Archive for the ‘Tourismus’ Category

Mit Weitsicht Autofahren spart Sprit und verringert CO2

Sonntag, August 3rd, 2008

Durch bewusst Sprit sparendes Fahren könnte in Deutschland hochgerechnet jährlich bis zu 10 Milliarden Liter Sprit und damit entsprechend über 20 Millionen Tonnen CO2 einspart werden. Dies betonte Umweltminister Otmar Bernhard heute zum Beginn der Reisezeit.

Bernhard: “Die Reisewelle in den Süden läuft. Wer als Autofahrer ein paar Tipps beachtet, kann bei den hohen Spritpreisen gut und gerne 20 Euro pro Tankfüllung einsparen.” Vergleichsfahrten haben gezeigt, dass durch gewieftes Fahren der Verbrauch um bis zu 25 Prozent gesenkt werden kann, ohne dass man dabei viel später am Ziel ist. “Eine Sprit sparende Fahrweise verringert den klimaschädlichen CO2-Ausstoß um ein Viertel und schont den Geldbeutel”, so Bernhard. Weitere Vorteile: Der neue Fahrstil macht weniger Lärm und erhöht die Verkehrssicherheit.

Die wichtigsten Tipps sind:

1. Fahren Sie vorausschauend und mit ausreichend Abstand zum Vordermann. So haben sie länger Zeit zu    reagieren und vermeiden unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge.

2. Fahren Sie mit niedriger Drehzahl und schalten Sie früh hoch.

3. Nutzen Sie auch im Stadtverkehr den 5. Gang (in der Regel ab 50 km/h).

4. Schalten Sie bei längerem Halt im Stau oder an der Ampel den Motor ab.

5. Fahren Sie nicht unnötig Lasten spazieren (z.B. die über den Sommer vergessenen Schneeketten im Kofferraum).

6. Achten Sie auf ausreichenden Reifendruck.

7. Schalten Sie die Klimaanlage aus, sobald sie nicht mehr benötigt wird.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz - PM vom 03.08.2008
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Der Königssee und der Watzmann laden zum 30. Geburtstag

Sonntag, August 3rd, 2008

Das Schutzgebiet rund um Watzmann und Königssee feiert 2008 sein 30-jähriges Bestehen. Bayerns Umweltminister Otmar Bernhard gratulierte heute in Schönau dem Nationalpark Berchtesgaden, der nach dem Bayerischen Wald der zweitälteste Nationalpark Deutschlands ist. Bernhard: “In Deutschlands einzigem Alpen-Nationalpark ist Bayerns Bilderbuchlandschaft beheimatet. Hier zeigt sich die seit Beginn des 20. Jahrhunderts ununterbrochene und damit europaweit einzigartige Schutzgebietsentwicklung von ihrer schönsten Seite.” Der 1910 eingerichtete Pflanzenschonbezirk Berchtesgadener Alpen entwickelte sich zur unberührten Nationalparkwildnis. “Vieles hat sich in den vergangenen 30 Jahren geändert, gleich geblieben ist die Grundidee des Schutzgebietes: Natur Natur sein lassen”, so Bernhard.

Am 1. August 1978 trat die ‘Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden’ in Kraft: der erste und einzige Alpen-Nationalpark Deutschlands war geboren. Im Jubiläumsjahr gerade zu Beginn der Sommerferien bietet der Nationalpark Berchtesgaden ein umfangreiches Angebot für Einheimische und Gäste: Rund 160 geführte Wanderungen, z.B. in das Reich der Adler oder zum Konzert der Vögel. Besonders beliebt bei Familien mit Kindern sind die Touren zu den Murmeltieren auf der Königsbachalm und zusammen mit Pferden, Ziegen und Eseln hinein ins Wimbachtal. Einen Hauch von damals haben sich die Waldarbeiter vom Revier Königssee einfallen lassen und für einen Tag die historische Triftrinne vom Königssee zum Holztriftplatz wieder in Betrieb genommen. In früheren Zeiten war das Salz die Lebensader Berchtesgadens. Zum Versieden der Sole benötigten die Salinen Schellenberg und Berchtesgaden enorme Mengen Brennholz. Die schwierige Bringung der Stämme zu den Salinen gilt heute als herausragende Leistung der Holzknechte, Holzmeister und Förster.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz - PM vom 03.08.2008
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Naturschutzfonds - 25 Jahre aktiv für bedrohte Tiere u. Pflanzen

Freitag, August 1st, 2008

25 Jahre Bayerischer Naturschutzfonds beweisen, dass ein professioneller und langfristiger Naturschutz nur zusammen mit den Menschen funktioniert. Dies betonte Umweltminister Otmar Bernhard heute in Dachau anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Bayerischen Naturschutzfonds.

Bernhard: “Naturschutzmaßnahmen stehen und fallen mit dem Engagement der Bevölkerung: Wer die Natur zu schätzen weiß, dem fällt auch das Schützen leicht. Dank ausgezeichneter Ideen vieler oft ehrenamtlicher Naturschützer und der finanziellen Beteiligung der Träger, schützt der Fonds bereits seit 25 Jahren die Schönheit und Einzigartigkeit der bayerischen Natur.” In den letzten 25 Jahren konnten rund 1.300 Projekte von Naturschutz- und Landschaftspflegeverbänden, von über 50 Landkreisen und mehr als 150 Städten und Gemeinden mit 91 Millionen Euro gefördert werden. Der Bayerische Naturschutzfonds ist nach der Bundesumweltstiftung die größte Naturschutzstiftung in Deutschland. Die Projekte stärken den Arten- und Biotopschutz, vernetzen Lebensräume von Tieren und Pflanzen und werben bei der Bevölkerung um Verständnis für die Belange des Naturschutzes. So wurden z.B. im Königsauer Moos mithilfe des Fonds rund 140 Hektar erworben, die aktuell noch erweitert werden, begleitend wurden neue Wiesenmulden angelegt. Diese Maßnahmen führten dazu, dass sich der Bestand des Brachvogels nicht nur erhalten hat, sondern dass dieser dort sogar den besten Bruterfolg in Bayern aufweist.

Durch das Engagement der Stiftung hat sich beispielsweise die Anzahl der Weißstorchpaare in Bayern durch die Bereitstellung horstnaher Nahrungsflächen wieder nahezu verdoppelt. Für die Fledermausart Hufeisennase wurde das einzige Fortpflanzungsquartier in Deutschland durch Ankauf langfristig gesichert. Der Naturschutzfonds hilft außerdem, dass den Tieren und Pflanzen vor allem in Feuchtgebieten und Mooren ihr Biotop langfristig gesichert wird. Viele Beweidungsprojekte fördern die Vernetzung der Lebensräume und damit den Austausch von Tier- und Pflanzenpopulationen. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung für Naturschutzmaßnahmen zu fördern, setzt der Fonds in 32 ökologisch besonders sensiblen Gebieten Gebietsbetreuer ein. Übernommen werden vom Fonds in der Regel zwischen 50 und 85 Prozent der Projektkosten, den Rest bringen die Träger auf. Die Stiftungseinnahmen von jährlich 6 Millionen Euro kommen aus Erträgen des Stiftungsvermögens sowie aus Mitteln der Zukunftsoffensive Bayern, der Glückspirale und Europäischer Strukturfonds.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz - PM vom 01.08.2008
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Mit heiler Haut durch die Sommerferien

Dienstag, Juli 29th, 2008

Beim Sonnenbaden sollte unbedingt auf richtigen Sonnenschutz geachtet werden, denn das Hautkrebsrisiko steigt mit jedem Sonnenbrand. Das betonte Gesundheitsminister Otmar Bernhard heute im Rahmen der Kampagne ‘Sonne(n) mit Verstand - statt Sonnenbrand’ zu Beginn der Sommerferien.

Bernhard: “Der Aufenthalt in der Sonne jetzt in der Ferienzeit darf nicht zur Stresszeit für Haut und Augen werden. Gerade für Kinder ist ausreichender Sonnenschutz wichtig. Denn die Kinderhaut ist im Vergleich zur Haut eines Erwachsenen dünner, weniger geschützt durch Pigmentzellen und kann Schäden auch noch nicht so gut reparieren.”

Kinder sollten daher durch geeignete Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille geschützt werden. Die starke Mittagssonne ist zu meiden und für nicht bedeckte Körperstellen ist eine kindgerechte Sonnencreme mit hohem Schutzniveau zu verwenden. Eine Studie an erwachsenen Melanompatienten unterstreicht, dass die ersten 20 Lebensjahre für die Entstehung von Hautkrebs entscheidend sind. Viele der Patienten hatten sich in Kindheit und Jugend oft in der Sonne aufgehalten. “Gebräunte Haut ist kein Zeichen von Gesundheit. Im Gegenteil, die Bildung der braunen Farbpigmente ist Zeichen einer Schutzreaktion. Damit versucht sich die Haut gegen Schäden wie Krebsentstehung und vorzeitige Hautalterung zu wehren”, so der Minister.

Die heute 35-Jährigen haben ein so hohes Hautkrebsrisiko wie keine Generation zuvor. Bernhard appellierte daher daran, die kostenlose Hautkrebsfrüherkennungs-untersuchung zu nutzen, die seit diesem Monat jedem gesetzlich Krankenversicherten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre zusteht. ‘Hautkrebs ist, wenn rechtzeitig erkannt, nahezu immer heilbar’, so der Minister. Trotzdem ist vorbeugen besser als heilen. Um den richtigen Sonnenschutz zum richtigen Zeitpunkt zu wählen, stellen der Deutsche Wetterdienst und das Bundesamt für Strahlenschutz UV-Indexwerte zur Verfügung. Die Skala reicht von 1 (schwache Intensität) bis 12 (extrem hohe Belastung) und wird für Deutschland und auch weltweit veröffentlicht. ‘Ab einem UV-Index von 2 sind Sonnenschutzmaßnahmen empfehlenswert, ab 5 erforderlich und ab 8 unverzichtbar - dann kommt man mit heiler Haut durch die Ferien’, empfahl der Minister. Wie man sich in jeder Situation am besten schützt zeigen ausführliche Tipps unter www.sonne-mit-verstand.de, der UV-Index ist unter www.uv-index.de bzw. www.bfs.de abrufbar.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz - PM vom 28.07.2008
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Das Münchner Oktoberfest - So wird die Wiesn 2008

Dienstag, Juli 22nd, 2008

Noch genau 59 Tage sind es bis zum Start des diesjährigen Oktoberfestes.

Das Fest findet statt vom 20. September bis 5. Oktober 2008.

Frau Gabriele Weißhäupl, Direktorin des Tourismusamtes, stellte heute auf der traditionellen Pressenkonferenz die Neuerungen zum 175. Oktoberfest vor.

Als “kleine Wiesn” - dieses Jahr ist zeitgleich wieder das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest - bietet das größte Volksfest der Welt dieses Jahr dennoch mehrere neue Fahrgeschäfte und gastronomische Betriebe: Familiengerechte Achterbahnfahrten mit der “Alpina Bahn” und Flower-Power-Feeling im Labyrinth des “Psychodelic” tragen zur Unterhaltung bei, entspannt werden kann bei Münchner Spezialitäten in der “Kalbs-Kuchl”, mit Hütten-Stimmung “Zum Stiftl” oder auf der “Weißbier-Alm”.

Auch eine sehr grundlegende Information ist final bestätigt: Die Maß Bier kostet dieses Jahr zwischen 7,80 und 8,30 EUR.

Quelle: Oktoberfest.de - Die Website zur Wiesn - PM vom 22.07.2008
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Das 124. Zentrale Landwirtschaftsfest

Alle vier Jahren treffen sie aufeinander: das Oktoberfest und das Zentrale Landwirtschaftsfest. Sie teilen sich in diesen Jahren die Theresienwiese, weshalb dann die sogenannte “kleine Wiesn” stattfindet. Was das ZLF ist und bietet, erfahren Sie bei uns.
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850 Jahre München - feiern Sie mit!

Zwei Jubiläen hat München in diesem Jahr zu feiern: das Oktoberfest findet zum 175. mal statt und die Stadt feiert ihr 850-jähriges Bestehen, denn 1158 fand die Siedlung zum ersten Mal urkundlich Erwähnung.
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Berg der Franken wird von Schafen und Ziegen entbuscht

Freitag, Juli 18th, 2008

Durch Schafe und Ziegen wird das Trockenbiotop Staffelberg von Verbuschung frei gehalten und so ein einzigartiger Lebensraum für Sandlaufkäfer, Adonisröschen und Ameisenbläuling geschaffen.

Das betonte Umweltstaatssekretär Marcel Huber heute bei der Abschlussveranstaltung des 348. BayernNetz Natur-Projekts ‘Trockenbiotopverbund Staffelberg’ im Landkreis Lichtenfels.

Huber: “Der 539 Meter hohe Staffelstein ist nicht nur der Berg der Franken, sondern wegen seiner trockenen Magerrasen und Kalkscherbenäcker auch ein Refugium für seltene und bedrohte Tierarten. In fünf Jahren Projektarbeit mit Flächenankäufen, Freistellungs- und Entbuschungsmaßnahmen gelang es, ein 50 Quadratkilometer großes Mosaik aus Einzel-Biotopen zu vernetzen und eine urfränkische Landschaft zu erhalten.” Huber dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz: “Im Verband mit Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik ist es dem Landschaftspflegeverband Lichtenfels gelungen, eine attraktive Kulturlandschaft mit kargen Kalkfelsen, beweideten Magerrasen, bunt blühenden Mähwiesen und ausgedehnten Streuobsthängen weit über Lichtenfels hinaus bekannt zu machen.”

Um die Trockenstandorte nachhaltig und kostengünstig frei zu halten, wurde auf über 100 Hektar ein sogenanntes Triftweidesystem errichtet. Damit hat der Wanderschäfer die Möglichkeit, seine Herde von weit über 500 Tieren problemlos von Weide zu Weide zu führen. Durch einen Rückzug der Landwirtschaft in diesem Gebiet waren nämlich die typischen Trockenstandorte durch Nutzungsaufgabe und Verbuschung gefährdet. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 600.000 Euro. Davon übernahm der Bayerische Naturschutzfonds und die EU 500.000 Euro, der Rest wurde vom Landkreis Lichtenfels, den Gemeinden Ebensfeld und Bad Staffelstein, dem Landesverbund für Vogelschutz und dem Bund Naturschutz getragen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz - PM vom 18.07.2008
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Tourismus - 9,3 % Zunahme bei Übernachtungen in Unterfranken

Dienstag, Juli 15th, 2008

MÜNCHEN - Der Tourismus im Freistaat entwickelt sich weiter hervorragend: Bayerns Hotels, Pensionen und Campingplätze verzeichneten im Mai ein deutliches Wachstum im Vergleich zum Vorjahr. Die Übernachtungen stiegen um 12,5 % auf 7,4 Millionen, die Gästezahlen um 9,6 % auf 2,6 Millionen an.

„Bayern ist mit einem touristischen Wonnemonat in die diesjährige Sommersaison gestartet“, kommentierte Bayerns Wirtschaftsministerin Emilia Müller die Zahlen. „Mit rund 28 Millionen Übernachtungen und einem Plus von 3,5 % in den ersten fünf Monaten bleibt Bayern auch 2008 weiter auf Rekordkurs und Deutschlands Tourismusland Nr. 1“.

Stark profitiert habe das Übernachtungsgewerbe im Freistaat im Mai vor allem von den frühen Pfingstferien, die zur Gänze in diesen Monat fielen. „Insbesondere die bayerischen Campingplätze konnten dies für sich nutzen: 560.000 Übernachtungen bedeuteten eine Steigerung von 45,2 % gegenüber dem Vorjahr – ein herausragendes Ergebnis“, so Müller weiter.

Von allen Regierungsbezirken die positivste Bilanz vermelden konnte Schwaben mit einer Zunahme von 22,9 % bei den Übernachtungen. Auch Oberbayern mit 11,6 %, Mittelfranken mit 11,2 % und Niederbayern mit 10,5 % konnten zweistellige Übernachtungszuwächse verbuchen. Unterfranken mit 9,3 %, die Oberpfalz mit 9,2 % und Oberfranken mit 7,5 % warteten ebenfalls jeweils mit einem satten Plus auf. Dass beim Mai-Urlaub die Lust auf Natur hoch im Kurs stand, verdeutlicht die Bilanz bei den renom-mierten Wanderregionen im Allgäu und Bayerischen Wald: Die Landkreise Lindau mit rund 55 %, Ostallgäu mit 26 %, Oberallgäu mit 23 %, Straubing-Bogen mit 40 %, Regen mit 33 % und Freyung-Grafenau mit 25 % trugen maßgeblich zur guten Monatsbilanz bei.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie  - PM vom 15.07.2008
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Entführung deutscher Bergsteiger in der Türkei

Mittwoch, Juli 9th, 2008

Drei deutsche Bergsteiger sind heute in der Ost-Türkei von bewaffneten mutmaßlichen Anhängern der PKK entführt worden. Die Bergsteiger stammen aus Bayern und waren mit einer Reisegruppe unterwegs. Innenminister Joachim Herrmann wird dazu heute, Mittwoch, 9. Juli 2008, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal 111 des Staatsministerium des Innern, Odeonsplatz 3, eine Erklärung abgeben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 09.07.2008
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Bayer. Innenministerium zum Sommerreiseverkehr 2008

Freitag, Juli 4th, 2008

“Während der Hauptreisezeit von Freitag, 11. Juli 2008, bis einschließlich Sonntag, 7. September 2008, fahren auf unseren Autobahnen Millionen Urlauber durch Bayern. Um die zu erwartenden Verkehrsengpässe nicht durch Baustellen weiter zu verschärfen, werden wir heuer, wie schon in den vergangenen Jahren, während der Hauptreisezeit die Bauarbeiten so weit wie möglich vermeiden bzw. vorübergehend einstellen. Die Polizei wird den Verkehr auf den Hauptrouten, auf denen es erfahrungsgemäß häufig zu Störungen kommt, verstärkt überwachen”, teilt Innenstaatssekretär Jürgen W. Heike mit.

Wie die Unfallzahlen der vergangenen Jahre zeigen, steigt in der Hauptreisezeit das Unfallrisiko sprunghaft an. Allein im Juli des letzten Jahres wurden auf Bayerns Straßen bei nahezu 5.600 Unfällen mit Personenschaden über 7.100 Personen verletzt und 91 Menschen getötet. Die Unfallursachen waren hauptsächlich nicht angepasste Geschwindigkeit, zu geringer Sicherheitsabstand und Übermüdung. “Brennpunkte” während der Hauptreisezeit sind vor allem die Autobahnen A 3 zwischen Frankfurt und Nürnberg, A 9 nördlich von Nürnberg und insbesondere von Nürnberg bis München, Münchener Autobahnring A 99, A 8 von Ulm über München bis Salzburg, das Autobahnende der A 7 bei Nesselwang sowie die A 93 vor Regensburg.

Die aktuelle Verkehrslage auf bayerischen Autobahnen kann unter der Internet-Adresse » www.bayerninfo.de abgerufen werden. Ebenfalls verfügbar ist eine Verkehrslageprognose für die nächste Stunde, das Wochenende und die nächsten 14 Tage unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Baustellen.

Die voraussichtlichen Verkehrsengpässe außerhalb Bayerns sind beim Bundesverkehrsministerium unter » www.bmvbs.de abrufbar.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 04.07.2008
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Führerscheintourismus - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26.06.2008

Freitag, Juni 27th, 2008

DEUTSCHLAND MUSS GRUNDSÄTZLICH DIE TSCHECHISCHEN FÜHRERSCHEINE ANERKENNEN, DIE SEINEN STAATSANGEHÖRIGEN NACH DEM ENTZUG IHRER DEUTSCHEN FAHRERLAUBNIS AUSGESTELLT WORDEN SIND

Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern, wenn sich aus dem tschechischen Führerschein oder aus Informationen aus der Tschechischen Republik ergibt, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten.

Nach einer Gemeinschaftsrichtlinie¹ erkennen die Mitgliedstaaten die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig an. Nach dieser Richtlinie muss der Inhaber einer Fahrerlaubnis bei deren Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats haben, der sie erteilt. Außerdem muss der Inhaber eine Prüfung bestimmter Fähigkeiten und Verhaltensweisen und eine Prüfung bestimmter Kenntnisse ablegen sowie bestimmte gesundheitliche Anforderungen erfüllen.

Wurde eine Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen, wird das Recht, von einem Führerschein Gebrauch zu machen, den ein anderer Mitgliedstaat ausgestellt hat, auf dessen Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.

Mehrere deutsche Staatsangehörige, denen die deutschen Behörden die Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen hatten, begaben sich 2004 und 2005 in die Tschechische Republik, um sich dort tschechische Führerscheine ausstellen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Ausstellung ihrer tschechischen Führerscheine hatten sie, wie sich aus den Angaben in diesen Führerscheinen ergibt, ihren Wohnsitz in Deutschland. Die betreffenden Personen waren in Deutschland nicht mehr mit einer Sperrfrist belegt, waren aber nicht in der Lage, eine zusätzliche im deutschen Recht vorgeschriebene Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erfüllen: Personen, denen die Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen wurde, müssen bei der zuständigen Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, um nachzuweisen, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen. Da die betroffenen Fahrer ein solches Sachverständigengutachten nicht beibrachten, entzogen die deutschen Behörden ihnen das Recht, von ihren tschechischen Führerscheinen in Deutschland Gebrauch zu machen. Diese Bescheide wurden vor den deutschen Gerichten, denen die Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Bescheide obliegt, angefochten. Diese Gerichte fragen den Gerichtshof danach, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten befugt sind, es abzulehnen, in ihrem Hoheitsgebiet die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine anzuerkennen.

In seinem gestrigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass ein Mitgliedstaat generell die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine ohne jede vorherige Formalität anzuerkennen hat, auch wenn dieser andere Mitgliedstaat nicht dieselben Anforderungen aufstellt, wie sie im erstgenannten in Bezug auf die ärztliche Untersuchung gelten, die den Erwerb des Führerscheins ermöglicht.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass es Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats ist, zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Folglich ist der Besitz als solcher eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte.

Der Gerichtshof erinnert jedoch daran, dass ein Mitgliedstaat einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angewandt worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrzeit ausgestellten neuen Führerscheins versagen kann. Dagegen kann ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerscheins nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Inhaber dieses Führerscheins die Voraussetzungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis vorliegen müssen, einschließlich einer Überprüfung der Fahreignung, die bestätigt, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen.

Der Gerichtshof weist außerdem darauf hin, dass die Mitgliedstaaten aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs ihre innerstaatlichen Vorschriften über den Entzug der Fahrerlaubnis auf jeden Inhaber eines Führerscheins anwenden können, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet hat. Diese Befugnis kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden.

Der Gerichtshof hebt schließlich hervor, dass die Voraussetzung eines einzigen ordentlichen Wohnsitzes die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet, da sie unerlässlich ist, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen. Soweit in den vorliegenden Rechtssachen nicht anhand der von den deutschen Behörden stammenden Informationen, sondern auf der Grundlage von Angaben in den tschechischen Führerscheinen selbst oder anderen von der Tschechischen Republik herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die Wohnsitzvoraussetzung nicht erfüllt war, kann Deutschland es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus den fraglichen tschechischen Führerscheinen ergibt.

Quelle: Europäischer Gerichtshof, PM vom 26.06.2008
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¹ Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. L 284, S. 1) geänderten Fassung.
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