Archive for the ‘Rathaus’ Category
Altpapiersammlung am 28.03.2009
Mittwoch, März 11th, 2009Am Samstag, 28.03.2009, findet die nächste Altpapiersammlung statt. Gesammelt wird diesmal vom Kindergartenelternbeirat.
Legen Sie Ihr Altpapier bitte ab 08:00 Uhr zur Abholung bereit. Die Sammler sind Ihnen dankbar, wenn das Altpapier gebündelt oder in Kartons abgestellt ist. Bitte packen Sie die Kartons nicht zu schwer, um den Helfern die Arbeit zu erleichtern. Leere Kartonagen dürfen nur zusammengefaltet zur Abholung bereitgestellt werden.
Die Altpapiersammlung sollte auch nicht zur Entsorgung von Hausmüll benutzt werden.
Ursula Engert
1. Bürgermeisterin
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Änderung der Benutzungsgebühren der gemeindl. Friedhofseinrichtung
Mittwoch, März 11th, 2009Bekanntmachung
Der Gemeinderat Eisingen hat am 15.12.2008 eine Änderung der Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Friedhofseinrichtung beschlossen.
Diese Änderungssatzung wird in der Zeit ab dem 02.03.2009 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Eisingen, Pfr.-Henninger-Weg 10, 97249 Eisingen zur öffentlichen Einsichtnahme amtlich ausgelegt.
Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Eisingen, Ldkrs. Würzburg, folgende Satzung:
Die Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vom 26.3.1986 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Grabgebühren
a) für Friedhofsteil, Fl.Nrn. 1652, 1653/7 (neuer Teil)
1. Die Grabgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist an einem Reihengrabplatz: 510,00 Euro.
2. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einem Familiengrabplatz: 1020,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
3. Die Gebühr für das Benutzungsrecht in Urnengräbern beträgt: 360,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
4. Für die Verlängerung des Grabbenutzungsrechts gilt der Jahresbetrag in den Absätzen 1-3.
b) für Friedhofsteil, Fl.Nrn. 43/2, 1423 (alter Teil)
1. Die Grabgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist an einem Reihengrabplatz: 260,00 Euro.
2. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einem Familiengrabplatz beträgt: 520,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
3. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einer Urnengrabstelle beträgt: 180,00 € für die Dauer der Ruhefrist.
4. Die Gebühr für das Recht eine Grabstelle nur zu pflegen, ohne das Recht auf Belegung beträgt: 50,00 € für den Zeitraum von 20 Jahren.
5. Für die Verlängerung der Rechte nach den Absätzen 1 – 4 gilt der Jahresbetrag.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Eisingen, den 26.02.2009
I.V.
gez. Eberhard Blenk
2. Bürgermeister
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F u n d a m t - N e w s
Dienstag, März 10th, 2009Gefunden und abgegeben wurde folgender Gegenstand:
• 1 Brille
Für Fundsachen sind im Rathaus zuständig:
• Frau Waltraud Kiesel-Knobloch, Tel. 09306 / 90 63 - 21
• Frau Hildegard Sauer, Tel. 09306 / 90 63 - 22
Die Fundsachen können dort während der allgemeinen Dienststunden abgeholt werden!
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Bauausschusssitzung am 02.03.2009
Donnerstag, Februar 26th, 2009Am Montag, 2. März 2009, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt.
Tagesordnung zum öffentlichen Teil:
-ÖFFENTLICHER TEIL –
1.0 Bauanträge
1.1 Herrmann Daniela, Neubau Gaube auf dem Anwesen Unterer Stöckachweg 3, Fl.Nr. 1195/11
2.0 Wegebau in Zuckerrübenanbaugebieten
3.0 Erledigung weiterer Punkte aus dem CSU-Antrag vom 09.02.2009
4.0 Bekanntgaben / Verschiedenes
5.0 Anfragen / Anträge
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Engert
1. Bürgermeisterin
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Stellenausschreibung: gemeindlicher Bauhof
Donnerstag, Februar 26th, 2009Die Gemeinde Eisingen stellt zum 01.05.2009 bzw. ab Beginn der Freistellungsphase des bisherigen Stelleninhabers eine/n Mitarbeiter/in im gemeindlichen Bauhof in Vollzeit ein. Der Einsatz erfolgt in allen Bereichen des Baubetriebshofes.
Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern neben körperlicher Belastbarkeit und handwerklichem Geschick auch die Fähigkeit zu selbständiger Arbeitsleistung und Teamfähigkeit.
Zum Aufgabenbereich gehören u.a. die Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen, der Wasserversorgung, Kanalisation, Straßen, Wege und Grünflächen, sowie Winterdienst und Arbeiten in der Gemeindeflur und im Gemeindewald.
Einstellungsvoraussetzungen
Der/die Bewerber/in verfügt über eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung zum Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/ alternativ Elektriker/in.
Bereitschaft zu sämtlichen im Bauhof anfallenden Arbeiten.
Der Besitz des Führerscheins der Klasse C, besser CE bzw. Klasse 2 nach altem Recht.
Teilnahme am aktiven Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr Eisingen im Falle einer Einstellung; während der Arbeitszeit erfolgt Freistellung zu aktiven Feuerwehreinsätzen.
Im Hinblick auf den durchzuführenden Winterdienst, der schnelle und oft sehr kurzfristige Einsatzbereitschaft erfordert, Bereitschaft seinen/ihren Wohnsitz in Eisingen oder der unmittelbaren Umgebung zu nehmen.
Bereitschaft zum Winterdienst und zum Dienst auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten: z.B. Frühmorgens, am Abend sowie am Wochenende.
Das Arbeitsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Qualifikation und bisherigen Tätigkeit.
Aufgrund der Verbindung mit dem Altersteilzeitgesetz wendet sich diese Ausschreibung bevorzugt an Personen, die zur Zeit bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind und die o. a. Anforderungen erfüllen.
Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung vorrangig eingestellt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugniskopien sowie Nachweisen über bisherige Tätigkeiten werden erbeten bis zum 16. März 2009.
Gemeinde Eisingen,
Pfarrer-Henninger-Weg 10
97249 Eisingen
Auskünfte erteilen
die 1. Bürgermeisterin Frau Ursula Engert, Tel. 09306-9063-33 oder
Herr Krista Tel. 09306-9063-31.
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Auszug Gemeinderatssitzung am 22.01.2009
Montag, Februar 23rd, 2009Zur Information der Bürgerinnen und Bürger werden im Mitteilungsblatt und im Internet die Beschlüsse aus den Gemeinderatssitzungen (öffentlicher Teil) veröffentlicht. Wer sich näher über die Sachverhalte informieren will, kann jederzeit den gesamten Wortlaut des Protokolls (öffentlicher Teil) im Rathaus einsehen bzw. die 1. Bürgermeisterin steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 22.01.2009
1.0 Raumkonzept für Rathaus, Krippe und andere Nutzungen
Zur Gemeinderatssitzung wurden zwei Architekturbüros geladen, die ihre bisherigen Projekte und ein Konzept für die Nutzung und Sanierung von Rathaus, Alte Schule, Kindergarten und Schule vorstellen.
- Architekturbüro Haase, Karlstadt
- Architekturbüro Grellmann, Kriebel und Teichmann, Würzburg
2.0 Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit den in der Sitzung am 22.01.2009 vorgeschlagenen Abänderungen.
- Die Gemeinde Eisingen erkennt in der Kinderkrippe Kist 5 Plätze als bedarfsnotwendig an.
- Die Gemeinde Eisingen erkennt im Kindergarten St. Nikolaus 125 Plätze als bedarfsnotwendig an.
- Nachdem Eisingen keinen eigenen Hort hat, wird die 1. Bürgermeisterin ermächtigt, Gastkindanträge für Horteinrichtungen zu genehmigen.
- Die Gemeinde Eisingen erkennt in der qualifizierten Tagespflege 2 Plätze als bedarfsnotwendig an.
- Festlegung von Ausbaustufen
Bei der Bedarfserhebung hat sich ein Bedarf von 12 Krippenplätzen ergeben. Die Gemeinde plant mittelfristig die Einrichtung einer Krippengruppe für 12 Kinder.
Ergebnis: Einstimmig
3.0 Weiterbetrieb der gemeindlichen Erdaushubdeponie bzw. endgültige Stilllegung zum 15.07.2009
Beschluss: Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Schreiben des Landratsamtes vom 09.12.2008. Die Verwaltung soll Angebote von Ingenieurbüros für die erforderlichen Bestands- und Rekultivierungsplanungen einholen. Beim Landratsamt wird Fristverlängerung beantragt.
Ergebnis: Einstimmig
4.0 Erweiterung des Ausbauumfanges bei der Asphaltierung von Radwegen
Beschluss: Der Gemeinderat beabsichtigt, unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen mit 90 % gefördert werden, auch den Radweg vom Steinleseplatz Richtung Regenrückhaltebecken (3. Priorität) und Am Ettersberg bis zur Gemarkungsgrenze Waldbrunn (2. Priorität) zu asphaltieren. (Der bereits gestellte Zuschussantrag vom Steinleseplatz Richtung Waldbrunn hat 1. Priorität).
Die Verwaltung wird beauftragt beim Amt für Ländliche Entwicklung, dem Landratsamt und dem Zweckverband Naherholung einen entsprechenden Zuschussantrag zu stellen.
Ergebnis: Einstimmig
5.0 Beteiligung der Gemeinde an den Altpapiersammlungen der Vereine
Am 15.01.2009 fand im Rathaus Eisingen eine Besprechung mit Vereinsvertretern wegen des Preiseinbruchs bei der Altpapiersammlung statt. Hier werden die Vereinsvertreter darüber informiert, dass die Fa. Kirsch die frühere Preisgarantie von 25,56 €/t Altpapier aus marktwirtschaftlichen Gründen nicht mehr einhalten kann. Altpapier sei derzeit fast unverkäuflich und wird nur auf Lager gehalten.
Beschluss: Die Gemeinde gibt bis zum Ablauf der Sammelperiode 2009 eine Preisgarantie von 25,56 Euro/t.
Ergebnis: Einstimmig
6.0 Bekanntgaben/Verschiedenes
Dankschreiben von Bewohnern des St. Josefs-Stifts
Die 1. Bürgermeisterin verliest ein Schreiben von Bewohnern des St. Josefs-Stifts, in dem sich Pfleger und Bewohner für die zeitnahe Ausführung einer Bordsteinabsenkung zur besseren Befahrung mit dem Rollstuhl bedanken.
Wegebau in Zuckerrübenanbaugebieten
Die Bürgermeisterin wurde von einem Landwirt wegen der Möglichkeit auf Förderung von Wegebaumaßnahmen in Zuckeranbaugebieten angesprochen. Hintergrund dazu ist, dass von der Zuckerfabrik der Südzucker AG in Ochsenfurt die Abfuhrbedingungen verschärft wurden. Es müssen nämlich Abfuhrwege für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 40 t zur Verfügung gestellt werden.
Nach Informationen dieses Landwirts wäre nur in einem Bereich für die Zuckerrübenabfuhr Verbesserungsbedarf. Und zwar handelt es sich dabei um zwei Erdwege an seinen Äckern zwischen Eisingen und Waldbüttelbrunn. Für den Abtransport der Rüben ist aber auch noch ein weiterer Weg erforderlich, der im Eigentum der Gemeinde Waldbüttelbrunn ist.
Durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass diese unbefestigten Wege zwar im Eigentum der Gemeinde Eisingen stehen, jedoch auf Gemarkung Waldbüttelbrunn liegen.
Mit Schreiben vom 22.12.2008 hat die Gemeinde Eisingen vorsorglich Antrag auf Aufnahme der Wege in das Programm zur Förderung des Wegebaues zur Verbesserung der Zuckerrübenabfuhr gestellt.
Für die Abfuhr vom Acker dieses Landwirts wäre eine Wegeverbesserung auf ca. 270 lfdm der Wege in Eisinger Eigentum und in etwa nochmals die gleiche Länge des Weges im Eigentum der Gemeinde Waldbüttelbrunn erforderlich.
Anleinpflicht von Hunden
Die 1. Bürgermeisterin verliest das Schreiben eines Besitzers von Stallhasen, der am 18.01.2009 bei seiner Wohnung am Ortsrand von Eisingen seinen aufgebrochenen Hasenstall vorfand. Bei diesem Vorfall kamen 2 Hasen um. Aufgrund der „Pfoten-Abdrücke“ im Schnee muss es sich wohl um einen größeren Hund handeln, berichtete der Besitzer.
Die 1. Bürgermeisterin nimmt dies zum Anlass, im nächsten Mitteilungsblatt an die Anleinpflicht von Hunden erneut zu appellieren.
Ein Gemeinderatsmitglied stellt den Antrag die Problematik Hunde – Verunreinigungen von Hunden als Tagesordnungspunkt in die nächste Gemeinderatssitzung mit aufzunehmen.
7.0 Anfragen / Anträge
7.1 Riegler Thomas, Tektur zum Bauantrag: Übersicht u. Nutzungsänderung der einzelnen Betriebsteile – Fa. Manfred Meder, Beschichtungen.
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zur Erhöhung des Kamins um 3,50 m auf eine Höhe über Gelände von 11,50 m.
Das Landratsamt Würzburg wird um Prüfung gebeten, ob aufgrund des Gutachtens der LGA Nürnberg der Kamin fachgerecht und immissionsrechtlich ausreichend geplant ist.
Ergebnis: 12:0, somit einstimmig (ohne Christian Kiesel und Klaus Kiesel nach Art. 49 GO).
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Auszug Bauausschusssitzung am 19.01.2009
Montag, Februar 23rd, 2009Auszug aus dem Protokoll der Bau- und Umweltausschusssitzung am 19.01.2009
1.0 Bauanträge
1.1 Melchior Klaus, Neubau eines Betriebshofes bestehend aus Büro- und Wohngebäude mit Lagerhalle & Carport auf dem Grundstück Landwehrstr. 9, Fl.Nr. 2021/2
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag des Herrn Klaus Melchior für den Neubau eines Betriebshofes und stimmt einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung der geplanten Betriebswohnung zu.
Ergebnis: Einstimmig
1.2 Riegler Thomas, Tektur zum Bauantrag: Übersicht und Nutzungsänderung der einzelnen Betriebsteile – Fa. Manfred Meder, Beschichtungen
hier: Reduzierung der Höhe des Abluftkamines
Beschluss: Der Ausschuss erteilt das Einvernehmen zum vorliegenden Tekturplan Thomas Riegler, zur Reduzierung der Kaminhöhe (Erhöhung nunmehr um 3,50 m gegenüber Bestand).
Das Landratsamt Würzburg wird um Prüfung gebeten, ob aufgrund des Gutachtens der LGA Nürnberg der Kamin fachgerecht und immissionsrechtlich ausreichend geplant ist.
Ergebnis: Einstimmig (ohne GR Christian Kiesel und Klaus Kiesel nach Art. 49 GO)
1.3 Schmitt Gudrun, Nutzungsänderung von Gerüstlager zur Fertigungshalle mit Farbnebelabsauganlage, auf dem Grundstück Landwehrstr. 8, Fl.Nr. 2013/7 – geänderte Kaminhöhe
Beschluss: Der Ausschuss stellt fest, dass die Kaminerhöhung innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Bauhöhe max. 12,00 m) liegt und deshalb keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben werden.
Ergebnis: Einstimmig
1.4 Linz Roland, Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Hauptstr. 88, Fl.Nr. 664/3
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag des Herrn Roland Linz auf Errichtung eines Wintergartens.
Ergebnis: Einstimmig
1.5 Genehmigungsfreistellungen
- Croy Martina und Jürgen, Neubau Einfamilien-Wohnhaus mit zwei Stellplätzen auf Fl.Nr. 2100/25, Merowingerstr. 44
- Kiesel Christian, Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 1195/2 und /6, Ob. Stöckachweg 4
2.0 Wasserhausanschluss in der westlichen Hauptstraße
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Fehlen eines Hausanschlussschiebers für das Anwesen Hauptstraße 7 und stimmt zu, dass der Schieber im Gehwegbereich gesetzt wird, um ein Aufschneiden der neuen Straßendecke zu vermeiden
Ergebnis: Einstimmig (ohne GR Christian Kiesel nach Art. 49 GO)
3.0 Biodieselbetankung für Bauhoffahrzeug Unimog
Beschluss: Die künftige Betankung des Unimogs mit Diesel oder Biodiesel ist nach wirtschaftlichen und umweltgerechten Gesichtspunkten vorzunehmen. Die 1. Bürgermeisterin wird entsprechend ermächtigt.
Ergebnis: Einstimmig
5.0 Anfragen / Anträge
5.1 Gasschachtdeckel in der Hauptstraße
Aus dem Ausschuss wird vorgetragen, dass 3 Gasschachtdeckel in der Hauptstraße
sehr tief sitzen. Mit den Stadtwerken Würzburg soll zur Verbesserung hier Kontakt aufgenommen werden.
5.2 Sitzbänke an der Südseite der Tennisplätze
Die Sitzbänke an der Südseite der Tennisplätze sind stark verwittert und müssten erneuert werden.
5.3 Fußweg am Ettersberg
Auf Anfrage wird berichtet, dass am vergangenen Wochenende der Hauptteil des Heckenschnitts und der Mulcharbeiten für den Fußweg ausgeführt wurden.
5.4 Bausache Riegler – Fa. Meder; Informationen durch das Landratsamt
Auf Anregung der Bürgermeisterin soll im Landratsamt Würzburg ein Gespräch zur Information über die immissionsrechtlichen Belange beim Bauvorhaben Riegler geführt werden.
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F u n d a m t - N e w s
Montag, Februar 23rd, 2009Gefunden und abgegeben wurde folgender Gegenstand:
• 1 silbernes Armband
Für Fundsachen sind im Rathaus zuständig:
• Frau Waltraud Kiesel-Knobloch, Tel. 09306 / 90 63 - 21
• Frau Hildegard Sauer, Tel. 09306 / 90 63 - 22
Die Fundsachen können dort während der allgemeinen Dienststunden abgeholt werden!
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Bedarfsplan Kinderbetreuung 2008-2011
Mittwoch, Februar 18th, 2009Leitlinien und Ziele der Kinderbetreuung in Eisingen
Geburtenrückgang und demografische Entwicklung, Veränderung des traditionellen Familienstruktur durch hohe Scheidungsraten, immer mehr Alleinerziehende, gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen – es sind viele Faktoren, die dazu beitragen, dass Familienpolitik einen immer wichtigeren Stellenwert in unserer Gesellschaft einnimmt und auch einnehmen muss. Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Der Staat und die Kommunen sind in der Verantwortung, verbesserte Rahmenbedingungen für Familien und Alleinerziehende schaffen.
Ein Ziel der Eisinger Gemeindepolitik ist es deshalb, ein familienfreundliches Klima zu schaffen. Dazu gehört es, alle Maßnahmen zu unterstützen, um die Familien zu stärken, Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, Kindern und Jugendlichen einen Rahmen zu geben, der sie in ihrer Entwicklung fördert und ihnen ein positives Umfeld schafft und erhält.
Die Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Gemeinde ist eine Aufgabe, die nur gemeinsam und dauerhaft wirkungsvoll angegangen werden kann. In diesen Prozess sind nicht nur der Gemeinderat und die Verwaltung, sondern auch die örtlichen Einrichtungsträger, Kirchen, Schulen, Vereine und die Familien einzubinden.
In einer 11-seitigen PDF-Ausgabe informieren wir Sie ausführlich über den Bedarfsplan der Kinderbetreuung in Eisingen für die Jahre 2008 bis 2011.
» kinderbetreuung_bedarfsplan_2008-2011.pdf
(Downloadgröße: ca. 1 MB)
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