Archive for the ‘Wirtschaft’ Category

Große Speicherkapazität sichert Erdgaslieferungen

Donnerstag, Januar 8th, 2009

MÜNCHEN - Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil sieht in den aktuellen Unterbrechungen von Erdgaslieferungen aus Russland keine akute Gefahr für die Erdgasversorgung Bayerns: „Mit der in Bayern vorhandenen großen Erdgasspeicherkapazität ist die Versorgung der Bürger auch gegen Lieferunterbrechungen wie derzeit aus Russland gut abgesichert. Der Konflikt zeigt aber die Risiken einer zu stark auf Erdgas setzenden Energiepolitik“, so Zeil. Die in Bayern ausgebaute Speicherkapazität von insgesamt 6,7 Milliarden Kubikmetern entspreche rund der Hälfte des jährlichen Erdgasverbrauchs im Freistaat.

Rund die Hälfte des Speichervolumens sei als so genanntes Arbeitsgas für die Versorgung nutzbar. Zeil: „Allein damit kann die Versorgung der Verbraucher auch im Winter über Wochen sichergestellt werden. Darüber hinaus sind die bayerischen Verbraucher durch die diversifizierten Bezugsquellen der deutschen Gaswirtschaft abgesichert, die Erdgas auch aus Norwegen und den Niederlanden importiert und zu rund einem Sechstel in Deutschland selbst fördert.“ Gasverbraucher in Bayern müssten deshalb in der nächsten Zeit keine kalte Heizung befürchten.

Auf europäischer Ebene sieht Zeil jedoch Handlungsbedarf, vor allem in Mitgliedstaaten, die bislang unzureichend in Gasspeicherung und Krisenvorsorge investiert hätten. „Es kann nicht sein, dass im Rahmen einer europäischen Regulierung die von deutschen Verbrauchern finanzierten Speicherkapazitäten im Krisenfall einfach von allen anderen mit genutzt werden können“, erklärt der Wirtschaftsminister.

Generell sieht Zeil in der aktuellen Situation eine Bestätigung dafür, dass nur ein möglichst breiter Energiemix die Sicherheit der Versorgung gewährleisten könne. Zeil: „Dazu gehört der Ausbau der erneuerbaren Energien ebenso wie die weitere Nutzung der Kernenergie. Nach Untersuchungen würde ein Ausstieg aus der Kernenergie, wie derzeit gesetzlich vorgesehen, gerade in Bayern zu einem steigenden Anteil des Erdgases auch an der Stromerzeugung auf bis zu 60 Prozent führen. Ein Lieferausfall wie derzeit wäre dann für unsere Stromversorgung wirklich ein Riesenproblem“, so der Minister abschließend.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie - PM vom 08.01.2009

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Seehofer zu Arbeitsmarktzahlen in Deutschland

Mittwoch, Januar 7th, 2009

Nach den Worten von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer zeigt der leichte Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Jahresende, dass der Arbeitsmarkt in Deutschland zwar durchaus robust ist und die Unternehmen hierzulande mit großer Verantwortung auf die spürbaren Konjunktureinbrüche reagieren.

Gleichzeitig warnte Seehofer davor, negative Entwicklungstendenzen am Arbeitsmarkt zu übersehen. Vor allem steigende Kurzarbeiterzahlen und ein deutlicher Rückgang bei der Nachfrage nach Arbeitskräften sind ernste Warnsignale. Seehofer: „Es ist erfreulich, dass der Arbeitsmarkt trotz des weltweiten Konjunktureinbruchs nach wie vor nicht schlecht dasteht. Umso wichtiger ist jetzt, dass die Politik auf Landes- und Bundesebene schnell und entschlossen handelt, um mit Investitionen und spürbaren Steuer- und Abgabenentlastungen die Folgen der weltweiten Rezession zu bekämpfen. Sonst werden die nächsten Monate außerordentlich ungemütlich.”

Seehofer zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Große Koalition in der nächsten Woche auf die entscheidenden Schritte für das notwendige Konjunkturpaket einigen wird. Seehofer: „Bereits am Montag haben wir uns auf grundlegende Weichenstellungen verständigt. Ich appelliere an alle Beteiligten, diese Festlegungen jetzt nicht zu zerreden, sondern den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Das erwarten die Menschen zu Recht von ihren Politikern.”

Quelle: Bayerische Staatskanzlei - PM vom 07.01.2009

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Rechtsänderungen zum Jahreswechsel

Donnerstag, Januar 1st, 2009

Zum Jahreswechsel treten im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Innenministeriums wieder verschiedene neue Regelungen in Kraft.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen:

1. Neues Personenstandsgesetz
Ab 1. Januar 2009 ist eine elektronische Registerführung bundesrechtlich grundsätzlich vorgegeben, endgültig verpflichtend wird sie für alle Standesämter aber erst zum 1. Januar 2014. In der Übergangszeit beurkunden die Standesämter, die noch keine elektronische Registerführung haben, die Personenstandsfälle in einem Papierregister.

Weitere wesentlichen Änderungen:

• Der Personenstand wird erstmals gesetzlich definiert.
• Die Regelung der Organisationsstruktur bzw. der Zuständigkeit obliegt den Ländern, ebenso die Gebührenhoheit.
• Das bisher als weiteres Personenstandsbuch geführte Familienbuch wird abgeschafft.
• Die Fortführung der Personenstandsregister ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf bestimmter Fristen (Geburtenregister 110 Jahre, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre) werden die Register an die Archive abgegeben.
• Die Eheschließung muss zwar weiterhin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden, das Eheschließungsstandesamt ist danach aber frei wählbar.
• Der Inhalt der Register und Urkunden wird reduziert.
• Die Zahl der ausstellbaren Urkunden wird reduziert (Abschaffung Geburtsschein, Abstammungsurkunde).
• Sobald die Register elektronisch geführt werden und eine elektronische Datenübermittlung eingerichtet ist, kann die Ausstellung von Urkunden auch bei einem nicht zuständigen Standesamt beantragt werden.
• Die Berichtigungsmöglichkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens werden erweitert.
• Die Benutzungsmöglichkeiten der Register und der zugehörigen Akten werden neu geregelt. So wird insbesondere der Kreis der Benutzungsberechtigten erweitert. Für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung wird eine eigene Regelung getroffen.
• Personenstandsfälle von Deutschen im Ausland können vom Wohnsitzstandesamt beurkundet werden. Bisher war dafür das Standesamt I in Berlin für das ganze Bundesgebiet zuständig.
• Kliniken und Heime müssen, anerkannte Bestattungsunternehmen können Geburten bzw. Sterbefälle schriftlich anzeigen. Bisher war dies öffentlichen Einrichtungen vorbehalten, was in vielen Fällen die persönliche Vorsprache von Eltern, Angehörigen oder Bestattern in den Standesämtern notwendig machte.

2. Münchner Polizei und Verkehrsüberwachung ahnden Verstöße gegen das Einfahrtsverbot in die Umweltzone
Ab 1. Januar 2009 ahnden die Münchner Polizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung Verstöße gegen das Verkehrsverbot in die Umweltzone München. Fahrzeuge, die keine der drei Umweltplaketten (rot, gelb, grün) am Fahrzeug angebracht haben oder über keine Ausnahmegenehmigung verfügen, haben mit einem Bußgeld von 40 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zu rechnen. Es ist unerheblich, ob das Fahrzeug innerhalb der Umweltzone fährt oder parkt.

3. Neues Bayerisches Rettungsdienstgesetz
Das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und löst das Bayerische Gesetz zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst vom 8. Januar 1998 ab. Ziel ist ein moderner und leistungsfähiger Rettungsdienst, der den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern eine bestmögliche Versorgung bietet. Wesentliche Neuerungen betreffen eine Stärkung der Kostentransparenz, verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst, die Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge, die Regelung für arztbegleitete Patiententransporte sowie klare Rechtsgrundlagen für die Berg-, Höhlen- und die Wasserrettung. Darüber hinaus wird in Bayern flächendeckend der Ärztliche Leiter Rettungsdienst eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitsgruppe von erfahrenen Ärzten, welche die rettungsdienstliche Qualität noch weiter verbessern sollen.

4. Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Am 1. Januar 2009 tritt das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft. Das Gesetz ist bis zum 30. Juni 2013 befristet und ersetzt die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften sowie die landesrechtliche Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Gemeinden, in denen Wohnraummangel herrscht, können künftig nach eigenem Ermessen durch Satzung festlegen, dass eine Zweckentfremdung von Wohnraum nur mit einer Genehmigung zulässig sein soll. Ob im Gemeindegebiet tatsächlich ein Wohnraummangel besteht, beurteilen ebenfalls die Gemeinden.

5. Reform des Zweitwohnungssteuerrechts - Einführung eines gesetzlichen Befreiungstatbestands für “Geringverdiener”
Ab 1. Januar 2009 entfällt durch eine Änderung des Bayer. Kommunalabgabengesetzes die Zweitwohnungssteuerpflicht für “Geringverdiener”. Auf entsprechenden Antrag müssen Zweitwohnungsinhaber von der von der Zweitwohnungssteuer befreit werden, wenn sie Einkommensgrenzen von 25.000 Euro beziehungsweise bei Verheirateten und Lebenspartnern von 33.000 Euro nicht überschritten haben. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte in vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht. Der Antrag ist bis zum Ende des auf das Steuerjahr folgenden Kalendermonats zulässig. Der Nachweis über die Einhaltung der Einkünftegrenzen kann durch Vorlage entsprechender, bereits von anderen Stellen erstellter Bescheide (z. B. Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheid oder Kindergeldberechtigung der Eltern) geführt werden. Davon unabhängig entscheiden die Gemeinden auf Grund ihres Selbstverwaltungsrechts weiterhin selbständig, ob sie für ihr Gemeindegebiet überhaupt eine Zweitwohnungssteuer erheben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 30.12.2008

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Ortsdurchfahrt Eisingen ab 22.12.2008 wieder frei

Montag, Dezember 15th, 2008

Ortsdurchfahrt Eisingen ab kommenden Montag wieder frei und
Umleitung des Verkehrs und der Buslinie 51 aufgehoben.

Die Arbeiten zum Ausbau der westlichen Hauptstraße sind weitestgehend abgeschlossen.

Ab Montag, 22. Dezember 2008, wird die Sperrung der Ortsdurchfahrt wieder aufgehoben. Die Umleitung des Verkehrs, insbesondere des öffentlichen Nahverkehrs wird eingestellt und die Busse der Linie 51 halten ab Montagmorgen (Beginn 5.47 Uhr) wieder an den ursprünglichen Haltestellen.

Die Anwohner der Umleitungsstrecke, die Geschäftsleute in der Ortsmitte, die Nutzer der öffentlichen Busverbindungen, aber ganz besonders die unmittelbaren Anwohner der westlichen Hauptstraße haben während des Ausbaus der westlichen Hauptstraße viele Beeinträchtigungen und Einschränkungen hinnehmen müssen. Für das aufgebrachte Verständnis darf ich mich bedanken.

Ursula Engert
1. Bürgermeisterin

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SchneeBayern wird am Jenner Wirklichkeit

Freitag, Dezember 12th, 2008

MÜNCHEN / SCHÖNAU A. K. - Schneesicherheit für Bayerns südöstlichstes Skigebiet: Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil gab gemeinsam mit Skirennläuferin Hilde Gerg den Startschuss für die neue Beschneiungsanlage am Jenner. „Von den bayerischen Wintergäste wollen sechzig Prozent Ski alpin fahren und snowboarden. Wir brauchen deshalb Skigebiete, die schneesicher sind. Ich freue mich, dass ab jetzt 50 hochmoderne Schneeerzeuger am Jenner für eine flächendeckende Beschneiung der Pisten sorgen“, erklärte Zeil.

Die Schneegarantie sei ein wichtiger Pfeiler, mit dem Bayern Marktanteile im Winter gewinnen könne. „Die 4,1 Millionen Euro schwere Investition der Berchtesgadener Bergbahn AG ist ein deutliches Bekenntnis zum Winterurlaub in der Region und im Freistaat. Durch die so gewonnene Schneesicherheit können wir im Jenner-Skigebiet eine Steigerung der Gästezahlen um 30 Prozent erwarten“, so Zeil.

Selbstverständlich seien bei der Beschneiung die Belange der Natur zu berücksichtigen. „In Bayern müssen deshalb strenge umweltrechtliche Vorschriften bei der Genehmigung von Beschneiungsanlagen erfüllt werden. Eine Untersuchung hat nachgewiesen, dass sich künstliche Beschneiung nicht nachteilig auf die Zusammensetzung der Vegetation auswirkt“, erklärte der Wirtschaftsminister. Die Grasnarbe würde vor Verletzungen geschützt und Erosion verhindert.

Die Jennerbahn wurde vor 55 Jahren erstmals in Betrieb genommen. Vor zehn Jahren wurden auf der Jennerwiesen die ersten Beschneiungsanlagen im Skigebiet installiert. Es bietet auf einer Höhe zwischen 600 und 1.800 Metern insgesamt acht Kilometer Pistenspaß. Das Jenner-Skigebiet zählt zu den größten im südostbayerischen Raum. Parallel zur neuen Beschneiungsanlage wurde zwischen Juli und November 2008 die Talabfahrt verbreitert und damit noch sicherer gemacht. Die Skisaison am Jenner startet an diesem Wochenende. Zu diesem Ski-Opening können alle Skigäste kostenlos das modernisierte Jenner-Gebiet erleben.

Das Berchtesgadener Land zählt mit rund 2,7 Millionen Übernachtungen jährlich zu den fünf touristisch bedeutendsten Landkreisen in Bayern. Im Winterhalbjahr zwischen Oktober und April gibt es dort rund 835 000 Übernachtungen. Die Gemeinde Schönau am Königssee, zu der das Jenner-Skigebiet gehört, liegt mit 666 000 Übernachtungen jährlich auf dem dritten Platz bei den Übernachtungen in Oberbayern nach München und Garmisch-Partenkirchen. Mit diesen beiden Orten bewirbt sich der Ort um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2018. Die Gemeinde Schönau ist mit einem Anteil von 81 Prozent der Mehrheitsgesellschafter der Berchtesgadener Bergbahn AG, die das Skigebiet am Jenner betreibt.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie - PM vom 12.12.2008

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Staatsehrenpreis für Bayerns beste Bäcker

Freitag, Dezember 12th, 2008

Mit dem Staatsehrenpreis hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner die besten 20 Bäckereien im Freistaat ausgezeichnet. Im Rahmen eines Festakts in der Münchner Residenz überreichte der Minister die begehrte Auszeichnung und würdigte dabei die großen Leistungen der Bäckereien, die sich mit einer breiten Produktpalette kontinuierlich dem Wettbewerb stellen.

„Dieser Preis krönt Ihre langjährige erfolgreiche Qualitätsarbeit“, sagte der Minister zu den Preisträgern. Denn nur wer dauerhaft herausragende Ergebnisse bei den Qualitätsprüfungen des bayerischen Bäckerhandwerks über einen durchgehenden Zeitraum von fünf Jahren erreicht hat, komme in die engere Wahl. Der Staatsehrenpreis für das bayerische Bäckerhandwerk wird heuer bereits zum achten Mal vergeben. Diesmal hatten sich 114 Bäckereien aus dem ganzen Freistaat dafür qualifiziert. Ausgezeichnet wurden acht Bäckereien aus Oberbayern, vier aus Oberfranken, drei aus Unterfranken, zwei aus Niederbayern und jeweils eine aus Schwaben, Mittelfranken und der Oberpfalz.

Die 3.200 bayerischen Bäcker, die zusammen einen Jahresumsatz von 2,2 Milliarden Euro erzielen, tragen nach den Worten des Ministers auch zur Stärkung regionaler Kreiskäufe und des ländlichen Raums bei. Durch die Verwendung heimischer Rohstoffe können sie sich laut Brunner gegenüber Wettbewerbern profilieren und mit ihren handwerklichen Produkten gegenüber industriell gefertigter Ware abgrenzen. Angesichts der einzigartigen Vielfalt an Brot- und Gebäcksorten werde sich der Freistaat vehement gegen Tendenzen der EU-Bürokratie wehren, einheitliche Geschmacksmuster einzuführen. Brunner: „Die regionale Vielfalt ist Ausdruck verschiedener Geschmäcker und muss unbedingt erhalten bleiben.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten - PM vom 11.12.2008

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Neufassung des VW-Gesetzes in Kraft

Donnerstag, Dezember 11th, 2008

Die Neufassung des VW-Gesetzes, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs notwendig geworden war, ist heute in Kraft getreten.

“Es bleibt auch in Zukunft dabei: Über die Einrichtung oder Verlegung von Produktionsstätten von VW wird in Deutschland entschieden und das wie bisher nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Das ist ein positives Signal für die Beschäftigten und den Standort Deutschland insgesamt. Das VW-Gesetz hat sich in den vergangenen 50 Jahren bewährt und den Wolfsburger Konzern zu einem der größten Automobilhersteller der Welt gemacht - deshalb haben wir das Gesetz so weit wie möglich erhalten und nur die Vorschriften aufgehoben, die in Luxemburg für europarechtswidrig erklärt wurden”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Herbst letzten Jahres festgestellt, dass einzelne Bestimmungen des geltenden VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Die Regelungen, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH waren, wurden nicht geändert. Das gilt insbesondere für § 4 Abs. 2 VW-Gesetz. Danach bedarf die Errichtung oder Verlegung von Produktionsstätten der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat entscheidet hierüber mit der Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder. Da der Aufsichtsrat bei VW zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt ist, können Entscheidungen über die Produktionsstätten weiterhin nicht gegen Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffen werden.

Zu den Änderungen im Einzelnen:
Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH gegen Deutschland waren nicht das VW-Gesetz insgesamt, sondern nur die Regelungen über Entsendungsrechte, Höchststimmrechte und das erhöhte Mehrheitserfordernis (was zugleich eine verminderte Sperrminorität bedeutet). Der EuGH hat am 23. Oktober 2007 entschieden, dass zwei Regelungen des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen:

• Das Zusammenspiel von Höchststimmrechten und verminderter Sperrminorität: Bislang war im VW-Gesetz ein Höchststimmrecht verankert, wonach kein Aktionär in der Hauptversammlung mehr als 20 Prozent der Stimmen ausüben kann - unabhängig davon, wie viele Anteile an dem Unternehmen er hält (§ 2 Abs. 1 VW-Gesetz). Außerdem enthält das VW-Gesetz die Regelung, dass die Hauptversammlung bei bedeutsamen Entscheidungen mit einer Mehrheit von 80 % Prozent plus einer Aktie beschließen muss; d.h. schon wer über 20 Prozent der Stimmen verfügt, hat eine Sperrminorität (§ 4 Abs. 3 VW-Gesetz). Der EuGH hat entschieden, dass diese Beschränkungen in ihrem Zusammenspiel mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit nicht vereinbar sind.
Lösung: Mit der Novelle wurde nun die Beschränkung des Stimmrechts aufgehoben, die durch das Höchststimmrecht von 20 Prozent begründet wird. Das vom EuGH beanstandete Zusammenspiel aus Höchststimmrecht und verminderter Sperrminorität entfällt damit. Es bleibt aber dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 % Prozent plus einer Aktie getroffen werden müssen.
• Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand: Der EuGH hat außerdem die besonderen Entsendungsrechte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen zur Vertretung im Aufsichtsrat (§ 4 Abs. 1 VW-Gesetz) für europarechtswidrig erklärt.
Lösung: Die gesetzlichen Entsendungsrechte der öffentlichen Hand wurden gestrichen. Die gleichlautenden Entsendungsrechte in der Satzung der Volkswagen AG sind damit ebenfalls hinfällig.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - PM vom 11.12.2008

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Seehofer zur Rückzahlung der Pendlerpauschale

Mittwoch, Dezember 10th, 2008

Ministerpräsident Horst Seehofer hat mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale angekündigt, dass die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits in den ersten Monaten 2009 Rückzahlungen für die zu viel gezahlte Steuer 2007 bekommen und zwar automatisch, ohne dass dafür ein Antrag notwendig wird.

Für 2008 erfolgt die Rückerstattung über den Lohnsteuerjahresausgleich im Jahr 2009. Seehofer: „Die bayerische Finanzverwaltung wird jetzt dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer schnellstmöglich ihr Geld zurückbekommen.” Der Ministerpräsident unterstrich, dass neben der vollen Pendlerpauschale weitere kräftige Steuerentlastungen für Arbeitnehmer, Mittelstand und Handwerk folgen müssen, um der Wirtschafts- und Finanzkrise wirkungsvoll zu begegnen.

Nach den Worten des Ministerpräsidenten ist auch der bayerische Staatshaushalt für die Steuerrückzahlungen bestens gerüstet. Seehofer: „Wir haben die Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale in unserem Haushalt bereits eingepreist. Dank einer vorausschauenden Finanzpolitik kann Bayern die Mindereinnahmen in voller Höhe ohne die Aufnahme neuer Schulden und ohne Abstriche bei den Zukunftsinvestitionen stemmen. Wir haben genügend Reserven und Spielräume.” Bayern rechnet mit steuerlichen Mindereinnahmen von deutlich über 600 Millionen Euro zugunsten der Arbeitnehmer in den Haushalten 2009 und 2010 anfallen.

Quelle: Bayerische Staatskanzlei - PM vom 09.12.2008

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Zusätzliche Bundesfernstraßenmittel für Bayern

Freitag, Dezember 5th, 2008

Innenminister Joachim Herrmann begrüßt das vom Bundesverkehrsministerium gestern vorgelegte Arbeitsplatzprogramm Bauen und Verkehr: “Die zusätzlichen 145 Millionen Euro für die Bundesfernstraßen in Bayern tragen dazu bei, die Konjunktur anzukurbeln und das Bundesfernstraßennetz zu verbessern. Dies ist gut für die Bauwirtschaft und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Regionen”.

Der erste Teil des Arbeitsplatzprogramms Bauen und Verkehr des Bundesverkehrsministeriums sieht für Bayern folgende zusätzliche Investitionen für die Bundesfernstraßen vor:

Zusätzliche Neubeginne: 67,8 Millionen Euro, verteilt auf:
A 3 Anschlussstelle Helmstadt – Autobahndreieck Würzburg-West
B 13 Ortsumgehung Lehrberg
B 173 Johannisthal, südlich Kronach, erster Bauabschnitt
B 299 Ortsumgehung Neumarkt-St. Veit
B 301 Ortsumgehung Au i.d. Hallertau
B 388 Ortsumgehung Dirnaich
B 388n, B 388 - Hallbergmoos, Anbindung Flughafen München
B 492 Ortsumgehung Obermedlingen.

Für alle diese neuen Maßnahmen besteht Baurecht, so dass die Arbeiten
nun ausgeschrieben und 2009 begonnen werden können.

Verstärkung laufender Maßnahmen: 40,3 Millionen Euro
Verstärkung der Erhaltungsmaßnahmen: 36,0 Millionen Euro

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 04.12.2008

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Studienbeiträge in Bayern

Dienstag, Dezember 2nd, 2008

Nach den vorläufigen, von den Hochschulen gemeldeten Zahlen ist zum Wintersemester 2008/09 bei den Studienanfängern Bayern ein Zuwachs von sechs Prozent zu verzeichnen. Behauptungen, Studienbeiträge hielten junge Menschen vom Studium ab, trat Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch am Dienstag in München entgegen: „Die Studienanfängerzahlen in Bayern steigen kontinuierlich an – die behauptete abschreckende Wirkung von Studienbeiträgen ist nicht nachvollziehbar.“

Die Erhebung der Studienbeiträge in Bayern sei durch verschiedene Komponenten sozial verträglich ausgestaltet, so der Minister. Ein Viertel der Studierenden ist von der Beitragspflicht befreit, z. B. weil sie zwei oder mehr Geschwister haben, für die die Eltern auch Kindergeld erhalten, oder weil sie eigene Kinder erziehen. Heubisch verwies außerdem auf die bayerische Darlehensregelung: Wer die Studienbeiträge nicht aufbringen kann oder will, kann das Bayerische Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen, das sich gründlich von ‚normalen Krediten’ unterscheidet. Dafür brauchen die Studierenden keine Sicherheiten, auch keine Bonitätsprüfung. Außerdem muss das Darlehen erst ab einem bestimmten Mindesteinkommen zurückgezahlt werden. Falls ein Absolvent das Mindesteinkommen unterschreitet, wird die Rückzahlung ausgesetzt – in dieser Zeit entfallen auch die Zinsen. Liegt das Einkommen dauerhaft unter dem Mindesteinkommen, muss das Darlehen überhaupt nicht zurückgezahlt werden.

Mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung hob Heubisch die mit der Streichung der Verwaltungskostenbeiträge ab Sommersemester 2009 vorgesehene Entlastung der Studierenden hervor. Im Koalitionsvertrag sei weiter vereinbart, dass künftig bei mehreren studierenden Kindern aus einer Familie nur noch für ein Kind Studienbeiträge gezahlt werden müssten. Die Belastung durch Studienbeiträge werde also künftig pro Familie maximal 500 Euro im Semester betragen, so der Minister.

Den Behauptungen von Studierendenvertretern, in Bayern stünde unmittelbar eine Erhöhung der Studienbeiträge bevor, widersprach Heubisch: „Das Bundesverfassungsgericht hat uns für die Studienbeiträge klare Leitlinien vorgegeben. Eine Erhöhung wird weder diskutiert, noch gibt es Planungen dafür.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst - PM vom 02.12.2008

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