Archive for the ‘Web-News’ Category

Moderne Ermittlungsmethoden bei Bayerns Polizei

Montag, Dezember 1st, 2008

Die rasante Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie, die Durchlässigkeit von Grenzen weltweit und die vielfältigen länderübergreifenden Netzwerke krimineller Organisationen fordern die bayerische Polizei heraus. Das Bayerische Landeskriminalamt hat diese Herausforderungen frühzeitig angenommen, entwickelt ständig neue Ermittlungsmethoden und nutzt dabei modernste Technologie.

“Im Bayerischen Landeskriminalamt arbeiten Kriminalbeamte mit Wissenschaftlern interdisziplinär Hand in Hand. Durch diese Kombination wachsen Kreativität und Dynamik, was sich durch vielfältige Innovationen bei Technologie und Ermittlungsmethoden auswirkt. Nur so halten wir mit den Verbrechern Schritt und sichern Bayern einen Spitzenplatz im Kampf gegen das Verbrechen europaweit”, sagte Innenminister Joachim Herrmann.

Gerade durch den Wegfall der Grenzkontrollen wachsen die Ansprüche an die tägliche polizeiliche Lagearbeit. Erkenntnisse zur räumlichen Verteilung von Straftaten werden immer wichtiger. Das Bayerische Landeskriminalamt hat mit der Entwicklung eines flächendeckenden geographischen Lage- und Analysesystems (GLADIS) reagiert. Jeder Polizeibeamte kann auf diese moderne “Crime-Mapping-Software” zugreifen, frühzeitig Serien erkennen und dadurch gezielt an Brennpunkten präsent sein. Vor allem Reisebewegungen von Serientätern lassen sich mit diesem System geographisch hervorragend darstellen.

In vielen Fällen ist es notwendig, die Identität eines Verdächtigen per Fingerabdruck zu ermitteln, insbesondere um aktuelle Fahndungsnotierungen gesichert festzustellen. Die Kriminaltechnik des Bayerischen Landeskriminalamtes stellt hierfür die so genannten “Fast-Identitication-Einzel-fingerabdruckscanner” zur Verfügung. Innerhalb von Minuten kann damit in der Automatischen Fingerabdrucksammlung des Bundeskriminalamtes (AFIS) recherchiert werden, was bislang Stunden dauern konnte. Bei der bayerischen Polizei sind derzeit etwa 700 stationäre und mobile Scanner flächendeckend bei den Polizeidienststellen und Schleierfahndern im Einsatz. Allein im Jahr 2008 haben Polizeibeamte damit bisher weit über 7.000 Treffer erzielt und unter anderem eine PKK-Terroristin und einen Mordverdächtigen trotz gefälschter Ausweispapiere festgenommen. Beide waren mit internationalen Haftbefehl gesucht.

Durch die Zentralisierung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Landeskriminalamt kann die bayerische Polizei mit der rasanten technischen Entwicklung Schritt halten und durch dieses zentrale “TKÜ-Studio” den Ermittlern vor Ort maximalen Service bieten. Neben der TKÜ beschäftigen sich die Spezialisten des Landeskriminalamtes auch mit der Ortung von Handys und entwickelten eigene Messsysteme, um die exakte Ausbreitung der Mobilfunkzellen der Netzbetreiber zu präzisieren. Die zentrale “Datenbank Funkzelleninformationssystem” (FIS-Bayern) hilft dabei vor allem bei der Suche und Rettung von Personen in Lebensgefahr. Die Bedeutung solcher Entwicklungen lässt mit einem von vielen Beispielen aus dem Jahr 2008 dokumentieren: Ein 58-jähriger Radfahrer aus der Oberpfalz war trotz Ankündigung nicht rechtzeitig zu Hause angekommen. Der Mann hatte jedoch ein Handy bei sich. Die Einsatz- und Rettungskräfte konnten dadurch und vor allem Dank der Datenqualität von “FIS Bayern” über die Polizeieinsatzzentrale gezielt eingesetzt werden und den schwer verletzten, unterkühlten und bereits bewusstlosen Mann innerhalb von 30 Minuten retten. Ohne diese bereits vorhandenen Daten hätten die Betreiber die Funkzelle mühsam ausmessen müssen und es wäre wertvolle Zeit verstrichen. “Sogar die Mobilfunknetzbetreiber sind auf das Projekt aufmerksam geworden und interessieren sich sehr intensiv für diese Entwicklung, was die Leistungsstärke des Bayerischen Landeskriminalamtes und der bayerischen Polizei deutlich macht”, so Herrmann.

Eine besondere Herausforderung ist die Fahndung im Internet. Jeder fünfte Mensch ist heute weltweit online. Mehr als 60 Prozent aller Deutschen, vor allem jüngere Menschen, nutzen das Internet. “Bayern hat mit der Netzwerkfahndung beim Landeskriminalamt frühzeitig auf die Gefahren des Internet reagiert. Die bayerischen “Cyber-Cops” fahnden anlassunabhängig nach strafbaren Gewaltdarstellungen, Pädophilie und sonstiger Form verabscheuungswürdiger Kinderpornographie”, sagte Innenminister Joachim Herrmann. Wie die Operation “Smasher” vor einigen Wochen zeigte, sei dies leider zwingend notwendig. Das Bayerische Landeskriminalamt koordinierte mit seiner “Ansprechstelle Kinderpornographie” die weltweiten Ermittlungen gegen mehr als 1.000 Internetnutzer, die in abscheulichster Form sexuellen Missbrauch von Kindern und pornographische Darstellungen von Minderjährigen handelten und nutzten. Innerhalb eines Monats erfolgten z. B. mehr als 48.000 Zugriffe auf diese abscheulichen Inhalte. Die Ermittler stellten alleine in Deutschland über 1.000 Computer und 44.000 Datenträger sicher. Im Ausland ermittelten die Beamten mehr als 200 Tatverdächtige. Die Netzwerkfahndung sei auch präventiv von großem Nutzen, vor allen Dingen im Hinblick auf Suizid-Foren oder bei anderen virtuellen Online-Welten. Herrmann dankte den Beamten des Bayerischen Landeskriminalamtes für ihre engagierte Arbeit: “Das größte Landeskriminalamt Deutschlands mit seinen mehr als 1.550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich durch solche Maßnahmen einen hervorragenden Ruf in Deutschland und in der Welt erarbeitet. Kriminalbeamte und Wissenschaftlicher leisten hier wertvolle Pionierarbeit”.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 01.12.2008

.
« zurück
.

Gebührenfalle - SMS und Datendownload im Ausland

Mittwoch, November 26th, 2008

Die bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Kostenobergrenze für das Versenden von SMS und das Herunterladen von Daten mit dem Handy im Ausland. Um im Ausland mit dem Handy telefonieren zu können, muss das Netz eines fremden Mobilfunkbetreibers genutzt werden. Dafür fallen sog. Roaminggebühren an.

Seit 30. Juni 2007 gibt es eine gesetzliche Preisobergrenze für das Telefonieren mit dem Handy im Ausland. Das Versenden von SMS oder das Herunterladen von Daten ist davon nicht erfasst und kann sehr teuer sein. Die EU plant derzeit eine gesetzliche Regelung, mit der eine Preisobergrenze für SMS-Roamingdienste geschaffen werden soll. Bayerns Verbraucherschutzministerin begrüßt diesen Vorstoß, fordert aber, auch die Kosten für das Datenroaming, die z.B. bei der Internetnutzung entstehen, zu deckeln: “Der Verbraucher kann derzeit kaum einschätzen, welche Kosten anfallen. Das hat in vielen Fällen zu unerwartet hohen Rechnungen geführt. Es darf aber nicht sein, dass das Surfen im Internet teurer kommt als der gesamte Urlaub, weil durch das Herunterladen von Daten unbeabsichtigt Tausende Euro an Gebühren verursacht werden. Eine solche Gebührenfalle kann wirksam nur mit einer gesetzlichen Höchstgrenze aus der Welt geschaffen werden.” Nach Einschätzung der bayerischen Verbraucherschutzministerin sind die Preise beim Datenroaming derzeit deutlich überhöht und lassen sich durch die tatsächlichen Kosten nicht rechtfertigen. Die Durchschnittspreise liegen in europäischen Ländern zwischen 4 und 16 Euro pro Megabyte. Verschärft wird dieses Problem durch mangelnde Transparenz. Merk wies darauf hin, dass der Vorschlag neben finanziellen Vorteilen für die Verbraucher ganz besonders Entlastungen für Geschäftsreisende mit sich bringt, also auch für kleine und mittlere Unternehmen, die durch eine Deckelung der Datenroamingpreise erhebliche Kosteneinsparungen zu verzeichnen hätten.

Bayerns Verbraucherschutzministerin will sich am kommenden Freitag im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung entsprechenden Einfluss auf das EU-Gesetzgebungsverfahren ausübt.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - PM vom 26.11.2008

.
« zurück
.

Effektiver Schutz der digitalen Persönlichkeit

Mittwoch, November 19th, 2008

Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien diskutieren am 20. November 2008 auf dem 3. Nationalen IT-Gipfel in Darmstadt mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, wie Menschen ihre Persönlichkeit auch in der digitalen Welt frei entfalten und dabei rechtlich effektiv geschützt werden können.

“Das Internet hat unseren Alltag revolutioniert, weil es viele alltägliche Vorgänge vereinfacht und beschleunigt - das gilt für die elektronische Post ebenso wie für das World Wide Web als schier unerschöpfliche Informationsquelle oder als Transaktionsplattform für Geschäfte. Die digitale Welt birgt aber auch viele Missbrauchsmöglichkeiten, die das Vertrauen der Menschen in die Sicherheit des Internets erschüttern. Um das Internet als Medium für Staat, Wirtschaft und Verbraucher zukunftsfest zu machen, müssen wir zum Schutz der “digitalen Persönlichkeit” unsere Ressourcen bündeln: Gemeinsam müssen wir Lösungen entwickeln, was Staat und Wirtschaft, was aber auch jeder Einzelne unternehmen kann, um die Chancen, die das Internet bietet, zu realisieren und Missbrauch zu verhindern”, forderte Zypries. “Zwei wesentliche Aspekte sind Datensparsamkeit und Medienkompetenz. Viele Menschen geben im Internet höchstpersönliche Informationen preis, sind sich aber nicht immer aller Konsequenzen bewusst. Wir müssen sie dafür sensibilisieren, dass das Netz praktisch nichts ‘vergisst’ und Daten auch für Zwecke verwendet werden können, an die die Nutzerinnen und Nutzer gar nicht gedacht haben. Daneben sind aber auch die Unternehmen gefordert, durch Sparsamkeit, Transparenz und besondere Sicherungsmechanismen im Umgang mit Daten die Basis dafür zu legen, dass die Menschen dem Internet als sicheres Medium vertrauen”, unterstrich die Bundesjustizministerin.

Allein private Vorsicht reicht aber nicht aus, um die digitale Persönlichkeit wirksam zu schützen. Auch der Staat ist in der Pflicht, seinen Beitrag zu ihrem Schutz zu leisten. Die vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Grundrechte auf informelle Selbstbestimmung und auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme dienen nicht allein zur Abwehr staatlicher Eingriffe. Sie verpflichten den Staat gleichzeitig, die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Privatrechtsverkehr zu treffen.

“Neben den Verbesserungen bei Datenschutz, die wir im Moment intensiv diskutieren, müssen wir auch überlegen, wie die erforderliche Medienkompetenz vermittelt werden kann. Hier sind besonders Schulen gefordert - sie müssen Schülerinnen und Schülern, die vielfach bereits über technisches Wissen verfügen, beibringen, damit medienkritisch umzugehen. Kinder und Jugendliche brauchen Tipps und Hinweise für eine sichere und kompetente Nutzung des Internets. Vor diesem Hintergrund können sie dann verantwortlicher entscheiden, von welchen Möglichkeiten sie Gebrauch machen wollen”, betonte Zypries.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 19.11.2008

.
« zurück
.

Beta-Version von Arts Gallery jetzt online

Samstag, November 15th, 2008

Seit heute ist die neue Website Arts Gallery - Digitalfotografie aus Mainfranken unseres Webmasters Artur Schmitt online. Die Beiträge und Fotos der Vorgängerversion blieben erhalten und werden als Archive von der “Neuen” genutzt. Die Internetpräsenz ist mit allen neueren Browsern kompatibel und setzt als Mindestauflösung 1024×768 Pixel voraus.

Arts Gallery

.
« zurück
.

Deutscher Computerspielepreis wird erstmals in München vergeben

Donnerstag, Oktober 30th, 2008

Der neu geschaffene „Deutsche Computerspielepreis” wird erstmals in München vergeben. Staatsminister Bernd Neumann erklärte zu der für das Frühjahr 2009 geplanten Preisvergabe: „Der vom Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Computerspielebranche gemeinsam getragene Computerspielepreis ist ein Meilenstein für die Förderung qualitativ hochwertiger Computerspiele. Wir haben einvernehmlich mit der Computerspielebranche vereinbart, die erste Verleihung dieses Preises in München zu veranstalten. München bringt mit seiner herausragenden Medienlandschaft zweifellos beste Voraussetzungen für die Preisvergabe mit. Computerspiele haben sich zu einem Leitmedium für viele Kinder und Jugendliche entwickelt. Ich bin davon überzeugt, dass sich der kulturpolitische Einsatz für Qualität im Computerspielemarkt auch wirtschaftlich zugunsten der Unternehmen dieser Branche auswirken wird.”

Neben der Verleihung des Computerspielepreises soll eine Stiftung zur Förderung interaktiver, qualitativ hochwertiger sowie kulturell und pädagogisch wertvoller Unterhaltungsmedien errichtet werden. Ihr kommt für die praktische Förderung entsprechender Produkte eine entscheidende Bedeutung zu. „Die Stiftung für interaktive Unterhaltungsmedien soll zusammen mit Wissenschaft und Wirtschaft die praktischen Voraussetzungen schaffen, um einerseits die Chancen des Mediums und der zu Grunde liegenden Technologie zu nutzen und andererseits die Risiken zu minimieren, die sich aus einem unsachgemäßen Umgang insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit diesem Medium ergeben”, erklärte Neumann.

Bayerns Medienminister Eberhard Sinner betonte: „Ich freue mich über diese Entscheidung, denn sie unterstreicht Bayerns Rang als Top-Standort in Deutschland für Medien und zunehmend auch für Computerspiele. Qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele gewinnen am Standort Bayern zusehends an Bedeutung. Bereits mit der Computerspielmesse „Munich Gaming” im letzten Jahr haben München und Bayern gezeigt, dass die Computerspielbranche hier herzlich willkommen ist. Gerne ist der Freistaat bereit, nächstes Jahr die erste feierliche Verleihung des Deutschen Computerspielepreises auszurichten.”

Die Verleihung des Computerspielepreises soll am 31. März 2009 als Auftakt der vom 1. bis 3. April 2009 geplanten Messe „Munich Gaming” stattfinden. Im darauf folgenden Jahr ist Berlin als Austragungsort in Aussicht genommen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann hatte sich Ende letzten Jahres mit der deutschen Spieleindustrie auf die Vergabe eines „Deutschen Computerspielepreises” verständigt. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf prämierte Computerspiele zu lenken und zugleich durch Preisgelder die Entwicklung qualitativ hochwertiger Computerspiele in Deutschland zu fördern.

Der Preis wird in folgenden Kategorien vergeben: Bestes deutsches Spiel, Beste Innovation, Bestes Serious Games (Lern- oder Simulationsspiel), Bestes Jugendspiel, Bestes Kinderspiel, Bestes mobiles Spiel, Bestes Browserspiel, Bestes Konzept aus Studentenwettbewerb, Bestes Konzept aus Schülerwettbewerb, Bestes internationales Spiel (Sonderpreis).
Über die Vergabe des Computerspielepreises entscheidet eine unabhängige Jury, deren Mitglieder je vom Deutschen Bundestag, vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und von der Spielewirtschaft bestimmt werden.
Der mit insgesamt 600.000 Euro dotierte Computerspielepreis wird je zur Hälfte von der Bundesregierung und von folgenden Branchenverbänden getragen: Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. (GAME), Bundesverband interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW).

Quelle: Bayerische Staatskanzlei - PM vom 29.10.2008

.
« zurück
.

Betrügerische E-Mails - Trojaner im Umlauf

Sonntag, Oktober 26th, 2008

UNTERFRANKEN - Gleich mit einer ganzen Serie betrügerischer E-Mails haben am Wochenende Unbekannte versucht, sich in die Computer ahnungsloser Nutzer einzuloggen und auf den Rechnern einen Trojaner zu installieren. Die unterfränkische Polizei warnt eindringlich vor diesen Mails und warnt vor den Gefahren im Online-Verkehr.

Die Masche, mit der die Täter dabei vorgehen, ist stets die gleiche. So geschehen auch im Raum Bad Kissingen/Bad Neustadt. Dort erhielten mehrere Internetnutzer am Samstag innerhalb weniger Stunden teils bis zu fünf E-Mails, in denen sie aufgefordert wurden, Geld an einen Suchservice aus Erlangen zu überweisen. Angeblich wären sie mit der Firma einen Jahresvertrag eingegangen. Gefordert wurden dabei Summen im Wert von einigen hundert Euro.

Inzwischen ist bekannt, dass es bundesweit bereits mehrere hundert gleichgelagerte Fälle gibt. Bei den massenhaft versandten Rechnungen handelt es sich durchweg um sogenannte “Dropper”, mit deren Hilfe der Empfängerrechner mit einem Trojaner verseucht werden soll. Um den Empfänger der Mail mit hoher Sicherheit zum Anklicken des verseuchten Anhangs zu verleiten, werden die Mails als Rechnung oder gar wettbewerbsrechtliche Abmahnung getarnt und angeblich von namhaften Firmen verschickt.

Die genannten Firmen haben in keinem Fall etwas mit dem Virenversand zu tun. Der Versand der Mails erfolgt über ein “Botnetz”, das sind Rechner, die selbst von Trojanern verseucht wurden und ohne Wissen und Wollen des Besitzers zum Virenversand missbraucht werden. Überprüfungen der Absenderrechner haben dabei ergeben, dass die Mails aus allen Bereichen der Welt versandt werden (Rußland, Thailand, Niederlande, Deutschland).

Die aktuellen Fälle nimmt die Polizei nochmals zum Anlass, eindringlich auf die Gefahren solcher E-Mails hinzuweisen. Öffnen sie im Zweifelsfall, gerade wenn ihnen der Absender unbekannt ist, verdächtige Nachrichten gar nicht erst, sondern löschen sie diese lieber gleich. Darüber hinaus sollte die Herausgabe persönlicher Daten grundsätzlich nicht per E-Mail erfolgen.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 26.10.2008

.
« zurück
.

Attraktive neue Mobilfunkdienste im Kommen

Dienstag, Oktober 21st, 2008

MÜNCHEN - Anlässlich der heutigen Eröffnung der Systems 2008 hebt Bayerns Wirtschaftsministerin Emilia Müller die große Bedeutung der deutschen ITK-Branche hervor: „Die Umsätze mit Informationstechnik, Telekommunikation und digitaler Unterhaltungselektronik werden in diesem Jahr um 1,8 Prozent auf gut 145 Milliarden Euro steigen. Die Branche ist mit fast 830.000 Beschäftigten eine wichtige Stütze der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Als Industriesektor, der praktisch Vollbeschäftigung verzeichnet und auf der Suche nach Fachkräfte ist, spielt die Informationsbranche gleichzeitig eine herausragende arbeitsmarktpolitische Rolle.“

An den ersten beiden Systems-Tagen findet traditionell die ‚Communication World’ statt, auf der Spitzenmanager die wichtigsten Trends im Bereich Mobilfunk und IP diskutieren. Dort werden richtungsweisende Neuentwicklungen des Mobilfunk- und Internetbereichs vorgestellt. „Attraktive mobile Dienste und personenorientierte Dienstleistungen sind die Zugpferde und die wichtigsten Wachstumsmärkte innerhalb der Telekommunikation. Bayern als einer der bedeutendsten Medien- und IT-Standorte in Europa bietet sehr gute Voraussetzungen für neue Geschäftsideen“, erklärt Müller als Schirmherrin der ‚Communication World’.

Der Kongress sei mit mehr als 600 Teilnehmern die größte und bedeutendste Veranstaltung für mobile Dienste und IP-Netze in Deutschland. Mehr als 40 hochklassige Referenten aus Top-Unternehmen zeigen anhand praxisnaher Vorträge, welche Strategien und Techniken sich erfolgreich in Unternehmen umsetzen lassen.

„Der Mobilfunk und die IP-Kommunikation stehen vor den nächsten großen Innovationsschüben. Hohe Umsatzsteigerungen für mobile Datendienste, revolutionär neue Endgeräte, ein Portfolio an neuen Web-Services werden den IT- und Telekommunikationsmarkt in den nächsten Jahren stark verändern“, so Müller weiter. Das Wachstum des Mobilfunks sei ungebremst. Mehr als drei Milliarden Menschen weltweit telefonierten heute mobil. „Insgesamt gibt es damit fast dreimal mehr Handys als Fernseher oder PCs. Das Mobiltelefon hat sich zum mit Abstand wichtigsten Kommunikations- und Informationsmedium entwickelt. Im Jahr 2012 sollen weltweit erstmals mehr Nutzer mobil auf das Internet zugreifen als über das Festnetz“, erklärt die Ministerin abschließend.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie - PM vom 21.10.2008

.
« zurück
.

Langzeitstudie - Mobilfunkwerte in Bayern

Mittwoch, Oktober 15th, 2008

Trotz Handy-Boom bleiben die Mobilfunk-Strahlenwerte weiterhin meist im Promille-Bereich der Grenzwerte und das, obwohl die Zahl der Handy-Verträge in der Bundesrepublik von etwa 59 Millionen in 2003 auf 84 Millionen in 2007 angestiegen ist. Zudem senkt die digitale Fernsehtechnik die Strahlenwerte im TV-Frequenzbereich um ein Drittel.

Diese erfreulichen Ergebnisse teilte Umweltminister Otmar Bernhard heute in München mit zum Abschluss der zweiten bayernweiten Mess-Kampagne im Rahmen der Langzeitstudie ‘EMF-Monitoring Bayern’. Bernhard: “Ohne Strom, Handy oder Fernseher ist unser tägliches Leben nicht mehr vorstellbar. Doch dadurch wird so genannter Elektrosmog erzeugt. Wie sich diese Gesamtstrahlenbelastung in den Wohngebieten bayernweit langfristig verändert, erfassen wir vorsorglich mit einer weltweit einmaligen Langzeitstudie.” Die erste Kampagne in 2003 ergab, dass an allen 400 Messstellen in den Wohngebieten im Mittel nur wenige Promille des erlaubten Grenzwertes ausgeschöpft und höchstens einige Prozent erreicht wurden. Damit ist der Gesundheitsschutz der Anwohner gegeben. An diesem Ergebnis hat sich auch vier Jahre später bei der zweiten Messrunde nichts Wesentliches geändert.

Das Landesamt für Umwelt misst in der Langzeitstudie ‘EMF-Monitoring Bayern’ alle 4 Jahre immer an den gleichen Orten die elektromagnetischen Felder (EMF) in bewohnten Gebieten, um so Trends zu erfassen. Die 400 Messstellen sind nach einem statistischen Zufallsverfahren festgelegt; bevölkerungsreiche Ballungsräume wie München und Nürnberg sind mit einer größeren Anzahl von Messorten stärker gewichtet. Erfasst werden das niederfrequente Spektrum der Energieversorgung wie z. B. vom Schienenverkehr oder von Hochspannungsleitungen, die verschiedenen Frequenzbereiche von Radio und TV und die hochfrequenten Felder mit dem Mobilfunk bis hin zu W-LAN und UMTS. Rund 400.000 Euro hat das Umweltministerium für die Langzeitstudie bisher bereit gestellt.

Die Fachstudie ist als PDF-Dokument verfügbar unter:

http://www.lfu.bayern.de/strahlung/…/endbericht_emf_06_07.pdf

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz - PM vom 15.10.2008

.
« zurück
.

Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch

Mittwoch, Oktober 15th, 2008

Das Bundeskabinett hat heute eine grundlegende Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen. Bislang konnten Auskünften aus dem Bundeszentralregister nur in Papierform beantragt werden. Künftig soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der Datenübertragung umgestellt werden.

“Durch den Übergang von der schriftlichen auf die automatisierte Antragstellung schaffen wir die Grundlage dafür, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Erteilung eines Führungszeugnisses wesentlich schneller bearbeitet werden können. Bislang musste die Meldebehörde beim Bundeszentralregister das Führungszeugnis mit einem Vordruck schriftlich anfordern. Künftig läuft dieses Verfahren automatisch durch ein gesichertes System der Datenübertragung ab. Nach wie vor muss der Bürger seinen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde stellen. Zwischen Antragstellung und Versendung des Führungszeugnisses an den Bürger durch das Zentralregister wird aber in der Regel nur noch ein Arbeitstag liegen. Mit der geplanten Rechtsänderung vereinfachen wir insgesamt die Verfahrensabläufe bei Auskünften aus dem Bundeszentralregister und passen sie an die Informationstechnik des 21. Jahrhunderts an”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Durch die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bei Ersuchen um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie beispielsweise Meldebehörden künftig rascher und einfacher erledigt werden. Die Umstellung auf das automatisierte Verfahren verringert den bisherigen personellen und materiellen Aufwand, baut Bürokratie ab und rationalisiert das Registerverfahren. Die beschleunigte Datenverarbeitung bei der Erteilung von Führungszeugnissen im Bundeszentralregister kommt daher vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet.

Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 15.10.2008

.
« zurück
.

Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt

Dienstag, Oktober 7th, 2008

Das Bundesjustizministerium hat ein neues Serviceangebot: Seit 7. Oktober 2008 ist ein Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite

» www.bmj.de/musterimpressum

eingestellt.

Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar.

“Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. So wird eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. “Der Leitfaden kann keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten - das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält”, ergänzte Zypries.

Einleitend werden Sinn und Zweck des “Impressums” kurz erläutert (”I. Warum überhaupt ein ‘Impressum’?”). Den Kern des Leitfadens (”II. Erstellen einer Anbieterkennzeichnung”) bilden Hinweise dazu, wann die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht (”1. Muss ich die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz erfüllen?”), wann welche Angaben zu machen sind (”2. Welche Angaben muss ich machen?”) und wie die Anbieterkennzeichnung zu gestalten ist (”3. Wie muss ich die Anbieterkennzeichnung platzieren?”). Abgeschlossen wird der Leitfaden mit einem Hinweis auf Gütesiegel für den Online-Handel und auf die eCommerce-Verbindungsstelle (”III. Weiterführender Hinweis”).

Um das Abmahnrisiko zu minimieren rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Auf juristische Erläuterungen wird so weit wie möglich verzichtet. Nur wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen. Der Leitfaden geht vom aktuellen Rechtszustand aus. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung bestehende Zweifelsfragen im Laufe der Zeit beantwortet. Daher wird der Leitfaden zukünftig auf seine Aktualität geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 07.10.2008

.
« zurück
.