Führerscheinregelung für Rettungsdienste

Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass der Bundesrat heute mit deutlicher Mehrheit den Antrag Bayerns zu erleichterten Führerscheinregelungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste angenommen hat.

Das Bundesverkehrsministerium ist damit aufgefordert, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen.

Herrmann: “Ich bin mit dem Votum des Bundesrates sehr zufrieden. Die Entscheidung stellt einen großen Erfolg für die Bemühungen Bayerns dar, die nachvollziehbaren und berechtigten Forderungen der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste nachhaltig zu unterstützen”.

Seit Umsetzung europäischer Führerscheinvorschriften in deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse bei 3,5 Tonnen. Die neue Klasseneinteilung bedeutet, dass Einsatzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen nur noch mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden dürfen. “In einem Flächenstaat wie Bayern mit einer Vielzahl Freiwilliger Feuerwehren ist es problematisch, unter diesen Bedingungen stets die Einsatzfähigkeit aufrechtzuerhalten”, so der Innenminister, “zumal viele Kraftfahrzeuge im Fuhrpark der Rettungsorganisationen auf Grund technischer Neuerungen zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Hinzu kommt, dass Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 zunehmend aus Altersgründen aus dem ehrenamtlichen Dienst ausscheiden.” Der Bundesverkehrsminister ist nun aufgefordert, die notwendigen Rechtsänderungen endlich anzugehen.

Aufgrund einer Änderung von EU-Recht besteht eine Ausnahmemöglichkeit für Katastrophenschutzfahrzeuge. Herrmann: “Für mich besteht kein Zweifel, dass Fahrzeuge der Feuerwehren und der Rettungsdienste den Fahrzeugen des Katastrophenschutzes zuzuordnen sind und deshalb die Ausnahmemöglichkeit auch in diesen Fällen greift. Es liegt mir sehr am Herzen, dass nun schnellstmöglich durch eine Ausnahmeregelung bis 4,25 Tonnen eine sinnvolle und unbürokratische Erleichterung für die zumeist ehrenamtlichen Helfer geschaffen wird.”

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 07.11.2008

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4 Responses to “Führerscheinregelung für Rettungsdienste”

  1. Nico Says:

    Zu allererst begrüße ich die Perspektiven die sich durch Annahme des Vorschlags durch den Bunrdesrat ergeben.

    Allerdings wird in den zahlreichen Beiträgen zu diesem Thema zwar auf die Ausnahmemöglichkeit für den Katastrophenschutz hingewiesen, aber es wird nirgends auf eine Quelle dazu hingewiesen.

    Wo finde ich denn mehr Informationen zu diesem Thema?

    Gruß

    Nico

  2. Online-Redaktion Says:

    Hallo Nico,

    das Fahrerlaubnisrecht ist eine sehr komplexe Materie und kaum jemand blickt noch so richtig durch. Wenn Du viel Zeit zum Lesen hast, solltest Du Dich auf folgenden Seiten einmal umschauen.

    Rechtliche Grundlagen des EU-Führerscheins

    http://www.bmvbs.de/dokumente/…/dokument.htm

    und

    Richtlinie über den Führerschein: Link auf EUR-Lex, dem Internetportal mit Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

    http://eur-lex.europa.eu/…/…texte

    Dort klickst Du unter “de” auf “html”, um den deutschen Text lesen zu können.

  3. Nico Says:

    Vielen Dank für die Antwort,

    ich habe mir die entsprechenden Artikel

    unter der 2. Adresse (Artikel 6 Absatz 4 b)) durchgelesen

    und kann jetzt meine Anträge entsprechend weiterführen.

    Vielen Dank

    Gruß

    Nico

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