der Aktiengesellschaft. Nur bei entsprechenden Hinweisen kann damit künftig im Rahmen der Gründungsprüfung eine externe Begutachtung veranlasst werden.
Die Verwendung des Musterprotokolls wird ebenfalls zur Beschleunigung führen, denn es wird weniger Nachfragen der Registergerichte geben.

2. Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform
Durch ein Bündel von Maßnahmen wird die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als “werbendes”, also am Markt tätiges Unternehmen erhöht. Gleichzeitig werden Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen.

a) Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
Als ein Wettbewerbsnachteil wurde bisher angesehen, dass EU-Auslandsgesellschaften nach der Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen Überseering und Inspire Art ihren Verwaltungssitz in einem anderen Staat - also auch in Deutschland - wählen können. Diese Auslandsgesellschaften sind in Deutschland als solche anzuerkennen. Umgekehrt hatten deutsche Gesellschaften diese Möglichkeit bislang nicht. Durch die Streichung des § 4a Abs. 2 GmbHG wird es deutschen Gesellschaften nunmehr ermöglicht, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmt. Dieser Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen. Damit wird der Spielraum deutscher Gesellschaften erhöht, ihre Geschäftstätigkeit auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu entfalten. Das kann z.B. eine attraktive Möglichkeit für deutsche Konzerne sein, ihre Auslandstöchter in der Rechtsform der vertrauten GmbH zu führen.

b) Mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen
Nach dem Vorbild des Aktienregisters gilt künftig nur derjenige als Gesellschafter, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. So können Geschäftspartner der GmbH lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht. Veräußerer und Erwerber von Gesellschaftsanteilen erhalten den Anreiz, die Gesellschafterliste aktuell zu halten. Weil die Struktur der Anteilseigner transparenter wird, lassen sich Missbräuche - wie zum Beispiel Geldwäsche besser - verhindern.

c) Gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Die Gesellschafterliste dient als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen. Wer einen Geschäftsanteil erwirbt, kann darauf vertrauen, dass die in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist. Ist eine unrichtige Eintragung in der Gesellschafterliste für mindestens drei Jahre unbeanstandet geblieben, so gilt der Inhalt der Liste dem Erwerber gegenüber als richtig. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Eintragung zwar weniger als drei Jahre unrichtig, die Unrichtigkeit dem wahren Berechtigten aber zuzurechnen ist. Die vorgesehene Regelung schafft mehr Rechtssicherheit und senkt die Transaktionskosten. Bislang geht der Erwerber eines Geschäftsanteils das Risiko ein, dass der Anteil einem anderen als dem Veräußerer gehört. Die Neuregelung führt zu einer erheblichen Erleichterung für die Praxis bei Veräußerung von Anteilen älterer GmbHs.

d) Sicherung des Cash-Pooling
Das bei der Konzernfinanzierung international gebräuchliche Cash-Pooling wird gesichert und sowohl für den Bereich der Kapitalaufbringung als auch den Bereich der Kapitalerhaltung auf eine verlässliche Rechtsgrundlage gestellt. Cash-Pooling ist ein Instrument zum Liquiditätsausgleich zwischen den Unternehmensteilen im Konzern. Dazu werden Mittel von den Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft zu einem gemeinsamen Cash-Management geleitet. Im Gegenzug erhalten die Tochtergesellschaften Rückzahlungsansprüche gegen die Muttergesellschaft.

Obwohl das Cash-Pooling als Methode der Konzernfinanzierung als ökonomisch sinnvoll erachtet wird, war auf Grund der neueren Rechtsprechung des BGH zu § 30 GmbHG in der Praxis Rechtsunsicherheit über dessen Zulässigkeit entstanden. Das MoMiG greift die Sorgen der Praxis auf und trifft eine allgemeine Regelung. Sie reicht über das Cash-Pooling hinaus und kehrt zur bilanziellen Betrachtung des Gesellschaftsvermögens zurück: Danach kann eine Leistung der Gesellschaft an einen Gesellschafter dann nicht als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen gewertet werden, wenn ein reiner Aktivtausch vorliegt, also der Gegenleistungs- oder Rückerstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter die Auszahlung deckt und zudem vollwertig ist. Eine entsprechende Regelung gilt auch im Bereich der Kapitalaufbringung. Diese stellt allerdings strengere Anforderungen: Im Bereich der Kapitalaufbringung ist erforderlich, dass der Rückgewähranspruch nicht nur vollwertig, sondern liquide ist. Er muss also jederzeit fällig sein oder durch fristlose Kündigung durch die Gesellschaft fällig gestellt werden können. Denn beispielsweise bei einem erst nach längerer Zeit kündbaren Darlehen ist eine Prognose sehr unsicher, ob der Rückzahlungsanspruch tatsächlich vollwertig ist. Zudem ist das Hin- und Herzahlen in der Anmeldung der Gesellschaft offenzulegen, damit der Registerrichter prüfen kann, ob die Voraussetzungen einer Erfüllungswirkung trotzdem gegeben sind.

e) Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
Die sehr komplex gewordene Materie des Eigenkapitalersatzrechts (§§ 30 ff. GmbHG) wird erheblich vereinfacht und grundlegend dereguliert. Beim Eigenkapitalersatzrecht geht es um die Frage, ob Kredite, die Gesellschafter ihrer GmbH geben, als Darlehen oder als Eigenkapital behandelt werden. Das Eigenkapital steht in der Insolvenz hinter allen anderen Gläubigern zurück. Grundgedanke der Neuregelung ist, dass die Organe und Gesellschafter der gesunden GmbH einen einfachen und klaren Rechtsrahmen vorfinden sollen. Dazu wurden die Rechtsprechungs- und Gesetzesregeln über die kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen (§§ 32a, 32b GmbHG a.F.) im Insolvenzrecht neu geordnet; die sogenannten “Rechtsprechungsregeln” nach § 30 GmbHG wurden aufgehoben. Eine Unterscheidung zwischen “kapitalersetzenden” und “normalen” Gesellschafterdarlehen gibt es nicht mehr.

Das MoMiG setzt den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern, den schon das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007 eingeschlagen hatte. Hat ein Gesellschafter der GmbH Vermögenswerte zur Nutzung überlassen, kann er künftig seinen Aussonderungsanspruch während der Dauer des Insolvenzverfahrens, höchstens aber für eine Zeit von einem Jahr ab dessen Eröffnung, nicht geltend machen. Dem Gesellschafter wird dafür ein finanzieller Ausgleich zugebilligt. Diese Regelung beseitigt die Gefahr, dass dem Unternehmen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Gegenstände nicht mehr zur Verfügung stehen, die für eine Fortführung des Betriebes notwendig sind. Bestehen Sanierungschancen, wird es dem Insolvenzverwalter regelmäßig innerhalb der Jahresfrist möglich sein, eine Vereinbarung zu erreichen, die die Fortsetzung des schuldnerischen Unternehmens ermöglicht. Diese Regelung ersetzt die bisherige “eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung”.

3. Bekämpfung von Missbräuchen
Die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH werden durch verschiedene Maßnahmen bekämpft:

Die Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaften wird beschleunigt. Diese scheitert heute oft schon daran, dass die Gesellschaften sich der Zustellung von Mahnungen und Klagen entziehen. Deshalb muss zukünftig in das Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift eingetragen werden. Dies gilt auch für Aktiengesellschaften, Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften sowie Zweigniederlassungen (auch von Auslandsgesellschaften). Wenn unter dieser eingetragenen Anschrift eine Zustellung (auch durch Niederlegung) faktisch unmöglich ist, wird gegenüber juristischen Personen (also insbesondere der GmbH) die sofortige öffentliche Zustellung im Inland eröffnet. Dies bringt den Gläubigern eine ganz erhebliche Vereinfachung der Rechtsverfolgung.
Hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr, so sind die Gesellschafter jetzt verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zustellen. Die Insolvenzantragspflicht kann durch “Abtauchen” der Geschäftsführer nicht mehr umgangen werden.
Geschäftsführer, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen, werden stärker in die Pflicht genommen werden. Dazu wird das sog. Zahlungsverbot in § 64 GmbHG erweitert.
Die bisherigen Ausschlussgründe für Geschäftsführer (§ 6 Abs. 2 Satz 3 GmbHG, § 76 Abs. 3 Satz 3 AktG) werden um Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung, falscher Angaben und unrichtiger Darstellung sowie Verurteilungen auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug (§§ 263 bis 264a und §§ 265b bis § 266a StGB) erweitert. Zum Geschäftsführer kann also nicht mehr bestellt werden, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts verstoßen hat. Das gilt auch bei Verurteilungen wegen vergleichbarer Straftaten im Ausland. Außerdem haften künftig Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte überlassen, der Gesellschaft für Schäden, die diese Person der Gesellschaft zufügen.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 30.10.2008

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Deutscher Computerspielepreis wird erstmals in München vergeben

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

Der neu geschaffene „Deutsche Computerspielepreis” wird erstmals in München vergeben. Staatsminister Bernd Neumann erklärte zu der für das Frühjahr 2009 geplanten Preisvergabe: „Der vom Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Computerspielebranche gemeinsam getragene Computerspielepreis ist ein Meilenstein für die Förderung qualitativ hochwertiger Computerspiele. Wir haben einvernehmlich mit der Computerspielebranche vereinbart, die erste Verleihung dieses Preises in München zu veranstalten. München bringt mit seiner herausragenden Medienlandschaft zweifellos beste Voraussetzungen für die Preisvergabe mit. Computerspiele haben sich zu einem Leitmedium für viele Kinder und Jugendliche entwickelt. Ich bin davon überzeugt, dass sich der kulturpolitische Einsatz für Qualität im Computerspielemarkt auch wirtschaftlich zugunsten der Unternehmen dieser Branche auswirken wird.”

Neben der Verleihung des Computerspielepreises soll eine Stiftung zur Förderung interaktiver, qualitativ hochwertiger sowie kulturell und pädagogisch wertvoller Unterhaltungsmedien errichtet werden. Ihr kommt für die praktische Förderung entsprechender Produkte eine entscheidende Bedeutung zu. „Die Stiftung für interaktive Unterhaltungsmedien soll zusammen mit Wissenschaft und Wirtschaft die praktischen Voraussetzungen schaffen, um einerseits die Chancen des Mediums und der zu Grunde liegenden Technologie zu nutzen und andererseits die Risiken zu minimieren, die sich aus einem unsachgemäßen Umgang insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit diesem Medium ergeben”, erklärte Neumann.

Bayerns Medienminister Eberhard Sinner betonte: „Ich freue mich über diese Entscheidung, denn sie unterstreicht Bayerns Rang als Top-Standort in Deutschland für Medien und zunehmend auch für Computerspiele. Qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele gewinnen am Standort Bayern zusehends an Bedeutung. Bereits mit der Computerspielmesse „Munich Gaming” im letzten Jahr haben München und Bayern gezeigt, dass die Computerspielbranche hier herzlich willkommen ist. Gerne ist der Freistaat bereit, nächstes Jahr die erste feierliche Verleihung des Deutschen Computerspielepreises auszurichten.”

Die Verleihung des Computerspielepreises soll am 31. März 2009 als Auftakt der vom 1. bis 3. April 2009 geplanten Messe „Munich Gaming” stattfinden. Im darauf folgenden Jahr ist Berlin als Austragungsort in Aussicht genommen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann hatte sich Ende letzten Jahres mit der deutschen Spieleindustrie auf die Vergabe eines „Deutschen Computerspielepreises” verständigt. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf prämierte Computerspiele zu lenken und zugleich durch Preisgelder die Entwicklung qualitativ hochwertiger Computerspiele in Deutschland zu fördern.

Der Preis wird in folgenden Kategorien vergeben: Bestes deutsches Spiel, Beste Innovation, Bestes Serious Games (Lern- oder Simulationsspiel), Bestes Jugendspiel, Bestes Kinderspiel, Bestes mobiles Spiel, Bestes Browserspiel, Bestes Konzept aus Studentenwettbewerb, Bestes Konzept aus Schülerwettbewerb, Bestes internationales Spiel (Sonderpreis).
Über die Vergabe des Computerspielepreises entscheidet eine unabhängige Jury, deren Mitglieder je vom Deutschen Bundestag, vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und von der Spielewirtschaft bestimmt werden.
Der mit insgesamt 600.000 Euro dotierte Computerspielepreis wird je zur Hälfte von der Bundesregierung und von folgenden Branchenverbänden getragen: Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. (GAME), Bundesverband interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW).

Quelle: Bayerische Staatskanzlei - PM vom 29.10.2008

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Eröffnung der Medientage München 2008

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

Bayerns Medienminister Eberhard Sinner hat gestern bei der Eröffnung der Medientage München 2008 an die Verantwortlichen im deutschen Fernsehen appelliert, sich der aktuellen Qualitätsdebatte zu stellen und diese intensiv zu führen.

Sinner: „Das Massenmedium Fernsehen sollte sich seiner Vorbildfunktion stärker bewusst sein, denn Bildung ist nicht nur eine Sache des Schulfunks. Die Fernsehmacher müssen mit ihrer Rolle als heimliche Miterzieher gerade unserer jungen Menschen verantwortungsvoll umgehen. Vorbilder prägen, und das umso nachhaltiger, wenn sie mit der Suggestivkraft des Fernsehens ausgestattet sind. Deswegen ist die mit der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises ausgelöste Qualitätsdebatte wichtig, auch wenn es hervorragende Beispiele für deutsches Qualitätsfernsehen gibt.” Wer die Diskussion mit dem Argument „Die Leute wollen es so” für beendet erklärt, macht es sich, so Sinner, zu einfach. „Die Wahrheit kann auch sein: ‚Die Leute nehmen es so hin‘ - und damit sollten sich unsere Fernsehverantwortlichen nicht zufriedengeben”, betonte Sinner. An alle Fernsehmacher richtete Medienminister Sinner die Bitte, gerade in den Nachrichtensendungen die für die Menschen wirklich relevanten Themen aufzugreifen und plastisch zu erklären. Sinner: „Ich bin sicher, die Redaktionen im deutschen Fernsehen haben dazu viele gute Ideen. Helfen Sie mit, unsere komplizierte Welt noch besser zu erklären - und zwar auch am Fernsehbildschirm und nicht nur im Internet.” Dazu gehöre auch, Nachrichten und Meinungen stets sauber von einander zu trennen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach den Worten Sinners gut beraten, sich vom Schielen auf die Quote ein Stück weit zu emanzipieren. Sinner: „Oft werden ja bestimmte Inhalte, oftmals aus dem Kulturbereich, in Randzonen oder Spartenprogramme ausgelagert mit der Begründung: ‚Sonst verlieren wir Zuschauer, vor allem junge‘. Aber die Entwicklung zeigt: Die Programme verlieren - in absoluten Zahlen - trotzdem seit Jahren Zuschauer, vor allem junge! Das kann also nicht der Königsweg sein.” Der Minister verwies auf positive Ansätze, wie den Verzicht auf dopingverseuchte Radrennen, und betonte: „Das ist richtig und wichtig! Aber diesen ersten Schritten dürfen und sollten noch weitere folgen”

Mit Blick auf das Thema Rundfunkgebühren kündigte Sinner an, die bayerische Medienpolitik werde sich für ein modernes und gleichzeitig soziales Gebührensystem einsetzen. Sinner: „Weil wir alle einen Nutzen aus der Institution öffentlich-rechtlicher Rundfunk ziehen, spricht viel dafür, den Kreis der Gebührenzahler eher weit zu ziehen, um den individuellen Beitrag möglichst gering zu halten. Über die Einzelheiten werden wir im laufenden Diskussionsprozess noch intensiv zu reden haben, insbesondere über den Beitrag der Unternehmen und anderer nicht-privater Einrichtungen.”

Quelle: Bayerische Staatskanzlei - PM vom 29.10.2008

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Bayerischer Printmedienpreis 2008

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

Der erstmals vergebene Ehrenpreis des Bayerischen Ministerpräsidenten des Bayerischen Printmedienpreises 2008 geht an die Herausgeberin der Augsburger Allgemeinen, Ellinor Holland, für ihr Lebenswerk. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer würdigte Ellinor Holland als eine der wenigen Frauen an der Spitze eines großen deutschen Medienhauses und große Verlegerpersönlichkeit, für die journalistisches Gespür, Unternehmergeist und soziale Verantwortung keine Gegensätze sind.

Seehofer: „Ellinor Holland ist es mit ihrer jahrzehntelangen Arbeit gelungen, aus einer regionalen Tageszeitung eines der führenden Medienhäuser Deutschlands zu machen. Die Augsburger Allgemeine als reichweitenstärkste Zeitung in Bayern bietet mit vielfältigen Internetangeboten, Direktverteilung und privater Briefzustellung sowie der rt.1 media group ein zukunftsorientiertes Netzwerk an Informationen und Serviceleistungen, das jedem Leserwunsch und Nutzerwunsch gerecht wird.” Ellinor Holland ist nach dem Tod ihres Vaters Curt Frenzel 1970 in die Geschäftsleitung der Augsburger Allgemeinen Zeitung eingetreten und hat zusammen mit ihrem vor zwei Jahren verstorbenen Ehemann Günter Holland einen der erfolgreichsten deutschenden Medienkonzerne geformt. Derzeit sind in der Mediengruppe Presse-Druck und Verlags-GmbH rund 1.100 Mitarbeiter beschäftigt. Mit der „Kartei der Not”, dem Hilfswerk ihrer Mediengruppe, zeigt Frau Holland zudem vorbildlichen Einsatz für unverschuldet in Not geratene Menschen.

Im Rahmen der festlichen Preisverleihung am Donnerstag, 30. Oktober 2008, um 19.30 Uhr, in der Pinakothek der Moderne in München werden außerdem die diesjährigen Preisträger in den Kategorien Bayerischer Printmedienpreis für „herausragende unternehmerische Leistungen”, „herausragende technische Leistungen” und „herausragende Leistungen junger Unternehmen” aus dem Kreis der Nominierten bekanntgegeben. Die Preisträger erhalten als Preissymbol eine Figur der Siegesgöttin Nike aus der Porzellanmanufaktur Nymphenburg. Der Bayerische Printmedienpreis wird seit dem Jahr 2000 im Rahmen einer Private-Public-Partnership zwischen dem Verband Bayerischer Zeitungsverleger, dem Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern, dem Verband Druck und Medien in Bayern und der Bayerischen Staatsregierung verliehen. Mit dem Bayerischen Printmedienpreis werden herausragende verlegerische, gestalterische und technische Leistungen im Bereich Zeitung, Zeitschrift und Druck prämiert. In diesem Jahr vergibt der Bayerische Ministerpräsident erstmals einen Ehrenpreis für ein Lebenswerk.

Quelle: Bayerische Staatskanzlei - PM vom 28.10.2008

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Safer Party - Rote Karte für Krawallmacher

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

WÜRZBURG - Gewaltdelikte in und im Umfeld von Diskotheken und in Lokalen hatten in den letzten Jahren zugenommen. Dieser landes- und bundesweite Trend war leider auch in Würzburg feststellbar. Oftmals war übermäßiger Alkoholkonsum als Auslöser für die Tat anzusehen. Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigungen, insbesondere an Fahrzeugen und öffentlichen Einrichtungen resultierten ebenfalls daraus. Deshalb hatten die Polizeiinspektion Würzburg-Ost gemeinsam mit der Stadt Würzburg und Vertretern des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes nach Lösungen gesucht. Als Ergebnis entstand im Oktober letzten Jahres die sog. „Safer Party“.

Nunmehr wollen auch das Diakonische Werk Würzburg e.V. - Suchtpräventionsstelle - und der Landesverband des Bayer. Einzelhandels die Aktion „Safer Party“ tatkräftig unterstützen. Wie das Zusammenspiel der Partner künftig erfolgen wird, wollen die Verantwortlichen bei der „Vertragsunterzeichnung“ am 3. November, um 14 Uhr, den Medienvertretern näher bringen.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 29.10.2008

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Wetterbild vom 30.10.2008

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

Wetterbild vom 30.10.2008
Foto: Artur Schmitt

Wetterbild aus Eisingen von 08:30 Uhr

Temperatur: 2ºC - Schneefall.

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