Archive for the ‘Polizei und Recht’ Category

Schulwegsicherheit

Dienstag, Januar 20th, 2009

Der Schulweg für Bayerns Schülerinnen und Schüler ist sicher und dies soll auch so bleiben. Dazu haben auch im Jahr 2008 Polizei, Landesverkehrswacht Bayern e.V., die Verkehrssicherheitsbeauftragten der Landratsämter, der Städte und viele andere Institutionen und Ehrenamtliche wesentlich beigetragen.

So absolvierten beispielsweise mehr als 100.000 Schulanfänger ein Sicherheitstraining auf dem Schulweg und lernten so das sichere Verhalten an Ampeln, an Fußgängerüberwegen und beim Überqueren der Fahrbahn. Durch gezielte Werbemaßnahmen konnten mehr als 11.500 neue ehrenamtliche Schülerlotsen und Schulweghelfer gewonnen werden.

Innenminister Joachim Herrmann: “Für die Sicherheit unserer Schulkinder ist das außerordentliche Engagement der Polizei, der Behörden, der Verbände und vieler Ehrenamtlicher, entscheidend. Wir werden uns auch weiterhin, gut vernetzt mit allen unseren Partnern, massiv für die Sicherheit auf dem Schulweg einsetzen.”Vor allem das Thema Schulbusse spielte 2008 eine wichtige Rolle. Bei landesweit knapp 100 Veranstaltungen der Polizei wurden beispielsweise 913 Schulbusfahrer auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Gerade nach dem Beginn des neuen Schuljahres in den Herbstmonaten hat die Polizei den Busverkehr intensiv überwacht und kontrolliert. Beinahe 5.000 Kontrollen wurden durchgeführt. Die Beanstandungsquote lag bei rund zehn Prozent. Es handelte sich weit überwiegend um geringfügige Beanstandungen, etwa bei marginalen Ausrüstungsvorschriften. Im Dezember 2008 hat die Polizei auch Kontrollen in Oberbayern und Unterfranken zusammen mit dem ADAC durchgeführt.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium
des Innern - PM vom 20.01.2009

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20 Glatteisunfälle in Unterfranken

Montag, Januar 19th, 2009

Am Sonntag und in der Nacht zum Montag haben zum Teil spiegelglatte Fahrbahnen in Unterfranken zu zahlreichen Verkehrsunfällen geführt.

Dabei wurden vier Personen schwer und zwei weitere leicht verletzt. Der schwerste Unfall ereignete sich am Sonntagabend bei Frankenwinheim, als ein Auto gegen einen Baum prallte. Ebenfalls am Baum landete ein Fahrzeug bei Mellrichstadt. An den Unfällen beteiligt war auch ein Reisebus, der bei Waigolshausen in den Graben fuhr. Wie hoch der Sachschaden bei den etwa 20 Unfällen ist, steht noch nicht genau fest.

In den folgenschwersten Unfall waren gegen 21:30 Uhr zwischen Brünnstadt und Herlheim ein Vater und dessen Sohn verwickelt. Kurz nach der Mühle war der 18-Jährige mit seinem Toyota auf der glatten Fahrbahn ins Rutschen gekommen. Beim Aufprall gegen den Baum wurde der 45-jährige Beifahrer im Auto eingeklemmt. Er musste von der Feuerwehr mit der Rettungsschere befreit werden. Mit schwersten Kopfverletzungen kam der Mann in eine Schweinfurter Klinik.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde ein Sachverständiger an die Unfallstelle geschickt. Bei der Unfallaufnahme wurden die Beamten der Polizeiinspektion Gerolzhofen von den Feuerwehren aus Gerolzhofen, Frankenwinheim und Unterspiesheim unterstützt.

Ein weiterer schwerer Unfall ereignete sich kurz nach 20.00 Uhr bei Mellrichstadt. Dort hatte ein 21-Jähriger die Kontrolle über seinen BMW verloren und war gegen einen Baum geprallt. Der junge Mann musste ebenfalls von der Feuerwehr befreit und in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Sein Auto hat nur noch Schrottwert.

Glimpflich verlief dagegen ein Unfall bei Waigolshausen, als ein Bus in den Graben rutschte. Fahrgäste waren nicht an Bord. Der Fahrer kam mit dem Schrecken davon. Der Sachschaden hält sich in Grenzen.

Eine verletzte Autofahrerin gab es noch bei der Ortschaft Goggelgereuth im Landkreis Haßberge. Die Frau hatte sich mit ihrem Auto überschlagen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Bei Kleinlangheim erlitt ein Autofahrer schwere Beinverletzungen, als er mit seinem Auto im Graben landete. Leichte Verletzungen trug eine Autofahrerin dann auch bei einem Unfall bei Kreuzwertheim davon.

Bei den übrigen Verkehrsunfällen, die sich auf den zum Teil spiegelglatten Fahrbahnen in Unterfranken ereignet haben, blieb es zumeist bei Blechschäden.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 19.01.2009

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Bewährung der 0,5 Promille-Grenze

Freitag, Januar 2nd, 2009

“Die jetzigen Werte von 0,5 Promille und 0,0 Promille für Fahranfänger haben sich bewährt. Für eine Senkung auf 0,3 Promille gibt es keinen Grund”, kritisiert Innenminister Joachim Herrmann den erneuten Vorstoß der Bundes-Drogenbeauftragten Sabine Bätzing, die Alkoholgrenze im Straßenverkehr von derzeit 0,5 Promille auf 0,3 Promille zu senken.

“Auch wer sein Auto stehen lässt und nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt, sollte selbstverständlich vernünftig mit Alkohol umgehen. Den Alkohol jedoch generell zu verteufeln, ist schlichtweg falsch”, so Herrmann.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 02.01.2009

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Rechtsänderungen zum Jahreswechsel

Donnerstag, Januar 1st, 2009

Zum Jahreswechsel treten im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Innenministeriums wieder verschiedene neue Regelungen in Kraft.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen:

1. Neues Personenstandsgesetz
Ab 1. Januar 2009 ist eine elektronische Registerführung bundesrechtlich grundsätzlich vorgegeben, endgültig verpflichtend wird sie für alle Standesämter aber erst zum 1. Januar 2014. In der Übergangszeit beurkunden die Standesämter, die noch keine elektronische Registerführung haben, die Personenstandsfälle in einem Papierregister.

Weitere wesentlichen Änderungen:

• Der Personenstand wird erstmals gesetzlich definiert.
• Die Regelung der Organisationsstruktur bzw. der Zuständigkeit obliegt den Ländern, ebenso die Gebührenhoheit.
• Das bisher als weiteres Personenstandsbuch geführte Familienbuch wird abgeschafft.
• Die Fortführung der Personenstandsregister ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf bestimmter Fristen (Geburtenregister 110 Jahre, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre) werden die Register an die Archive abgegeben.
• Die Eheschließung muss zwar weiterhin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden, das Eheschließungsstandesamt ist danach aber frei wählbar.
• Der Inhalt der Register und Urkunden wird reduziert.
• Die Zahl der ausstellbaren Urkunden wird reduziert (Abschaffung Geburtsschein, Abstammungsurkunde).
• Sobald die Register elektronisch geführt werden und eine elektronische Datenübermittlung eingerichtet ist, kann die Ausstellung von Urkunden auch bei einem nicht zuständigen Standesamt beantragt werden.
• Die Berichtigungsmöglichkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens werden erweitert.
• Die Benutzungsmöglichkeiten der Register und der zugehörigen Akten werden neu geregelt. So wird insbesondere der Kreis der Benutzungsberechtigten erweitert. Für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung wird eine eigene Regelung getroffen.
• Personenstandsfälle von Deutschen im Ausland können vom Wohnsitzstandesamt beurkundet werden. Bisher war dafür das Standesamt I in Berlin für das ganze Bundesgebiet zuständig.
• Kliniken und Heime müssen, anerkannte Bestattungsunternehmen können Geburten bzw. Sterbefälle schriftlich anzeigen. Bisher war dies öffentlichen Einrichtungen vorbehalten, was in vielen Fällen die persönliche Vorsprache von Eltern, Angehörigen oder Bestattern in den Standesämtern notwendig machte.

2. Münchner Polizei und Verkehrsüberwachung ahnden Verstöße gegen das Einfahrtsverbot in die Umweltzone
Ab 1. Januar 2009 ahnden die Münchner Polizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung Verstöße gegen das Verkehrsverbot in die Umweltzone München. Fahrzeuge, die keine der drei Umweltplaketten (rot, gelb, grün) am Fahrzeug angebracht haben oder über keine Ausnahmegenehmigung verfügen, haben mit einem Bußgeld von 40 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zu rechnen. Es ist unerheblich, ob das Fahrzeug innerhalb der Umweltzone fährt oder parkt.

3. Neues Bayerisches Rettungsdienstgesetz
Das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und löst das Bayerische Gesetz zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst vom 8. Januar 1998 ab. Ziel ist ein moderner und leistungsfähiger Rettungsdienst, der den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern eine bestmögliche Versorgung bietet. Wesentliche Neuerungen betreffen eine Stärkung der Kostentransparenz, verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst, die Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge, die Regelung für arztbegleitete Patiententransporte sowie klare Rechtsgrundlagen für die Berg-, Höhlen- und die Wasserrettung. Darüber hinaus wird in Bayern flächendeckend der Ärztliche Leiter Rettungsdienst eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitsgruppe von erfahrenen Ärzten, welche die rettungsdienstliche Qualität noch weiter verbessern sollen.

4. Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Am 1. Januar 2009 tritt das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft. Das Gesetz ist bis zum 30. Juni 2013 befristet und ersetzt die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften sowie die landesrechtliche Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Gemeinden, in denen Wohnraummangel herrscht, können künftig nach eigenem Ermessen durch Satzung festlegen, dass eine Zweckentfremdung von Wohnraum nur mit einer Genehmigung zulässig sein soll. Ob im Gemeindegebiet tatsächlich ein Wohnraummangel besteht, beurteilen ebenfalls die Gemeinden.

5. Reform des Zweitwohnungssteuerrechts - Einführung eines gesetzlichen Befreiungstatbestands für “Geringverdiener”
Ab 1. Januar 2009 entfällt durch eine Änderung des Bayer. Kommunalabgabengesetzes die Zweitwohnungssteuerpflicht für “Geringverdiener”. Auf entsprechenden Antrag müssen Zweitwohnungsinhaber von der von der Zweitwohnungssteuer befreit werden, wenn sie Einkommensgrenzen von 25.000 Euro beziehungsweise bei Verheirateten und Lebenspartnern von 33.000 Euro nicht überschritten haben. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte in vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht. Der Antrag ist bis zum Ende des auf das Steuerjahr folgenden Kalendermonats zulässig. Der Nachweis über die Einhaltung der Einkünftegrenzen kann durch Vorlage entsprechender, bereits von anderen Stellen erstellter Bescheide (z. B. Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheid oder Kindergeldberechtigung der Eltern) geführt werden. Davon unabhängig entscheiden die Gemeinden auf Grund ihres Selbstverwaltungsrechts weiterhin selbständig, ob sie für ihr Gemeindegebiet überhaupt eine Zweitwohnungssteuer erheben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 30.12.2008

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Jahreswechsel – unterfränkische Polizei im Dauereinsatz

Donnerstag, Januar 1st, 2009

UNTERFRANKEN - In den meisten unterfränkischen Städten und Gemeinden ist der Start ins Neue Jahr 2009 friedlich verlaufen. Trotzdem hatte die Polizei alle Hände voll zu tun. In der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken gingen in der Silvesternacht mehr als 850 Notrufe aus dem gesamten Regierungsbezirk ein. Daraus hatten sich etwa 300 Einsätze ergeben, die die Polizeibeamten vor Ort bewältigen mussten. Meist hatten es die Polizisten mit Streitigkeiten, Körperverletzungen, Randalen und Sachbeschädigungen zu tun.

Im Landkreis Rhön-Grabfeld kam nahe der Ortschaft Heustreu ein 30-Jähriger bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Er war mit seinem Fahrzeug offenbar alleinbeteiligt gegen eine Böschung geprallt und in seinem Auto eingeklemmt worden. Auch zwei größere Brandfälle mit hohem Schaden und viele kleinere Sachbeschädigungen durch gezündete Feuerwerkskörper beschäftigten Feuerwehren und Polizei die ganze Nacht über. In ganz Unterfranken „sprengten“ einige Unbelehrbare Briefkästen mit Krachern in die Luft und riefen dabei immer wieder die Feuerwehren auf den Plan.

Der spektakulärste Einsatz war der Brand einer Schreinerei in Kitzingen, bei dem sechs Feuerwehrleute zum Teil schwerer verletzt wurden. Außerdem brannte der Dachstuhl eines Einfamilienhauses in Burgpreppach im Landkreis Haßberge völlig aus. Dabei gab es keine weiteren Verletzten. In beiden Fällen waren zahlreiche Feuerwehrleute stundenlang mit der Bekämpfung der Flammen beschäftigt. Die Ursache der Brände ist bislang nicht geklärt.
Ein fehlgeleiteter Feuerwerkskörper war vermutlich dafür verantwortlich, dass in Iphofen im Lkr. Kitzingen eine Terrassenverkleidung in Brand geriet. Der dabei entstandene Schaden beträgt ca. 5.000 Euro.

Vergleichsweise ruhig verlief der Jahreswechsel in der Würzburger Innenstadt. Rund 4.000 Besucher feierten, wie schon in den vergangenen Jahren, rund um die Alte Mainbrücke bis in die frühen Morgenstunden. Die eisigen Temperaturen bewegten aber die meisten dazu, sich nicht stundenlang im Freien aufzuhalten. Das Verbot von Glasflaschen und Feuerwerkskörpern in diesem Bereich zeigte auch heuer wieder den gewünschten Effekt und bewirkte, dass die Menschen dort ausgelassen und weitgehend friedlich feierten. Lediglich im Bereich von Diskotheken und der Kneipenmeile in der Sanderstraße schlugen wieder einige überwiegend alkoholisierte Personen über die Stränge. Dort hatten die Streifenbesatzungen ab 02.00 Uhr morgens alle Hände voll zu tun. Sie wurden zu zahlreichen Körperverletzungen und Streitigkeiten gerufen.

Im Gegensatz zum letzten Jahreswechsel blieb es dieses Jahr in Aschaffenburg relativ ruhig. Die dortige Polizei hatte sich gut gerüstet und war mit größtmöglicher Einsatzstärke die ganze Nacht unterwegs. Zwar mussten sich die Beamten um einige in Brand gesetzte Briefkästen und viele Streitigkeiten kümmern, ansonsten verlief die Silvesternacht weitgehend friedlich. Die Polizisten kontrollierten einige unbelehrbare Autofahrer, die sich trotz reichlichen Alkoholkonsums hinters Steuer gesetzt hatten.

Auch in der Kugellagerstadt Schweinfurt begrüßten die Bürger das Neue Jahr mit friedlichen Silvesterfeiern. Die Feuerwehren hatten allerdings einiges zu tun, denn sie mussten sich um mehrere Brandfälle kümmern. So war im Ludwig-Richter-Weg eine Rakete in eine Zypressenhecke geflogen, die daraufhin völlig nieder brannte. Der Schaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro. In einem anderen Fall verirrte sich ein Feuerwerkskörper auf einen Balkon und entzündete eine Plastikliege. Durch die starke Hitzeentwicklung riss schließlich die Fensterscheibe des Wohnzimmers.

Insgesamt gesehen zieht die unterfränkische Polizei eine positive Bilanz der Silvesternacht und wünscht allen ein gesundes, sicheres und glückliches Neues Jahr 2009!

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 01.01.2009

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Innenminister Herrmann zum BKA-Gesetz

Montag, Dezember 29th, 2008

“Mit dem BKA-Gesetz erhält das Bundeskriminalamt die notwendigen Befugnisse zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.” Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Dr. Horst Köhler.

Damit kann das BKA-Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Das Bundeskriminalamt erhalte nunmehr unverzichtbare Befugnisse wie sie auch Bayern für seine Polizei im Polizeiaufgabengesetz festgelegt habe. Herrmann betonte noch einmal, dass die im BKA-Gesetz geregelte Onlinedurchsuchung privater Computer die absolute Ausnahme bleiben werde. Herrmann: “Mit dem BKA-Gesetz und den Polizei- bzw. Verfassungsschutzgesetzen Bayerns sind wir wieder ein Stück besser aufgestellt gegen die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Die neu geschaffenen rechtlichen Grundlagen sind zu einem großen Teil die notwendige Antwort auf neue technologische Entwicklungen, die sich auch Terroristen zu nutze machen. Wir dürfen in diesem Kampf technisch nicht hinterherhinken.”

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 29.12.2008

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2009 - Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation

Montag, Dezember 29th, 2008

Die Europäische Union hat 2009 zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation erklärt. Damit soll die Bedeutung geistigen Schaffens für die persönliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung herausgestellt werden.

“Ich begrüße es sehr, dass die Europäische Union Kreativität und Innovation in den Fokus für das kommende Jahr gerückt hat. Gerade in schwierigen Zeiten bieten neue künstlerische und technische Ideen Perspektiven für eine positive wirtschaftliche Entwicklung”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. “Kreativität und Innovation brauchen die richtigen Rahmenbedingungen, um sich zu entwickeln. Dazu gehört auch und vor allem das Recht. Wir müssen den Schutz von Ideen und die Teilhabe der Allgemeinheit an geistigem Schaffen ständig in einer gerechten Balance halten. Deshalb wollen wir das Recht des geistigen Eigentums auch im kommenden Jahr aktiv fortentwickeln - in Deutschland, Europa und international. Dafür haben wir uns eine Menge vorgenommen”, so die Ministerin weiter.

Zu diesen Vorhaben zählen:

• Die Bundesministerin der Justiz lädt am 7. und 8. Mai 2009 zu einer internationalen Urheberrechtskonferenz nach Berlin ein. Die Veranstaltung soll Denkanstöße für die weitere rechtspolitische Diskussion auf dem Gebiet des Urheberrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene geben. Sie wird eine Plattform bieten für die Begegnung von Wissenschaft, Politik und Wirtschaft.

• Mit dem “Zweiten Korb” der Urheberrechtsreform und dem “Durchsetzungsgesetz” sind zuletzt wichtige Fragen des Urheberechts im digitalen Zeitalter entschieden worden. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben gebeten zu prüfen, ob in weiteren Bereichen Reformbedarf besteht, wie z. B. im Bereich Urheberrecht und Wissenschaft, oder dem Handel mit gebrauchter Software. Das Bundesministerium der Justiz wird hierzu ein schriftliches Konsultationsverfahren beginnen. Außerdem wird es wird den Dialog zu “Creative Content Online”, insbesondere zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet, mit den Beteiligten fortführen.

• Die Bundesministerin der Justiz wird die Empfehlungen der Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” zu Verwertungsgesellschaften aufgreifen. Verwertungsgesellschaften sorgen dafür, dass Kreative angemessen für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden. Es soll insbesondere untersucht werden, inwieweit die demokratische Teilhabe der Kreativen an den Entscheidungen ihrer Verwertungsgesellschaft optimiert und allgemein die Transparenz erhöht werden kann.

• Die Bundesministerin der Justiz wird sich weiter dafür einsetzen, dass die europäische Harmonisierung dort, wo es sinnvoll und nötig ist, weitergeführt wird - z. B. durch eine einheitliche Regelung der Privatkopie und einen Anspruch der Urheber auf eine angemessene Vergütung. Auch die Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften sollten auf europäische Ebene definiert werden.

• Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz stärkt den Patentstandort Deutschland nachhaltig. Die Gerichtsverfahren können künftig schneller ablaufen, die Anmeldung von Patenten wird vereinfacht. Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben. Der Gesetzentwurf hat den Bundesrat am 28.11.2008 passiert und wird voraussichtlich ab Januar 2009 im Deutschen Bundestag beraten.

• Die deutsche Bundesregierung wird ihren Einsatz für ein europäisches Patentsystem verstärken, das weniger kostet, grenzüberschreitend mehr Rechtssicherheit schafft und für qualitativ hochwertige Schutzrechte sorgt. Dafür muss es 2009 bei den Verhandlungen in Brüssel einen Durchbruch bei der Schaffung des Gemeinschaftspatents und eines europäischen Patentgerichts geben.

“Die europäische Initiative möchte das Bewusstsein für den Wert geistigen Schaffens stärken und hat zu Recht junge Menschen als wichtige Zielgruppe erkannt. Nur wenn wir uns vor Augen führen, wie wichtig Kreativität und Innovation für unsere Gesellschaft sind, kann der gute rechtliche Rahmen, den wir in Deutschland haben, Ideen wirkungsvoll schützen. Ich habe deshalb im letzten Jahr die Schirmherrschaft für zwei Wettbewerbe übernommen, die genau dieses Ziel verfolgen”, sagte Zypries.

In dem Wettbewerb “Die Idee” werden Vereinigungen, Unternehmen und Einzelpersonen gesucht, die sich in besonderer Weise für den Schutz des geistigen Eigentums stark gemacht haben. In dem Schüler-Wettbewerb “Ideenliebe” sind Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klassen gefragt, sich mit dem Thema geistiges Eigentum zu beschäftigen.

Weitere Informationen zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation finden Sie unter:

http://www.create2009.europa.eu/

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 29.12.2008

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Tipps der Polizei zum Silvesterfeuerwerk

Mittwoch, Dezember 24th, 2008

… für einen guten Start ins Neue Jahr!

Gefährliche Fracht hatte ein Bosnier am Dienstagvormittag auf der A 3 an Bord. Eine Streife der Verkehrspolizei Biebelried entdeckte im Daimler-Benz des Mannes mehrere ungekennzeichnete Feuerwerkskörper, die lose auf der Rücksitzbank herumlagen. Die Polizisten gehen davon aus, dass es sich bei den sichergestellten Gegenständen um gefährliches Billig-Feuerwerk aus Osteuropa handelt.

Sichergestellte pyrotechnische Gegenstände
Foto: Polizei

Diesen aktuellen Fall nimmt das Polizeipräsidium Unterfranken zum Anlass, auch heuer wieder Tipps und Warnungen im Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu geben, um damit einen Beitrag zu leisten, dass niemand durch Feuerwerkskörper verletzt wird.

Der Verkauf von Raketen, Böllern, Luftheulern oder Fontänen, sogenanntem Kleinfeuerwerk der Klasse II, beginnt ab Montag, den 29.12.2008. Wer solches Feuerwerk kaufen und abbrennen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ausdrücklich weist die Polizei nochmals auf die Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern aus Osteuropa hin. In Deutschland ist der Kauf von Feuerwerksartikeln nur im Einzelhandel, aber nicht bei Straßenhändlern erlaubt. Die „Raketenfans“ haben jedoch nur wenige Tage Zeit, denn das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf Silvester und Neujahr beschränkt und an den übrigen Tagen des Jahres nur mit Sondergenehmigung erlaubt.

Sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Klasse I (z. B. Jugendfeuerwerk, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Partyartikel und Knallerbsen) wird vom Handel das ganze Jahr über verkauft. Es darf auch von unter 18-Jährigen erworben und abgebrannt werden. Kindern unter 12 Jahren sollte das Hantieren mit Kleinstfeuerwerk aber aus haftungsrechtlichen Gründen nur unter Aufsicht von Erwachsenen erlaubt werden. Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren durch brennende Feuerwerkskörper Briefkästen beschädigt oder gesprengt. Dabei handelt es sich aber nicht etwa um einen „Lausbubenstreich“, sondern um eine handfeste Sachbeschädigung, die auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Alle pyrotechnischen Gegenstände unterliegen der deutschen Zulassungspflicht. Sie müssen mit der BAM-Kennzeichnung des Bundesamtes für Materialprüfung versehen sein (BAM-PII-vierstellige Zahl), denn nur dann ist gewährleistet, dass Materialfehler ausgeschlossen sind. Fehlt diese Kennzeichnung, wie im eingangs geschilderten Fall, hat man es zumeist mit gefährlicher Billigware aus Osteuropa zu tun, durch die sich in der Vergangenheit immer wieder Menschen schwere Verletzungen zugezogen haben. Das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist nicht nur extrem gefährlich, sondern auch strafbar. Deshalb rät die Polizei, zu Ihrer eigenen Sicherheit die Finger davon zu lassen!

Absolutes Feuerwerksverbot haben manche Städte und Gemeinden in Bereichen verhängt, an denen sich viele Menschen zum Feiern treffen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Presseveröffentlichungen der örtlichen Medien. Aus Gründen der Rücksichtnahme ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.

Die Polizei mahnt zur Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk und wünscht Ihnen einen sicheren und verletzungsfreien Start ins Neue Jahr!

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 23.12.2008

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Verjährung droht zum Jahresende

Mittwoch, Dezember 24th, 2008

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat davor gewarnt, dass am Jahresende viele Geldforderungen verjähren, wenn man das nicht rechtzeitig verhindert.

“Die Verjährung ist blind. Sie unterscheidet nicht danach, ob eine Forderung wohl begründet oder aber “wackelig” ist”, so Merk. “Deshalb muss man bei drohender Verjährung unbedingt handeln. Ein einfaches Mittel ist z.B. das elektronische Mahnverfahren.” Die meisten Forderungen (z.B. Kaufpreisforderungen) verjähren bereits in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger die Fakten und den Schuldner kennt.

Mit dem 31. Dezember 2008 verjähren also viele Forderungen aus dem Jahr 2005. Um die Verjährung zu verhindern, müssen die Ansprüche vor dem Stichtag in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden. Bei Zahlungsansprüchen kann dies auch durch einen Mahnantrag geschehen, der bei Gericht eingereicht werden muss. Dabei ist besonders wichtig: Antragsteller aus Bayern müssen ihren Antrag an das Zentrale Mahngericht bei dem Amtsgericht Coburg richten. Wer hierzu das im Internet angebotene Verfahren “Online-Mahnantrag” nutzt, braucht für den Antrag kein Formular, sondern wird dialoggeführt durch die Eingabe der erforderlichen Daten geleitet und kann den Antrag anschließend auf normalem Papier ausdrucken und einsenden. Wer eine Chipkarte mit digitaler Signatur besitzt, kann den Antrag sogar über das Internet elektronisch stellen. Weitere Hinweise hierzu enthält die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter

http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/onlinedienste/mahn/

Besonders wird darauf hingewiesen, dass bei Mahnanträgen von Rechtsanwälten und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Inkassodienstleistern nur die maschinell lesbare Form zulässig ist. Nur Antragsteller, die ihren Papierantrag so rechtzeitig zur Post geben, dass er spätestens am 31. Dezember beim Zentralen Mahngericht eingeht oder ihn spätestens zum Stichtag elektronisch stellen, können sicherstellen, dass ihre Forderung nicht verjährt. Anträge per Telefax sind unzulässig und müssen zurückgewiesen werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz - PM vom 23.12.2008

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Trotz Schnee ruhige Nacht auf Unterfrankens Straßen

Freitag, Dezember 12th, 2008

UNTERFRANKEN - Trotz winterlicher Straßenverhältnisse ist es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ruhig geblieben auf Unterfrankens Straßen.

Die Polizeieinsatzzentrale in Würzburg registrierte in der Nacht etwa 20 kleinere Unfälle im gesamten Regierungsbezirk, bei denen jedoch keine Verletzten zu beklagen waren. Es kam lediglich zu Blechschäden.

Auch im morgendlichen Berufsverkehr blieben Verkehrsbehinderungen oder größere Unfälle weitgehend aus. Die Unfallzahlen der Nacht differieren nicht wesentlich von denen einer sonstigen Nacht. Die Polizei appelliert jedoch an alle Verkehrsteilnehmer, das Auto winterfest zu machen und die Fahrweise den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen.

Quelle: PP Unterfranken - PM vom 12.12.2008

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