Archive for the ‘Jugend und Familie’ Category

Weg frei für neues Verfahren in Familiensachen

Freitag, September 19th, 2008

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Heute hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesrat passiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz im Juni 2008 beschlossen.

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit dem neuen Recht werden die Möglichkeiten verbessert, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.

Gerade in Kindschaftssachen - etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht - werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren geklärt. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. Das Gesetz berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Sie erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren.

Die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
enthält folgende Kernpunkte:

• Das Gericht soll den Versuch einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts unternehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Einvernehmliche Lösungen der Eltern müssen vom Gericht gebilligt werden. Gelingt eine Einigung nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Über das Umgangsrecht soll das Gericht in der Regel schnell entscheiden, damit der Kontakt zwischen Kind und einem umgangsberechtigten Elternteil aufrechterhalten bleibt und die Beziehung keinen Schaden nimmt.
• Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand auf Anordnung des Gerichts eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung - etwa durch Gespräche mit den Eltern - beitragen. Das über 14-jährige Kind kann sich künftig zur Durchsetzung eigener Rechte selbst vertreten.
• Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen - z. B. Pflegeeltern - können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.
• Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen werden effektiver. Bei Verstößen gegen Umgangsentscheidungen kann das Gericht Ordnungsmittel verhängen. Diese können - anders als Zwangsmittel - auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.
Beispiel: Entgegen vorheriger Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Das wird die Mutter davon abhalten, sich nicht an solche Absprachen zu halten. Anders das bislang geltende Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt - also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.
• Künftig wird es möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.
Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Übergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Übergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt.

Neuerungen in anderen familiengerichtlichen Verfahren:

• In Scheidungssachen muss der Antragsteller im Scheidungsantrag künftig angeben, ob die Ehegatten sich über die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs und des Unterhalts verständigt haben. Das soll die Eltern dazu anhalten, vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären.
• In Unterhaltssachen wird die Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch weitergehende Auskunftspflichten der Beteiligten verbessert.
• Mit dem Großen Familiengericht soll die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert werden. Damit wird es den Gerichten ermöglicht, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten in einer Zuständigkeit zu entscheiden. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst. Seine Aufgaben werden vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen. Das führt zu einer Straffung gerichtlicher Zuständigkeiten.

Die Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt.

Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Abweichend davon ist die Rechtsbeschwerde in besonders grundrechtsrelevanten Betreuungssachen, in Unterbringungs- und in Freiheitsentziehungssachen an keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln. Das bringt mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen.

Die Reform wird am 1. September 2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 19.09.2008
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Schulschwänzerinitiative

Donnerstag, September 18th, 2008

Im vergangenen Schuljahr 2007/2008 griff die Bayerische Polizei insgesamt 2.564 Schulschwänzer auf. 231 Schüler haben die Beamten aufgrund eigener Initiative während der üblichen Schulzeit vor allem an bekannten Jugendtreffpunkten ausfindig gemacht. In 2.333 Fällen haben die Schulbehörden die Polizei ausdrücklich um Mithilfe ersucht. “Die in Bayern erfolgreich praktizierte Schulschwänzerinitiative ist ein wichtiger Beitrag der Polizei gegen Kinder- und Jugendkriminalität. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, kriminellen Karrieren frühzeitig vorzubeugen. Mancher Jugendliche muss eben notfalls auch von einer Polizeistreife wieder auf Kurs gebracht werden. Es geht uns nicht vorrangig um Schüler, die nur einmal ”blau machen”. Aber Minderjährige, die beharrlich unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, sind offensichtlich eine Zielgruppe, der wir uns verstärkt präventiv widmen müssen,” zog Innenminister Joachim Herrmann heute in München Bilanz.Schulschwänzen ist vor allem ein Problem in den größeren Städten. Deshalb achtet die Polizei vor allem dort auf notorische Schulschwänzer, um so frühzeitig dem möglichen Abgleiten in die Kriminalität gegenzusteuern. Wie notwendig es ist, das hartnäckige “Blaumachen” von Schülern zu unterbinden, führt die von 1997 bis 2003 durchgeführte Langzeitstudie “Gefängnis und die Folgen” des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) deutlich vor Augen. Mehr als 50 Prozent der befragten jungen Strafgefangenen waren notorische Schulschwänzer. “Dieses Umfrageergebnis bestätigt, dass wir mit der Initiative der Bayerischen Polizei auf dem richtigen Weg sind”, so Herrmann.

Die Erziehung junger Menschen ist sicherlich keine Aufgabe der Polizei. Allerdings hat die Polizei in der Vergangenheit vielfältige präventive Projekte zur Vorbeugung der Kinder- und Jugendkriminalität gestartet. Mit diesen nehmen die Beamten sehr wohl und auch zu Recht auf die Erziehung und Entwicklung junger Menschen Einfluss. Speziell ausgebildete Jugend- und Schulverbindungsbeamte der Polizei suchen gerade in Schulen, in Jugendzentren und an bekannten Treffpunkten den Kontakt. Sie bieten sich als Ansprechpartner an und versuchen in Einzelfällen gefährdeten Jugendlichen zu helfen und sie damit positiv zu beeinflussen. Zudem bemühen sie sich besonders um bereits auffällige Jugendliche, um so eine erneute Straffälligkeit zu verhindern. “Damit leistet die Bayerische Polizei einen wertvollen Beitrag zur sozialen Integration”, so Herrmann.

Als positiv an der Schulschwänzerinitiative bewertet Herrmann ferner, dass in vielen Fällen sowohl Eltern als auch Schulen pädagogische und erzieherische Maßnahmen träfen, sobald die Polizei einen Schulschwänzer in den Unterricht zurückgebracht hat. Wichtig sei darüber hinaus das Zusammenwirken der betroffenen Behörden und Institutionen. Die über 2.300 Ersuchen der Schulbehörden bestätigten die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Schulen.

Die Kontakte mit den “Probanden” verliefen häufig positiv. Sie bewirkten in zahlreichen Fällen die dauerhafte Teilnahme am Unterricht. In der Regel zeigten sich auch die Eltern verständnisvoll und kooperationsbereit. Sie begrüßten, dass die Polizei ihre Kinder zum Schulunterricht zurückgebracht hat. In einigen Fällen wurden die Erziehungsberechtigten erst dadurch auf das säumige Verhalten ihres Kindes aufmerksam. Zum Teil stellte sich aber auch heraus, dass sie mit ihrer Erziehungsaufgabe überfordert oder an der Situation ihres Kindes desinteressiert waren. Nur in wenigen Einzelfällen waren die Eltern uneinsichtig, gleichgültig oder ablehnend. “Auch derartige Reaktionen und Hintergründe sind für die weitere Vorgehensweise der Polizei bei einem auffälligen Verhalten des Kindes oder des Jugendlichen von Interesse”, so Herrmann. Die Information über die familiären Hintergründe ermöglichte es den Jugendschutzbehörden, notwendige Schwerpunkte im Rahmen der Familienhilfe zu setzen. Die Schulschwänzerinitiative wird als effektives und präventiv wirkendes polizeiliches Projekt auch im neuen Schuljahr fortgeführt.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 18.09.2008
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Partnerschaftsinfos vom 13.09.2008

Samstag, September 13th, 2008

Liebe Freunde,
vom Partnerschaftsreferat kam ein interessant klingendes Veranstaltungsangebot. Für alle zur Kenntnis. Bitte lest auch den Vereins-Beitrag im aktuellen Mitteilungsblatt, v.a. im Hinblick auf die vom Verein angebotenen Französisch-Kurse, welche wieder von Agnès Steuerwald gehalten werden. Agnès bietet daneben auch Privatunterricht an. Falls Interesse für Kurs und/oder Privatunterricht besteht, bitte bei Agnès melden.

Auch nochmals der Hinweis auf die Versammlung am 24.09. um 19.30 h im Feuerwehrraum.

Viele Grüße

Georg Bausewein
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Veranstaltungsangebot:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zusammenarbeit mit der Akademie Frankenwarte laden wir Sie ganz herzlich für Sonntag, den 21. September um 11 Uhr zu einem Vortrag in der Akademie Frankenwarte ein.

Thema: „Familienalltag in Frankreich
– Familienalltag in Deutschland“

Referentin: Dr. Danielle Dahan-Feucht

Teilnahmebeitrag: Erwachsene 3 €, Kinder ab 3 Jahren 1,50 €.

Im PDF-Dokument finden Sie weitere Informationen mit  Anfahrtsbeschreibung und Anmeldecoupon. Parallel zum Vortrag wird ein Programm für Kinder angeboten.

» Familienalltag (PDF-Dokument)

Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen.

Herzliche Grüße

Alice Heller M.A.
Partnerschaftsreferentin

Stefanie Weber M.A.
stellv. Partnerschaftsreferentin

Bezirk Unterfranken
-Partnerschaftsreferat-
Silcherstr.5
97074 Würzburg

Tel.: 0931 7959-1420
Fax: 0931 7959-2420

E-Mail: s.weber@bezirk-unterfranken.de

Besuchen Sie uns im Internet
unter www.frankreich-forum-unterfranken.de
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Landesversammlung des THW

Samstag, September 13th, 2008

“Das Technische Hilfswerk THW ist mit seinen rund 15.000 Einsatzkräften ein wichtiger Bestandteil des Katastrophenschutzes in Bayern. Die hier geleistete ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger kann nicht hoch genug geschätzt werden”, sagte Staatssekretär Jürgen W. Heike heute bei der Landesversammlung der Landesvereinigung der Helfer und Förderer des THW Bayern in Schwabach.

Heike zeigte sich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit und dem technischen Potenzial des THW. “Neue Bedrohungen machen es erforderlich, unsere Vorsorgeplanungen ständig anzupassen und fortzuschreiben. Ich denke hier vor allem an den Klimaschutz und Klimawandel als die zentralen Zukunftsherausforderungen. Aber auch die Gefahren für die Innere Sicherheit durch Extremismus und Terrorismus dürfen wir nicht außer Acht lassen. Im Ernstfall sind hier Knowhow, Einsatzpotenzial und Ausstattung des THW unverzichtbar.”

Der Staatssekretär hob die Jugendförderung der THW-Helfervereinigung besonders vor. Heike: “Die konsequente Jugendförderung des THW im ehrenamtlichen Bereich verdient besonders hohe Anerkennung. Sie hat Vorbildfunktion für die gesamte Gesellschaft. Das THW vermittelt unserer Jugend Zu¬sammenhalt, Solidarität und Hilfsbereitschaft. Diese Werte sind für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar. Hierfür mein herzlicher Dank.”

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 13.09.2008
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Bauwagen-Kiosk eröffnet

Freitag, September 12th, 2008

Mit einem bunten Einweihungsfest wurde am 29. August 2008 der Bauwagen-Kiosk beim Tiergehege des St. Josefs-Stifts Eisingen eröffnet. Künftig soll er bei gutem Wetter jeden Freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet sein.

Einweihungsfest am 29.08.2008
Foto: Andrea Schödl

Beim Bauwagen-Kiosk handelt es sich um ein spezielles Projekt, das die Integration fördern und einen neuen Anziehungspunkt für Spaziergänger im St. Josefs-Stift schaffen soll. Der Kiosk wird von Bewohnerinnen und Bewohnern des St. Josefs-Stifts zusammen mit zwei ehrenamtlichen Eisinger Jugendlichen betrieben.

Die Idee zu dem Projekt hatte die Gruppe Bambule, die bereits seit mehreren Jahren ein kleines Tiergehege betreibt. Um Spaziergängern die Möglichkeit zu geben, sich etwas länger beim Tiergehege aufzuhalten, wurden Sitzmöglichkeiten geschaffen. Gleichzeitig besorgte die Gruppe Bauwägen und gestaltete sie im Stil von „Peter Lustig“, um sie als Kioske betreiben zu können.

Gemeinsam mit dem Eisinger Jugendpfleger Joachim Volpert wurde schließlich das Projekt begonnen. Bewohner des Stifts erhalten zusammen mit Jugendlichen von Eisingen den Kioskbetrieb aufrecht. Zunächst beginnt es mit zwei Stunden, aber die Idee ist es, die Öffnungszeiten schrittweise zu verlängern.

Alle Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Bewohner sind nun eingeladen, diese Erfrischungs- und Erholungsmöglichkeit bei einem Spaziergang durchs Gelände zu nutzen.

Ursula Engert
1.Bürgermeisterin
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Beste Perspektiven für Berufsnachwuchs

Mittwoch, September 3rd, 2008

Müller: „Dank an Unternehmen für großartige Ausbildungsleistung“

Huml: „Kein Jugendlicher darf verloren gehen“ / Fit for Work – 2008 eröffnet neue Perspektiven für Jugendliche mit Schwierigkeiten am Ausbildungsmarkt

Siehe auch Eintrag des Rathauses Eisingen
vom 08.10.2007: » Fit for Work - 2007

„Die Lage auf dem bayerischen Ausbildungsmarkt ist dank guter Wirtschaftsdaten und dank einer großen Ausbildungsleistung der Wirtschaft im Freistaat so günstig wie schon lange nicht mehr. Die Trendwende am Ausbildungsstellenmarkt ist geschafft!” Mit diesen Worten zog Bayerns Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein eine erste Bilanz zum Beginn des Ausbildungsjahres 2008/2009. Beckstein: „Wir können heute feststellen, dass die Ausbildungschancen unserer Jugendlichen in Bayern sehr gut sind. Wir haben heute deutlich mehr offene Stellen und gleichzeitig viel weniger Jugendliche als 2007, die noch ohne Ausbildungsplatz sind.” Auch im Ländervergleich weist Bayern, so Beckstein, die besten Perspektiven für den Berufsnachwuchs auf. Beckstein: „Darauf können wir stolz sein. Auf 100 unversorgte Bewerber kommen in Bayern derzeit 99 unbesetzte Stellen. In Westdeutschland ist das Verhältnis 61 zu 100 und selbst in Baden-Württemberg 73 zu 100. Im letzten Jahr war das Verhältnis zum 1. September auch in Bayern noch deutlich schlechter nämlich bei 72 unbesetzten Stellen auf 100 unversorgte Jugendliche.”

Auch die Ergebnisse der Wirtschaftskammern für das beginnende Ausbildungsjahr geben nach den Worten Becksteins allen Grund zum Optimismus. Bayerns Wirtschaft erwartet ein Rekordangebot an Lehrstellen und ein Plus um mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Beckstein: „Dies belegt: Die gemeinsamen Anstrengungen von Freistaat und Wirtschaft für mehr Ausbildungsplätze zahlen sich voll aus. Unsere jungen Menschen haben hervorragende Berufs- und Ausbildungsperspektiven. Gleichwohl wird sich die Staatsregierung jetzt nicht zurücklehnen. Noch hat nicht jeder Jugendliche in allen bayerischen Regionen einen Ausbildungsplatz. Deshalb werden wir in den nächsten Wochen und Monaten unseren Einsatz noch einmal intensivieren, um allen Jugendlichen die Chance zu bieten, auf dem Arbeitsmarkt mit einer guten Ausbildung Fuß zu fassen. Für eine gute Zukunft unserer jungen Menschen darf uns keine Anstrengung zu hoch sein. Eine gute Berufsausbildung ist das beste Fundament für ein erfülltes Berufsleben, für Wohlstand und gute Anstellungsperspektiven über das gesamte Arbeitsleben hinweg.”

Beckstein appellierte ganz besonders an die Jugendlichen, die zum 1. September 2008 noch keinen Ausbildungsvertrag unterschreiben konnten, auf keinen Fall die Flinte ins Korn zu werfen und aufzugeben. „Der Zug für das Ausbildungsjahr 2008/2009 ist noch lange nicht abgefahren”, so Beckstein. Gemeinsam mit den Kammern und vielen Unternehmen in Bayern werde sich die Staatsregierung im Nachvermittlungszeitraum bis Ende des Jahres noch einmal kräftig ins Zeug legen, damit auch in diesem Jahr wieder für jeden ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen in Bayern ein konkretes Angebot für einen guten Berufseinstieg gemacht werden kann.

Auch Bayerns Wirtschaftsministerin Emilia Müller betonte, dass eine fundierte Ausbildung heute wichtiger denn je sei. Dies gelte nicht nur für die Jugendlichen. „Auch aus Sicht der Unternehmen wird die Qualifikation der zukünftigen Fachkräfte mehr und mehr zum entscheidenden Wettbewerbs- und Produktionsfaktor. Ausbildung ist auch ein Stück Standortsicherung. Es ist wirtschaftspolitisch wichtig, dass das Potential an zukünftigen Arbeitskräften in Bayern optimal ausgeschöpft wird. Verstärktes Ausbildungsengagement ist das beste Mittel, um einem drohenden Fachkräftemangel offensiv die Stirn zu bieten”, so Müller. Die Wirtschaftsministerin dankte allen Ausbildungsbetrieben für ihren hohen Einsatz für die berufliche Bildung in Bayern. Müller: „Die Unternehmen in Bayern sind sich ihrer Ausbildungsverantwortung bewusst. Nach Angaben der Kammern der gewerblichen Wirtschaft sind allein seit Jahresbeginn mehr als 5.000 bayerische Betriebe neu in die Ausbildung im eigenen Betrieb eingestiegen. Dieses große Engagement für die berufliche Bildung verdient hohe Anerkennung.” Die positive Entwicklung 2008 sei besonders der starken Ausbildungsleistung der Wirtschaft zu verdanken. So konnten die bayerischen Industrie- und Handelskammern Ende August 50.166 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge verzeichnen, was einem Zuwachs von 3.883 Verträgen bzw. über acht Prozent gegenüber August 2007 entspricht. Im Handwerksbereich blieb die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 21.135 Lehrverträgen zwar leicht unter den Vorjahreswert von 21.340. Die Ministerin zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass auch im Handwerk die Anzahl der Lehrverträge bis Jahresende noch ansteigen werde.

Sozialstaatssekretärin Melanie Huml erklärte: „Auf 100 unversorgten Bewerbern entfallen derzeit 99 unbesetzte Stellen. Ich bin sicher, dass wir in diesem Jahr einen Überschuss an freien Ausbildungsplätzen haben werden und Ende September bei den Arbeitsagenturen mehr freie Ausbildungsplätze gemeldet sind als unversorgte Bewerber.” Dennoch dürften jene Jugendlichen nicht vergessen werden, die es schwer haben, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Huml: „Das sind häufig Jugendliche, die sich bereits im vergangenen Jahr vergeblich um eine Lehrstelle beworben haben, verschuldet sind oder die schlechte Schulnoten oder belastete Lebenssituationen haben. Um diese müssen wir uns besonders kümmern. Kein Jugendlicher darf verloren gehen!” Noch immer gebe es innerhalb Bayerns regionale Unterschiede. Während beispielsweise in Oberbayern auf 100 unversorgte Bewerber 179 unbesetzte Lehrstellen entfallen, seien dies in Mittel- und Unterfranken 76 unbesetzte Stellen und in Oberfranken 53. Huml: „Aus diesen Gründen hat die Staatsregierung auch in diesem Jahr wieder über 23 Millionen Euro in die Hand genommen und ein neues Programm zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt aufgelegt. Mit ‚Fit for Work - 2008′ unterstützen wir nicht nur die Jugendlichen bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Auch Betriebe werden bei der Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen gezielt gefördert.” Zudem werden Ausbildungsplatzakquisiteure gefördert, die vor Ort bei den Betrieben um Ausbildungsplätze werben. „Da es Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Regel schwerer haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, werden ab Herbst bayernweit acht Ausbildungsakquisiteure im Einsatz sein, die sich insbesondere um Jugendliche mit Migrationshintergrund kümmern”, betonte die Staatssekretärin.

Um belastete und leistungsschwächere Jugendliche zu unterstützen, die in vielen Fällen nicht nur eine Lehrstelle benötigen, sondern ganzheitliche Hilfe zur Lebensbewältigung, setzt die Staatsregierung nach den Worten der Staatsekretärin neben der Arbeitsmarktpolitik auf die Jugendhilfe. „Hier leisten die Jugendsozialarbeit an Schulen sowie die Angebote der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von jungen Menschen. Gerade in den Projekten der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit werden die Jugendlichen beruflich qualifiziert, holen Rückstände auf und erlernen soziale Umgangsformen”, erklärte Huml. Bei der Förderung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit sei Bayern im Ländervergleich eine „Hochburg”. Bayern werde hier in den kommenden sieben Jahren rund 80 Millionen Euro aus Landesmitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds investieren.

Darüber hinaus wies die Staatssekretärin auf die erst kürzlich geschlossene Kooperationsvereinbarung zur Förderung der beruflichen Eingliederung sozial benachteiligter junger Menschen hin. Huml: „Entscheidend für die bestmögliche Unterstützung von sozial benachteiligten jungen Menschen ist die intensive Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit, der Träger der Grundsicherung, der Schule und der Jugendhilfe. Sie alle stehen gemeinsam in der Verantwortung, um diese Jugendliche nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.” In Bayern ist es gelungen, alle Verantwortlichen - die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, den Bayerische Städte-, Landkreis- und Gemeindetag, die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit in Bayern und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege - in ein Boot zu holen. Zugleich appellierte Huml an die Bundesregierung: „Auch der Bund muss seiner Verantwortung für sozial benachteiligte Jugendliche gerecht werden. Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bietet keine adäquaten Lösungen, um einer Verfestigung von Jugendarbeitslosigkeit im Bereich sozial benachteiligter junger Menschen zu begegnen. Vielmehr sieht er beispielsweise die Abschaffung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Jugendwerkstätten vor. Damit nimmt er sozial benachteiligen Jugendlichen eine große Chance, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Diese Entscheidung muss im Interesse der Jugendlichen revidiert werden!”

Quelle: Bayerische Staatskanzlei - PM vom 03.09.2008
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Schülerwettbewerb zu 60 Jahren Grundrechte

Dienstag, September 2nd, 2008

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

seit bald sechs Jahrzehnten haben wir eine verlässliche Grundlage für unser Zusammenleben in Deutschland: das Grundgesetz, unsere Verfassung. Den Menschen in unserem Land garantiert sie die Unantastbarkeit der Menschwürde und Grundrechte, wie etwa die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, die Pressefreiheit und die Vereinigungsfreiheit.

Sagen, was man denkt,
Glauben und bekennen, was man will,
Auf die Straße zu gehen, um für eine Überzeugung einzutreten,
frei Bericht zu erstatten über Missstände in Politik und Gesellschaft,
Parteien, Vereine und Gewerkschaften zu gründen, um die eigenen Interessen besser durchsetzen zu können,
dies alles und noch viel mehr wird durch die Grundrechte in unserer Verfassung geschützt - Grund genug, sich damit auseinanderzusetzen, um Eure Rechte kennenzulernen. Und dabei nicht nur schlauer zu werden, sondern auch noch attraktive Preise zu gewinnen. Denn: Das Bundesministerium der Justiz hat gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung einen Schülerwettbewerb für Klassen, Kurse und Arbeitsgemeinschaften der Klassenstufen 5 bis 11 zum 60. Geburtstag der Grundrechte im Mai 2009 ausgeschrieben.

Einsendeschluss ist der 1. Dezember 2008.

Alles, was Ihr wissen müsst, findet Ihr unter

» www.bmj.de/schuelerwettbewerb

Also, auf geht`s - anpacken und mitmachen!

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 01.09.2008
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Sicherheit im Internet

Mittwoch, August 27th, 2008

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat anlässlich der aktuellen Studie zum Thema “Sicherheit im Internet 2008″ vor den vielfältigen Gefahren des Internets besonders für Kinder und Jugendliche gewarnt.

Herrmann sagte bei der Vorstellung des ”Nonliner-Atlas” durch den Softwarehersteller Microsoft, das Spektrum der Gefährdungen reiche vom elektronischen Ausspionieren persönlicher Daten bis hin zu Kontakttreffen nach dem Besuch eines Chatrooms oder dem unerlaubten Herunterladen von Musik und Videoclips. “Durch die schier grenzenlose Informationsflut des Internets drohen aber auch ernste Gefahren”, so der bayerische Innenminister. “Pädophile suchen sich im Chatraum ihre Opfer. Gewaltdarstellungen und Killerspiele sind mit wenigen Maus-Klicks auch für Kinder verfügbar.” Einerseits bewegten sich Kinder und Jugendliche mit spielerischer Leichtigkeit im Internet. Andererseits falle es ihnen jedoch schwer, die Inhalte mit der gebotenen Vorsicht zu bewerten.

Herrmann: “Unsere Kinder und Jugendlichen müssen daher aufgeklärt und unterstützt werden. Viele Eltern wissen jedoch gar nicht, was auf den PCs in den Kinderzimmern abläuft.” Wie die Studie zeige, sei die persönliche Betreuung der Kinder durch die Erziehungsberechtigten bei der Nutzung des PCs deutlich rückläufig. Herrmann: “Dieser Entwicklung müssen wir gemeinsam entgegensteuern.”Der Staat könne den lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht allein sicherstellen. In erster Linie seien die Eltern gefordert. Herrmann: “Die Eltern müssen wissen, was ihre Kinder in der Freizeit tun und womit sie sich im Internet beschäftigen. Dafür brauchen sie Medienkompetenz.” Speziell ausgebildete Jugend- und Schulverbindungsbeamte, wie sie Bayern einsetzt, arbeiten eng mit Schulen und Jugendeinrichtungen zusammen. In Fachvorträgen und Präventionsunterricht klären sie über die Möglichkeiten und Gefahren des Internets auf. Herrmann: “Auch das Programm “Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes” hat sich zum Ziel gesetzt, mit seiner Initiative ”Kinder sicher im Netz” nicht nur die überwiegend jungen Nutzer zu informieren, sondern auch den Eltern zur Unterstützung ihrer Erziehungsaufgaben einen praxisnahen Leitfaden an die Hand zu geben.”

Wegen der vielschichtigen Gefährdungen durch das Internet werde es immer wichtiger, die PC-Software auf einem aktuellen Stand zu halten. “Mittlerweile ist die ständige Aktualisierung von Betriebssystemen und Anwendersoftware unabdingbar, um laufend neu erkannte Sicherheitslücken zu schließen.” Besonders beim Einsatz von automatisierten Update-Verfahren komme den Softwareherstellern eine besondere Verantwortung und hohe Vertrauensstellung zu. Herrmann: “Um so mehr begrüße ich das Engagement der Firma Microsoft im Bereich Sicherheit und Datenschutz.” Microsoft habe sich zum Ziel gesetzt, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, um einen Beitrag zu Wachstum und Entwicklung des Standorts Deutschland zu leisten. Das Ergebnis der von Microsoft vorgestellten Studie zeige deutlich, dass man den Gefahren des Internets nur dann wirkungsvoll entgegentreten könne, wenn jeder Nutzer seine Verantwortung ernst nehme. “Die zuständigen Behörden und Institutionen, aber auch Internetprovider und Softwarehersteller müssen auf nationaler und internationaler Ebene eng zusammenarbeiten.”

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 27.08.2008
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Bilanz zum Elterngeld in Bayern

Freitag, August 22nd, 2008

Familienministerin Stewens: Bayern bei der Väterquote Spitze - durchschnittliches Elterngeld beträgt 647 Euro.

“Das Elterngeld wird nach wie vor gut angenommen. Durch diese Leistung und die Partnermonate ist Schwung in eine stärkere Beteiligung der Väter an den Erziehungsaufgaben gekommen. Der Väteranteil liegt in Bayern bei 16 Prozent, im ersten Quartal 2008 sogar bei mehr als 23 Prozent! Mit diesen Werten liegt Bayern bundesweit an der Spitze! Etwa acht Prozent der Väter, die Elterngeld beziehen, nehmen ein Jahr Elternzeit. Der Großteil der Väter - etwa 75 Prozent - entscheiden sich für die beiden Partnermonate.” Mit diesen Worten zog Bayerns Familienministerin Christa Stewens heute in München Bilanz über die Inanspruchnahme des Elterngeldes in den ersten eineinhalb Jahren. “Eine Babypause ist für die Väter wichtig, sie bringt aber auch den Arbeitgebern viel. Denn hierdurch werden soziale Kompetenzen gefördert und die Bindung an den Arbeitgeber wächst. Erfreulicherweise nimmt die Akzeptanz der Arbeitgeber für die Elternzeit zu”, so Stewens.

In den ersten 19 Monaten seit Einführung des Elterngeldes im Januar 2007 wurde das Elterngeld insgesamt 172.864 Eltern in Bayern gewährt. Durchschnittlich wurden 647 Euro ausgezahlt. Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beziehen bayernweit 30,7 Prozent der Eltern. Dies sind vor allem Mütter, die aufgrund der Erziehung eines weiteren Kindes bereits in Elternzeit waren sowie Empfänger von Hartz IV-Leistungen. “Dieser Sockelbetrag wurde auf Initiative Bayerns eingeführt. Denn die Erziehungsleistung aller Eltern muss anerkannt werden. Der hohe Anteil der Mindestelterngeldbezieher zeigt, wie wichtig diese Regelung ist. Andernfalls wäre ein großer Teil an Müttern und Vätern leer ausgegangen”, betonte die Ministerin. 2,3 Prozent der Eltern erhalten das Höchstelterngeld in Höhe von 1.800 Euro und zwar 8,3 Prozent der Väter und 1,2 Prozent der Mütter. Dies spiegle die Ausgestaltung des Elterngeldes als Lohnersatzleistung und das durchschnittlich höhere Einkommen der Väter wider.

“Eltern und Verwaltung werden derzeit durch so manche Regelung von unnötiger Bürokratie belastet. Bayern hat daher einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs in den Bundesrat eingebracht, der von den Ländern einstimmig beschlossen wurde. Der Bund ist nun gefordert, im Interesse der Eltern tätig zu werden. Denn Eltern brauchen das Elterngeld rasch auf ihrem Konto”, appellierte Stewens. In Bayern sind die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales für die Umsetzung des Elterngeldes verantwortlich. Der Antrag kann unter

» www.elterngeld.bayern.de/elterngeld/onlineantrag/

auch online gestellt werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - PM vom 22.08.2008
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Reform des ehelichen Güterrechts

Mittwoch, August 20th, 2008

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen beschlossen.

Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten besonders aktuell, denn heute wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Bei einer Scheidung müssen die Ehegatten das gemeinsame Vermögen auseinandersetzen. Im gesetzlichen Güterstand, in dem die Mehrzahl der Ehepaare lebt, gibt es zudem den Zugewinnausgleich. Danach erhält jeder Ehepartner die Hälfte an dem Vermögenszuwachs während der Ehezeit. „Der Zugewinnausgleich wird im Grundsatz beibehalten, weil er für einen fairen und praxistauglichen Ausgleich sorgt. Mit dem vorgelegten Reformentwurf wollen wir einige Schwachstellen beseitigen und damit noch besser sicherstellen, dass die Teilung wirklich gerecht ist“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

„Unredliche Vermögensverschiebungen zu Lasten des Ehegatten, der einen Ausgleichsanspruch hat, sollen künftig besser verhindert werden. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob ein Ehepartner bereits mit Schulden in die Ehe gegangen ist. Die Tilgung dieser Schulden muss berücksichtigt werden. Der rechtliche Rahmen für Ehe, Lebenspartnerschaften und Familie muss auf der Höhe der Zeit sein und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen“, betonte Zypries.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

I. Reform des Güterrechts
1. Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung

Nach geltendem Recht bleiben Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu einem sog. „negativen Anfangsvermögen“ führen, bei der Ermittlung des Zugewinns unberücksichtigt. Der Ehegatte, der im Laufe der Ehe mit seinem zuerworbenen Vermögen nur seine anfänglich vorhandenen Schulden tilgt, muss diesen Vermögenszuwachs bisher nicht ausgleichen. Viele Menschen finden das ungerecht. Noch stärker betroffen ist der Ehegatte, der die die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten tilgt und zusätzlich eigenes Vermögen erwirbt. Hier bleibt nicht nur die Schuldentilgung und der damit verbundene Vermögenszuwachs beim Partner unberücksichtigt; der Ehegatte muss auch noch das eigene Vermögen bei Beendigung des Güterstandes teilen. Das soll nun geändert werden. Negatives Anfangsvermögen ist in Zukunft zu berücksichtigen.

Beispiel: Thomas und Regina lassen sich nach 20jähriger Ehe scheiden. Thomas hatte bei Eheschließung gerade ein Unternehmen gegründet und 30.000 € Schulden. Im Verlauf der Ehe erzielte er einen Vermögenszuwachs von 50.000 €. Das Endvermögen von Thomas beträgt also 20.000 €. Seine Frau Regina hatte bei Eheschließung keine Schulden und während der Ehe ein (End-)Vermögen von 50.000 € erzielt. Sie war während der Ehezeit berufstätig und kümmerte sich auch um die Kinder, damit sich ihr Mann seinem Geschäft widmen konnte. Nur so war Thomas imstande, seine Schulden zu bezahlen und Gewinn zu machen. Nach geltendem Recht müsste Regina ihrem Mann einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 15.000 € zahlen, weil seine Schulden bei der Eheschließung unberücksichtigt bleiben. Künftig wird ein sog. negatives Anfangsvermögen berücksichtigt. Regina und Thomas haben jeweils einen Zugewinn von 50.000 € erzielt. Deshalb müsste Regina künftig keinen Zugewinnausgleich an ihren Mann zahlen.

2. Schutz vor Vermögensmanipulationen

Für die Berechnung des Zugewinns kommt es nach noch geltendem Recht auf den Zeitpunkt der förmlichen Übersendung (Zustellung) des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung wird aber durch den Wert begrenzt, den das Vermögen zu einem regelmäßig deutlich späteren Zeitpunkt hat, nämlich dem der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. In der Zwischenzeit besteht die Gefahr, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Vermögen zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten beiseite schafft.

Beispiel: Als Karl die Scheidung einreicht, hat er einen Zugewinn von 20.000 € erzielt. Seine Frau Franziska hat kein eigenes Vermögen. Nach Einreichung der Scheidung gibt Karl 8.000 € für eine Urlaubsreise mit seiner neuen Freundin aus und behauptet zudem, die restlichen 12.000 € an der Börse verloren zu haben. Als das Scheidungsurteil rechtskräftig wird, ist Karl kein Vermögen nachzuweisen. Franziska stehen zwar rechnerisch 10.000 € zu. Da das Vermögen des Karl nach dem Scheidungsantrag aber „verschwunden“ ist, hat sie plötzlich keinen Anspruch mehr.

Vor solchen Manipulationen soll der ausgleichsberechtigte Ehegatte künftig geschützt werden. Die Güterrechtsreform sieht daher vor, dass die Zustellung des Scheidungsantrags nicht nur für die Berechnung des Zugewinns, sondern auch für die konkrete Höhe der Ausgleichsforderung maßgeblich ist. Dann bleiben Ansprüche wie der von Franziska im Beispielsfall bestehen.

3. Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

Der Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist derzeit nur gering ausgeprägt. Das belegt das folgende

Beispiel: Sabine ist als erfolgreiche Unternehmerin unter anderem Alleineigentümerin einer vermieteten Eigentumswohnung. Diese Eigentumswohnung stellt als Kapitalanlage einen nicht unerheblich Teil ihres Vermögens dar. Sie will sich von Rolf, einem erfolglosen Vertreter, scheiden lassen und kündigt ihm unter Zeugen an: Du bekommst von mir nichts. Unmittelbar nach der Trennung inseriert sie die Wohnung zum Verkauf, obwohl dies wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Rolf befürchtet nun, dass der Verkauf nur dazu dienen soll, den Erlös beiseite zu schaffen, um ihm keinen Zugewinnausgleich zahlen zu müssen.

Nach noch geltender Rechtslage kann Rolf noch nichts unternehmen. Künftig kann er aber seine Ansprüche in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor Gericht sichern. Damit wird verhindert, dass der andere Ehepartner sein Vermögen ganz oder in Teilen beiseite schafft.

II. Verbesserungen im Betreuungsrecht

In dem heute verabschiedeten Reformgesetz sind auch Änderungen des Betreuungsrechts enthalten.

1. Einfachere Besorgung von Geldgeschäften betreuter Menschen

Ein Vormund oder Betreuer, der für sein Mündel oder seinen Betreuten einen nur kleinen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder überweisen will, braucht derzeit die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, sobald das Guthaben auf dem Konto 3.000 € überschreitet. Dies erfordert einen enormen bürokratischen Aufwand. Wegen dieser Regelung wird Berufsbetreuern sogar die Teilnahme am automatisierten Zahlungsverkehr (Geldautomat, online banking etc.) von einigen Kreditinstituten verwehrt. Die Banken geben an, im automatisierten Kontoverkehr nicht ausreichend kontrollieren zu können, ob das Kontoguthaben die Grenze von 3.000 € jeweils einhält. Das soll durch den Gesetzentwurf geändert werden, indem die betragsmäßige Begrenzung wegfällt.

Beispiel: Der 70jährigen, an einem Hirntumor erkrankten Erika wurde ein Berufsbetreuer bestellt. Aus ihrer Altersversorgung erhält sie monatlich 2.000 €. Da sie für ärztliche Behandlungen nicht selten Vorschüsse ihrer Krankenkasse erhält, liegt ihr Kontoguthaben häufig über 3.000 €.

Bei diesem Guthabenstand benötigt ihr Betreuer für jede alltägliche Überweisung / Auszahlung von ihrem Konto eine vormundschaftliche Genehmigung. Zur Vermeidung dieses unnötigen Verwaltungsaufwands soll er künftig ohne gerichtliche Genehmigung verfügen können. In erster Linie werden dadurch die Betreuer entlastet, die nicht in einem engen familiären Verhältnis zum Betreuten stehen. Eltern, Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge sind schon heute von der Genehmigungspflicht befreit. Vor einem Missbrauch ist der Betreute auch weiterhin durch die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts gut geschützt. Der Betreuer muss über Einnahmen und Ausgaben des Betreuten genau abrechnen und die Kontobelege einreichen. Geld, das nicht für die laufenden Ausgaben benötigt wird, muss der Betreuer für den Betreuten verzinslich angelegen.

2. Registrierung von Betreuungsverfügungen

Viele Menschen haben bereits die Möglichkeit in Anspruch genommen, beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Vorsorgevollmachten registrieren zu lassen. Per Vorsorgevollmacht können Menschen bestimmen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Registrierung im Vorsorgeregister hilft, den Bevollmächtigten im Bedarfsfall zuverlässig aufzufinden. Vorsorgevollmachten beinhalten häufig auch eine Betreuungsverfügung, d.h. die Festlegung, wer Betreuer werden soll, falls wegen unvorhergesehener Umstände trotz der Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt werden muss. Die Vorteile der Registrierung sollen jetzt auch für reine Betreuungsverfügungen gelten, die nicht mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sind. Auch diese können in Zukunft gegen Gebühr ins Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 20.08.2008
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