Archive for the ‘Polizei und Recht’ Category

Änderung der Benutzungsgebühren der gemeindl. Friedhofseinrichtung

Mittwoch, März 11th, 2009

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Eisingen hat am 15.12.2008 eine Änderung der Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Friedhofseinrichtung beschlossen.

Diese Änderungssatzung wird in der Zeit ab dem 02.03.2009 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Eisingen, Pfr.-Henninger-Weg 10, 97249 Eisingen zur öffentlichen Einsichtnahme amtlich ausgelegt.

Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Eisingen, Ldkrs. Würzburg, folgende Satzung:

Die Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vom 26.3.1986 wird wie folgt geändert:

§ 1

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3 Grabgebühren
a) für Friedhofsteil, Fl.Nrn. 1652, 1653/7 (neuer Teil)
1. Die Grabgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist an einem Reihengrabplatz: 510,00 Euro.
2. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einem Familiengrabplatz: 1020,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
3. Die Gebühr für das Benutzungsrecht in Urnengräbern beträgt: 360,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
4. Für die Verlängerung des Grabbenutzungsrechts gilt der Jahresbetrag in den Absätzen 1-3.

b) für Friedhofsteil, Fl.Nrn. 43/2, 1423 (alter Teil)
1. Die Grabgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist an einem Reihengrabplatz: 260,00 Euro.
2. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einem Familiengrabplatz beträgt: 520,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
3. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einer Urnengrabstelle beträgt: 180,00 € für die Dauer der Ruhefrist.
4. Die Gebühr für das Recht eine Grabstelle nur zu pflegen, ohne das Recht auf Belegung beträgt: 50,00 € für den Zeitraum von 20 Jahren.
5. Für die Verlängerung der Rechte nach den Absätzen 1 – 4 gilt der Jahresbetrag.

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Eisingen, den 26.02.2009

I.V.

gez. Eberhard Blenk
2. Bürgermeister

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Holzschuppen abgebrannt

Mittwoch, Februar 25th, 2009

EISINGEN, LKR. WÜRZBURG. Trotz des schnellen Einsatzes der Feuerwehr ist am Mittwochmittag ein Holzschuppen vollständig abgebrannt. Auch ein angrenzendes Haus wurde in Mitleidenschaft gezogen.

Über die Höhe des Schadens gibt es momentan noch keine verlässlichen Angaben. Wie der Brand entstanden ist, steht noch nicht fest. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Würzburg.

Das Feuer in der Merowingerstraße war um 11.40 Uhr von einer Autofahrerin entdeckt worden. Wie sich herausstellte, war der Brand in einem Schuppen ausgebrochen, der direkt an eine Garage angebaut war. Der Holzschuppen brannte komplett nieder, wobei auch eine geringe Menge Holz, eine Papiertonne und drei Fahrräder zerstört wurden.

Durch die Hitzeentwicklung waren an einem direkt angrenzenden Wohnhaus Fenster geborsten und verformt. Inwieweit an dem Wohngebäude und eventuell auch an der Garage die Bausubstanz Schaden genommen hat, muss noch geklärt werden.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 25.02.2009

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Bekanntmachung zur Windkraftnutzung

Montag, Februar 9th, 2009

Bekanntmachung

Fortschreibung des Regionalplans der Region Würzburg “Ausweisung von Ausschluss-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung”

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat auf seinen Sitzungen am 12.09. und 09.12.2008 die Fortschreibung des Regionalplans der Region Würzburg zur “Ausweisung von Ausschluss-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung” beschlossen.

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich über diese Regionalplanungsfortschreibung informieren und dazu während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Eisingen Pfr.-Henninger-Weg 10, Zimmer Nr. 2, 97249 Eisingen,

bis zum 16.03.2009 Einsicht in das Planwerk nehmen.

Dienststunden sind
Montag bis Mittwoch von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr

Weiterhin wird auf folgendes hingewiesen:

• Die Regionalplanfortschreibung wird bis zum 16. März 2009 bei der Regierung von Unterfranken während der allgemeinen Dienstzeiten ausgelegt - 97070 Würzburg, Peterplatz 9, Zimmer H 210; Montag bis Donnerstag 8.30 - 16.15 Uhr, Freitag 8.30 - 13.30 Uhr; empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380-1214.

• Die Regionalplanfortschreibung ist im Internet unter www.regierung.unterfranken.bayern.de einzusehen - Navigation: Wirtschaft, Verkehr, Landesentwicklung - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung - Regionalplan Region Würzburg (2).

• Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können sich zu der Regionalplanfortschreibung entweder gegenüber ihrer Gemeinde, dem Regionalen Planungsverband Würzburg (Postanschrift: c/o Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, E-Mail: Andrea.Fueller@lramsp.de) oder der Regierung von Unterfranken (Postanschrift: Peterplatz 9, 97070 Würzburg, E-Mail: Rainer.Kern@reg-ufr.bayern.de) bis zum 16. März 2009 schriftlich äußern.

Bekanntmachungsnachweis:
1. Anschlag an die Gemeindetafeln
am 04.02.2009
2. abgenommen
am 17.03.2009
für die Richtigkeit:
den __________
Namenszeichen: ________ Eisingen, den 04.02.2009

(Siegel)

Ursula Engert, 1. Bürgermeisterin

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Volksbegehren - Mindestlohn jetzt! nicht zugelassen

Dienstag, Februar 3rd, 2009

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute die Rechtsauffassung des Innenministeriums voll bestätigt und das beantragte Volksbegehren “Mindestlohn jetzt!” nicht zugelassen.

Innenminister Joachim Herrmann sagte: “Die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die Nichtzulassung des Volksbegehrens ”Mindestlohn jetzt!” macht deutlich, dass der Freistaat Bayern hier keinen gesetzlichen Gestaltungsspielraum hat. Der Bundgesetzgeber hat hier bereits von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz selbst abschließend Gebrauch gemacht.

“Am 23. September 2008 hatten die Initiatoren des Volksbegehrens beim Staatsministerium des Innern den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens “Mindestlohn jetzt!” eingereicht. Ziel des Volksbegehrens war eine landesgesetzliche Pflicht zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für alle Branchen durch ein Bayerisches Mindestlohngesetz, unabhängig von bestehenden tarifvertraglichen Regelungen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat jetzt bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben sind. Bayern fehlt für ein Mindestlohngesetz die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Herrmann betonte: “Das ist kein Urteil gegen Mindestlohn, aber eine klare Bestätigung, dass die Zuständigkeit allein beim Bundestag liegt.”

Quelle: Bayerisches Staatsministerium
des Innern - PM vom 03.02.2009

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Nachtdienstzuschläge für Bayerns Polizeibeamte

Donnerstag, Januar 29th, 2009

Wechselschichtdienst und vor allem regelmäßiger Nachtdienst bringen für viele Polizeibeamte besondere Belastungen für Gesundheit wie auch das persönliche und soziale Umfeld. Diese müssen nach Auffassung von Innenminister Joachim Herrmann künftig finanziell besser entschädigt werden.

Herrmann kündigte an, er werde in den nächsten Monaten hierzu konkrete Gespräche mit den Personalvertretungen und den Polizeigewerkschaften einerseits und dem Finanzminister andererseits führen. Sein Ziel sei, zumindest erste Verbesserungen schon vor der allgemeinen Dienstrechtsreform auf den Weg zu bringen.

Derzeit ist die Besoldung der Beamten noch im Bundesbesoldungsgesetz und in der Erschwerniszulagenverordnung bundesrechtlich geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform haben die Bundesländer hierfür die Regelungskompetenz übergetragen bekommen. Im Moment erhalten Beamte, die regelmäßig Wechseldienst leisten, eine Zulage in Höhe von 51,13 Euro monatlich (vor Abzug von Steuern) und einen zusätzlichen Zuschlag für den sogenannten Dienst zu ungünstigen Zeiten pro Stunde. Dieser beträgt an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen 2,80 Euro, sonst im Nachtdienst von 20.00 bis 06.00 Uhr 1,28 Euro und an Samstagen von 13.00 bis 20.00 Uhr 0,77 Euro. Innenminister Herrmann hält vor allem für den Nachtdienst eine merkliche Erhöhung des Zuschlags für geboten: “Nachts um drei Uhr Dienst tun zu müssen, ist auf Dauer die größere Belastung als am Sonntag Mittag.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium
des Innern - PM vom 29.01.2009

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Mit 5 Euro Super günstig getankt

Mittwoch, Januar 28th, 2009

WÜRZBURG - Mehrere Autofahrer haben in der Nacht zum Mittwoch die „Gunst der Stunde“ genutzt.

Eine Zapfsäule einer Tankstelle im Gewerbegebiet Würzburg-Ost ließ den Sprit fließen, bis der Tank voll war. Bezahlt hatten die Autofahrer zuvor am Geldautomaten lediglich 5 Euro.

Momentan liegen der Polizei acht Tankbelege mit jeweils 5 Euro vor, geflossen sind aber über 400 Liter Kraftstoff.

Ein Verkehrsteilnehmer hatte die Polizei kurz vor Mitternacht informiert, dass an einer Zapfsäule rund 20 Fahrzeuge stehen. Beim Anblick des Streifenwagens fuhren die wartenden Autofahrer davon. Zusammen mit einem Verantwortlichen der Tankstelle wurde noch in der Nacht die Zapfsäule überprüft und anschließend gesperrt.

Die Herstellerfirma wird nun die Anlage auf mögliche technische Defekte oder Manipulationen prüfen. Wegen Diebstahls werden gegen die noch unbekannten „Billig-Tanker“ Strafverfahren eingeleitet. Insofern rät die Polizei den betroffenen Autofahrern, ihre Tankschuld zu begleichen.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 28.01.2009

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Erneut falsche Polizeibeamte aufgetreten

Mittwoch, Januar 28th, 2009

WÜRZBURG/MAINFRANKEN - Ein bulgarischer Autokäufer ist am Montagabend Opfer einer hinterlistigen Betrugsmasche geworden. Zwei falsche Polizisten „kontrollierten“ den Geschädigten und ließen sich dabei rund 10.000 Euro Bargeld zur angeblichen Überprüfung aushändigen.

Als sie das Geld in Händen hatten, flüchteten sie mit einem schwarzen Audi. Trotz sofortiger Fahndung fehlt von den falschen Beamten und dem Geld jede Spur.

Gegen 19.00 Uhr hatte der Fahrer eines schwarzen Audi A 3 den bulgarischen Autointeressenten auf dem Parkplatz eines Motels in der Nürnberger Straße angesprochen. Er zeigte dem 42-Jährigen einen weißen Ausweis und gab sich als Polizeibeamter aus. Der Unbekannte durchsuchte den Mann und seinen 44-jährigen Begleiter und ließ sich deren Geldbörsen zeigen. Als er aus dem Portemonnaie des Geschädigten 10.000 Euro Bargeld genommen hatte, stieg er wieder in das Fahrzeug ein und fuhr mit seinem Komplizen, der im Auto gewartet hatte, davon.

Jetzt hoffen die Ermittler der Würzburger Kripo, mit einer Personenbeschreibung nähere Hinweise zur Identität des Täters zu bekommen.

Der Mann, der das Geld an sich genommen hat, wird wie folgt beschrieben:

Ca. 30 Jahre alt, ca. 170 cm groß, hagere Statur; trug dunkle Lederjacke mit weiß-rotem Kordelzug und eine dunkle Jeanshose.

• Wem ist am Montagabend gegen 19.00 Uhr ein schwarzer Audi A 3 im Bereich der Nürnberger Straße aufgefallen?
• Wer hat die Tatverdächtigen vielleicht noch gesehen oder in diesem Bereich sonst verdächtige Beobachtungen gemacht?
• Wo fehlen möglicherweise an dort in der Nähe geparkten Autos Kennzeichen, die zur Tatausführung abgeschraubt worden sein könnten?

Hinweise zu dem geschilderten Fall oder den gesuchten Männern erbittet die Kripo Würzburg unter Tel.-Nr. 0931/457-1732.

Betrugsserie reißt nicht ab

Dies ist bereits der fünfte Fall in der Region Mainfranken innerhalb der letzten 18 Monate, bei dem Betrüger als falsche Polizisten mit derselben Masche erfolgreich waren. Die Unbekannten hatten es jeweils gezielt auf Autokäufer aus osteuropäischen Staaten abgesehen, die stets hohe Bargeldsummen dabei hatten, um in Deutschland Gebrauchtwagen zu kaufen. Die Gesamtbeute beläuft sich zwischenzeitlich auf knapp 48.000 Euro.

Begonnen hatte die Betrugsserie durch falsche Polizeibeamte im August 2007. Damals waren drei Täter auf dem Parkplatz eines Kitzinger Lebensmitteldiscounters einem polnischen Kaufinteressenten gegenüber getreten und hatten mit der geschilderten Betrugsmasche 4.600 Euro ergaunert. In diesem Fall konnten Anfang 2008 die drei Tatverdächtigen ermittelt werden.

Nur wenige Wochen später, Ende September 2007, hatten es zwei Unbekannte auf einen litauischen Autokäufer abgesehen. Diesmal gaben sich die Männer als Zollbeamte aus und „kontrollierten“ den Geschädigten auf dem Parkplatz eines Kitzinger Autohauses. Die Höhe des gestohlenen Bargeldes betrug in diesem Fall 6.200 Euro.

Im dritten Fall, der sich Mitte November 2007 im Mainfrankenpark abspielte, erbeuteten drei Tatverdächtige ebenfalls auf einem Motel-Parkplatz satte 17.000 Euro von rumänischen Autokäufern. Auch diesmal tarnten sich die Betrüger als falsche Polizisten – einer trug sogar eine Jacke mit der Aufschrift „Polizei“. Nachdem die Täter abermals mit einem Fluchtauto das Weite gesucht hatten, entdeckte eine Polizeistreife im Rahmen der Fahndung, dass die Männer an einem geparkten Renault das hintere Kennzeichen abgeschraubt und es zur Tarnung an ihrem eigenen Fahrzeug angebracht hatten. Hier haben die Ermittlungen ergeben, dass offenbar einer der Täter, die in Kitzingen drei Monate zuvor aktiv waren, erneut seine Hände im Spiel hatte.

Der vierte Betrug spielte sich - wie auch der aktuelle Fall - Mitte Oktober 2008 auf dem Motel-Parkplatz in der Nürnberger Straße in Würzburg ab. Die Tatbeute belief sich in diesem Fall auf knapp 10.000 Euro.

Die Kripo bittet darum, bei erneutem Auftreten von falschen Polizisten sofort die Polizei zu verständigen und immer die Kennzeichen der benutzten Fahrzeuge sowie die Fluchtrichtung zu notieren, da im ersten der geschilderten fünf Fälle das Kennzeichen schließlich zur Festnahme der Tatverdächtigen geführt hat.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 28.01.2009

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Sattelzug-Fahrer das Leben gerettet

Dienstag, Januar 27th, 2009

WALDBRUNN, LKR. WÜRZBURG. Auf der Autobahn A 3 ist am Dienstagvormittag ein rumänischer Sattelzug von der Fahrbahn abgekommen, hat die Leitplanke durchbrochen und ist anschließend in einem Acker ausgebrannt.

Ausgebrannter SattelzugDer Fahrer, dessen Identität noch nicht feststeht, wurde von mehreren Verkehrsteilnehmern aus dem Führerhaus befreit, das schon kurz danach lichterloh brannte. Der Mann wurde schwer verletzt mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Der Sachschaden dürfte sich auf etwa 100.000 Euro belaufen. Auslöser war ein geplatzter Reifen.

Zu dem Unfall war es kurz nach 11.00 Uhr gekommen, als der mit Maschinenteilen beladene Sattelzug in Richtung Frankfurt fuhr. Etwa einen Kilometer vor der Anschlussstelle Helmstadt platzte an der Sattelzugmaschine ein Reifen. Der Sattelzug brach danach sofort nach rechts aus, durchbrach die Leitplanke und fuhr die etwa 30 bis 40 Meter hohe Böschung hinunter. Im Auslauf krachte das Führerhaus dann gegen einen Entwässerungsgraben und wurde dabei komplett abgeknickt.

Zunächst hielten auf der Gegenfahrbahn zwei Lkw-Fahrer an, die Zeugen des Unfalls geworden waren. Auch mindestens drei Autofahrer, die in Richtung Frankfurt unterwegs waren, stoppten ihre Fahrzeuge. Gemeinsam gelang es ihnen, den schwerverletzten Fahrer aus dem total zerstörten Führerhaus zu befreien, nachdem sie eine Scheibe eingeschlagen hatten. Die Rettungsaktion kam gerade noch rechtzeitig, denn bereits kurz danach stand das Führerhaus lichterloh in Flammen und brannte komplett aus.

Unmittelbar danach rückte ein Großaufgebot von Feuerwehren aus Eisingen, Waldbüttelbrunn, Waldbrunn, Kist, Helmstadt und Höchberg an. Den Brand hatten die Löschmannschaften dann relativ schnell unter Kontrolle. Die Rettungsleitstelle hatte unter anderem einen Notarzt und einen Hubschrauber an den Unfallort geschickt.

Die Autobahn A 3 musste für 15 Minuten in Richtung Frankfurt komplett gesperrt werden. Danach war ein Fahrstreifen wieder frei. Da aus dem Sattelzug Öl ausgelaufen war, musste die Feuerwehr in dem Entwässerungsgraben eine Ölsperre errichten. Auch ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Würzburg informierte sich vor Ort.

Die für die Unfallaufnahme zuständigen Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried sind voll des Lobes über die Hilfsbereitschaft, die sie vor Ort feststellen konnten. Es waren zahlreiche Pkw- und Lkw-Fahrer, die teilweise auch auf der Gegenfahrbahn ihre Fahrt unterbrachen und sofort zu dem verunglückten Sattelzug eilten. Nur durch das schnelle Eingreifen dieser Helfer konnte der Fahrer noch rechtzeitig aus dem Führerhaus befreit werden, bevor dieses komplett in Flammen aufging. Dafür sagt die Polizei allen, die sich an der Unfallstelle so vorbildlich verhalten haben, ein herzliches Dankeschön.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 26.01.2009

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Ein Aus dem Führerschein-Tourismus

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

Innenminister Joachim Herrmann: “Mit der dritten Führerschein-Richtlinie der EU, die am Montag, den 19.01.2009 in Kraft getreten ist, gibt es endlich Rechtsklarheit. Die Zeiten des Führerscheintourismus, dem im Einzelfall nur mit aufwendigen verwaltungsrechtlichen Verfahren begegnet werden konnte, sind damit vorbei. Die neue Richtlinie verbessert die Verkehrssicherheit, denn sie stellt klar, dass Personen, deren Fahrerlaubnis wegen Alkohol und Drogendelikten im Straßenverkehr entzogen wurde, sich nicht mehr einfach und unkompliziert im benachbarten Ausland einen neuen Führerschein beschaffen können.”

In der Vergangenheit haben Personen, die ihren Führerschein verloren hatten, wegen berechtigter Zweifel an ihrer Eignung, sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können, immer wieder im benachbarten EU-Ausland einen neuen Führerschein erworben und damit deutsche Eignungsvoraussetzungen umgangen. Deutschen Behörden boten sich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann nur beschränkt Möglichkeiten, gegen solche Fahrer, die mitunter eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, vorzugehen. Die neue Richtlinie stellt nun klar, dass ein EU-Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen muss, wenn der Führerschein des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Wird dennoch ein EU-Führerschein ausgestellt, berechtigt dieser den Inhaber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis muss mit einem strafrechtlichen Verfahren und mit empfindlichen Strafen rechnen.

“Die neue Regelung nimmt Interessenten den Anreiz, im Ausland einen Führerschein unter Umgehung deutschen Rechts zu erwerben und beendet damit den Führerscheintourismus und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Bayerns und auf Deutschlands Straßen bei”, so Herrmann.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium
des Innern - PM vom 22.01.2009

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Angestellte in Eisingen mit Auto "aufgeladen"

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

EISINGEN, LKR. WÜRZBURG. Auf äußerst rücksichtlose Weise ist am Montagabend eine Frau vorgegangen, nachdem sie bei einem Ladendiebstahl erwischt worden war. Als sie eine Angestellte überprüfen wollte, fuhr die 37-Jährige mit ihrem Auto auf die Zeugin los, die dabei glücklicherweise ohne Verletzungen davon kam. Die Beschuldigte wurde von der Polizei vorläufig festgenommen und umfangreiches Diebesgut sichergestellt.

Der Verantwortlichen eines Einkaufsmarktes in der Georg-August-Christ-Straße war die Kundin gegen 19:30 Uhr aufgefallen. Als sie sich den Tascheninhalt der Frau anschauen wollte, war die 37-Jährige damit nicht sonderlich einverstanden. Sie verließ das Geschäft, setzte sich in ihr Auto und fuhr los.

Der Zeugin, die sich vor das Fahrzeug gestellt hatte, um die Wegfahrt zu verhindern, wurde regelrecht auf die Motorhaube „aufgeladen“ und fiel erst nach mehreren Metern Fahrt herunter, ohne sich dabei zu verletzen.

Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Kitzingen stand kurze Zeit später an der Wohnungstür der Ladendiebin. Die Beschuldigte musste zur Dienststelle mitkommen. In ihren Räumen entdeckten die Beamten umfangreiches Diebesgut aus dem Geschäft. Die Sachen wurden sichergestellt. Die 37-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß. Gegen sie wird jetzt Anzeige erstattet.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 22.01.2009

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