Auszug Gemeinderatssitzung am 22.01.2009
Zur Information der Bürgerinnen und Bürger werden im Mitteilungsblatt und im Internet die Beschlüsse aus den Gemeinderatssitzungen (öffentlicher Teil) veröffentlicht. Wer sich näher über die Sachverhalte informieren will, kann jederzeit den gesamten Wortlaut des Protokolls (öffentlicher Teil) im Rathaus einsehen bzw. die 1. Bürgermeisterin steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 22.01.2009
1.0 Raumkonzept für Rathaus, Krippe und andere Nutzungen
Zur Gemeinderatssitzung wurden zwei Architekturbüros geladen, die ihre bisherigen Projekte und ein Konzept für die Nutzung und Sanierung von Rathaus, Alte Schule, Kindergarten und Schule vorstellen.
- Architekturbüro Haase, Karlstadt
- Architekturbüro Grellmann, Kriebel und Teichmann, Würzburg
2.0 Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit den in der Sitzung am 22.01.2009 vorgeschlagenen Abänderungen.
- Die Gemeinde Eisingen erkennt in der Kinderkrippe Kist 5 Plätze als bedarfsnotwendig an.
- Die Gemeinde Eisingen erkennt im Kindergarten St. Nikolaus 125 Plätze als bedarfsnotwendig an.
- Nachdem Eisingen keinen eigenen Hort hat, wird die 1. Bürgermeisterin ermächtigt, Gastkindanträge für Horteinrichtungen zu genehmigen.
- Die Gemeinde Eisingen erkennt in der qualifizierten Tagespflege 2 Plätze als bedarfsnotwendig an.
- Festlegung von Ausbaustufen
Bei der Bedarfserhebung hat sich ein Bedarf von 12 Krippenplätzen ergeben. Die Gemeinde plant mittelfristig die Einrichtung einer Krippengruppe für 12 Kinder.
Ergebnis: Einstimmig
3.0 Weiterbetrieb der gemeindlichen Erdaushubdeponie bzw. endgültige Stilllegung zum 15.07.2009
Beschluss: Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Schreiben des Landratsamtes vom 09.12.2008. Die Verwaltung soll Angebote von Ingenieurbüros für die erforderlichen Bestands- und Rekultivierungsplanungen einholen. Beim Landratsamt wird Fristverlängerung beantragt.
Ergebnis: Einstimmig
4.0 Erweiterung des Ausbauumfanges bei der Asphaltierung von Radwegen
Beschluss: Der Gemeinderat beabsichtigt, unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen mit 90 % gefördert werden, auch den Radweg vom Steinleseplatz Richtung Regenrückhaltebecken (3. Priorität) und Am Ettersberg bis zur Gemarkungsgrenze Waldbrunn (2. Priorität) zu asphaltieren. (Der bereits gestellte Zuschussantrag vom Steinleseplatz Richtung Waldbrunn hat 1. Priorität).
Die Verwaltung wird beauftragt beim Amt für Ländliche Entwicklung, dem Landratsamt und dem Zweckverband Naherholung einen entsprechenden Zuschussantrag zu stellen.
Ergebnis: Einstimmig
5.0 Beteiligung der Gemeinde an den Altpapiersammlungen der Vereine
Am 15.01.2009 fand im Rathaus Eisingen eine Besprechung mit Vereinsvertretern wegen des Preiseinbruchs bei der Altpapiersammlung statt. Hier werden die Vereinsvertreter darüber informiert, dass die Fa. Kirsch die frühere Preisgarantie von 25,56 €/t Altpapier aus marktwirtschaftlichen Gründen nicht mehr einhalten kann. Altpapier sei derzeit fast unverkäuflich und wird nur auf Lager gehalten.
Beschluss: Die Gemeinde gibt bis zum Ablauf der Sammelperiode 2009 eine Preisgarantie von 25,56 Euro/t.
Ergebnis: Einstimmig
6.0 Bekanntgaben/Verschiedenes
Dankschreiben von Bewohnern des St. Josefs-Stifts
Die 1. Bürgermeisterin verliest ein Schreiben von Bewohnern des St. Josefs-Stifts, in dem sich Pfleger und Bewohner für die zeitnahe Ausführung einer Bordsteinabsenkung zur besseren Befahrung mit dem Rollstuhl bedanken.
Wegebau in Zuckerrübenanbaugebieten
Die Bürgermeisterin wurde von einem Landwirt wegen der Möglichkeit auf Förderung von Wegebaumaßnahmen in Zuckeranbaugebieten angesprochen. Hintergrund dazu ist, dass von der Zuckerfabrik der Südzucker AG in Ochsenfurt die Abfuhrbedingungen verschärft wurden. Es müssen nämlich Abfuhrwege für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 40 t zur Verfügung gestellt werden.
Nach Informationen dieses Landwirts wäre nur in einem Bereich für die Zuckerrübenabfuhr Verbesserungsbedarf. Und zwar handelt es sich dabei um zwei Erdwege an seinen Äckern zwischen Eisingen und Waldbüttelbrunn. Für den Abtransport der Rüben ist aber auch noch ein weiterer Weg erforderlich, der im Eigentum der Gemeinde Waldbüttelbrunn ist.
Durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass diese unbefestigten Wege zwar im Eigentum der Gemeinde Eisingen stehen, jedoch auf Gemarkung Waldbüttelbrunn liegen.
Mit Schreiben vom 22.12.2008 hat die Gemeinde Eisingen vorsorglich Antrag auf Aufnahme der Wege in das Programm zur Förderung des Wegebaues zur Verbesserung der Zuckerrübenabfuhr gestellt.
Für die Abfuhr vom Acker dieses Landwirts wäre eine Wegeverbesserung auf ca. 270 lfdm der Wege in Eisinger Eigentum und in etwa nochmals die gleiche Länge des Weges im Eigentum der Gemeinde Waldbüttelbrunn erforderlich.
Anleinpflicht von Hunden
Die 1. Bürgermeisterin verliest das Schreiben eines Besitzers von Stallhasen, der am 18.01.2009 bei seiner Wohnung am Ortsrand von Eisingen seinen aufgebrochenen Hasenstall vorfand. Bei diesem Vorfall kamen 2 Hasen um. Aufgrund der „Pfoten-Abdrücke“ im Schnee muss es sich wohl um einen größeren Hund handeln, berichtete der Besitzer.
Die 1. Bürgermeisterin nimmt dies zum Anlass, im nächsten Mitteilungsblatt an die Anleinpflicht von Hunden erneut zu appellieren.
Ein Gemeinderatsmitglied stellt den Antrag die Problematik Hunde – Verunreinigungen von Hunden als Tagesordnungspunkt in die nächste Gemeinderatssitzung mit aufzunehmen.
7.0 Anfragen / Anträge
7.1 Riegler Thomas, Tektur zum Bauantrag: Übersicht u. Nutzungsänderung der einzelnen Betriebsteile – Fa. Manfred Meder, Beschichtungen.
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zur Erhöhung des Kamins um 3,50 m auf eine Höhe über Gelände von 11,50 m.
Das Landratsamt Würzburg wird um Prüfung gebeten, ob aufgrund des Gutachtens der LGA Nürnberg der Kamin fachgerecht und immissionsrechtlich ausreichend geplant ist.
Ergebnis: 12:0, somit einstimmig (ohne Christian Kiesel und Klaus Kiesel nach Art. 49 GO).
.
« zurück
.