Nachtdienstzuschläge für Bayerns Polizeibeamte

Wechselschichtdienst und vor allem regelmäßiger Nachtdienst bringen für viele Polizeibeamte besondere Belastungen für Gesundheit wie auch das persönliche und soziale Umfeld. Diese müssen nach Auffassung von Innenminister Joachim Herrmann künftig finanziell besser entschädigt werden.

Herrmann kündigte an, er werde in den nächsten Monaten hierzu konkrete Gespräche mit den Personalvertretungen und den Polizeigewerkschaften einerseits und dem Finanzminister andererseits führen. Sein Ziel sei, zumindest erste Verbesserungen schon vor der allgemeinen Dienstrechtsreform auf den Weg zu bringen.

Derzeit ist die Besoldung der Beamten noch im Bundesbesoldungsgesetz und in der Erschwerniszulagenverordnung bundesrechtlich geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform haben die Bundesländer hierfür die Regelungskompetenz übergetragen bekommen. Im Moment erhalten Beamte, die regelmäßig Wechseldienst leisten, eine Zulage in Höhe von 51,13 Euro monatlich (vor Abzug von Steuern) und einen zusätzlichen Zuschlag für den sogenannten Dienst zu ungünstigen Zeiten pro Stunde. Dieser beträgt an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen 2,80 Euro, sonst im Nachtdienst von 20.00 bis 06.00 Uhr 1,28 Euro und an Samstagen von 13.00 bis 20.00 Uhr 0,77 Euro. Innenminister Herrmann hält vor allem für den Nachtdienst eine merkliche Erhöhung des Zuschlags für geboten: “Nachts um drei Uhr Dienst tun zu müssen, ist auf Dauer die größere Belastung als am Sonntag Mittag.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium
des Innern - PM vom 29.01.2009

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