Räum- und Streupflicht der Anlieger

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nachdem der Winter vor der Tür steht, möchte die Gemeinde erneut auf die Räum- und Streupflicht der Anwohner für die Gehwege an den Ortsstraßen hinweisen, welche nach der gemeindlichen Verordnung wie folgt geregelt ist:

- an Werktagen ab 7.00 Uhr
- an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr.

Das Räumen und Streuen ist bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung für Gefahren, für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben den Gehwegen so zu lagern, daß der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflußrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung freizuhalten.

Gegen Glätte sollen möglichst nur geeignete abstumpfende Stoffe (z. B. Sand, Splitt) im Interesse der Umwelt verwendet werden. Bei besonderer Glättegefahr ist auch das Streuen von Tausalz zulässig.

Zu streuen sind jeweils die Gehwege auf jeder Straßenseite. In Straßen mit Gehweg nur auf einer Fahrbahnseite wird als Sicherungsfläche für das Schneeräumen ausschließlich der vorhandene Gehsteig bestimmt. Für die gegenüberliegende Fahrbahnseite ohne Gehsteig bleibt die Streupflicht bei festgefahrener Schneedecke, Reif- oder Eisglätte bestehen.

Die Anwohner werden gebeten, die Räum- und Streupflicht ernst zu nehmen, da sie bei Unfällen privat haften und die Gemeinde nach der gemeindlichen Verordnung befugt wäre, auch Geldbußen zu verhängen.

Bei dieser Gelegenheit möchte die Gemeinde auch alle Autofahrer erneut bitten, die gültigen Geschwindigkeitsgebote zu beachten und bei Schneematsch etwas langsamer zu fahren. Anwohner klagen immer wieder, dass im Winter die Hausfassaden durch Schneematsch von zu schnell fahrenden Fahrzeugen verschmutzt werden. Meist ist ja der Schneematsch „versalzen“ und hinterlässt um so mehr an den Hauswänden seine Spuren. Jeder Autobesitzer sollte vielleicht einmal daran denken, dass auch er über zu schnelles und rücksichtsloses Fahren klagen würde, wenn er an der Hauptstraße wohnen und seine Hausfassade im Winter immer wieder verschmutzt werden würde.

Deshalb nochmals die Bitte an alle Autofahrer, ein wenig mehr Rücksicht zu nehmen, nicht zuletzt auch deshalb, da im Winter die Unfallgefahr erst recht bei nicht angepasster Geschwindigkeit hoch ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Engert
1. Bürgermeisterin

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