Änderung der Benutzungsgebühren der gemeindl. Friedhofseinrichtung
Bekanntmachung
Der Gemeinderat Eisingen hat am 15.12.2008 eine Änderung der Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Friedhofseinrichtung beschlossen.
Diese Änderungssatzung wird in der Zeit ab dem 02.03.2009 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Eisingen, Pfr.-Henninger-Weg 10, 97249 Eisingen zur öffentlichen Einsichtnahme amtlich ausgelegt.
Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Eisingen, Ldkrs. Würzburg, folgende Satzung:
Die Abgabesatzung für Benutzungsgebühren der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vom 26.3.1986 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Grabgebühren
a) für Friedhofsteil, Fl.Nrn. 1652, 1653/7 (neuer Teil)
1. Die Grabgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist an einem Reihengrabplatz: 510,00 Euro.
2. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einem Familiengrabplatz: 1020,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
3. Die Gebühr für das Benutzungsrecht in Urnengräbern beträgt: 360,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
4. Für die Verlängerung des Grabbenutzungsrechts gilt der Jahresbetrag in den Absätzen 1-3.
b) für Friedhofsteil, Fl.Nrn. 43/2, 1423 (alter Teil)
1. Die Grabgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist an einem Reihengrabplatz: 260,00 Euro.
2. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einem Familiengrabplatz beträgt: 520,00 Euro für die Dauer der Ruhefrist.
3. Die Gebühr für das Benutzungsrecht an einer Urnengrabstelle beträgt: 180,00 € für die Dauer der Ruhefrist.
4. Die Gebühr für das Recht eine Grabstelle nur zu pflegen, ohne das Recht auf Belegung beträgt: 50,00 € für den Zeitraum von 20 Jahren.
5. Für die Verlängerung der Rechte nach den Absätzen 1 – 4 gilt der Jahresbetrag.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Eisingen, den 26.02.2009
I.V.
gez. Eberhard Blenk
2. Bürgermeister
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